Darf mein Vermieter die Satelliten Schüssel abmontieren?
Hallo,
mein Vermieter hat mir letzten Samstag die Sat-Schüssel abmontiert, weil ich die Hausordnung nicht vollständig erledigt habe. Dazu gehört: Keller kehren, Treppe zum Keller wischen und die Starße kehren. Freitag ( die Woche davor) wurden die ersten beiden Dinge erledigt und Sonntag wollte ich aus Zeitmangel die Straße kehren. Letztres konnte ich nicht machen, weil es den ganzen Tag geregnet hat. Daraufhin beschuldigte mein Vermieter mich, gar nichts gemacht zu haben und baute die von mir genutzte Sat Schüssel ab. Bei meinem Einzug haben wir mündlich vereinbart, dass ich diese nutzen darf, weil die Wohnung sonst aufgrund des verhangenen Kabelanschlusses für mich uninteressant war. habe ich in dieser Situation irgendwelche Rechte? Habe seitdem kein TV-Empfang mehr. IPTV geht nicht und Kabel wollte ich nie.
7 Antworten
Kommt darauf an wem sie gehört und warum er das macht.
WEnn es seine ist und nicht im Mietvertrag steht, das die dazugehört: Ja.
Wenn es deine ist: Nein, aber er darf dich auffordern sie zu entfernen. Und dieser Aufforderung musst du nachkommen
In der Wohnung ist ein Kabelanschluss vorhanden. Damit ist die Empfangsmöglichkeit von TV (Grundversorgung mit der Möglichkeit weiterer Abos) vorhanden. Die Nutzung der TV-Schüssel war lediglich eine Gefälligkeit, die der Vermieter (sicher nicht nur aus diesem einen Grund) beendet hat.
Kein Vermieter macht solche Umstände wegen eines einmaligen Vorfalls. Dieser war wohl nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Da wirst Du wohl keine Chance haben, die SAT-Schüssel wieder zu bekommen oder eine eigene montieren zu dürfen. Falls Du einen Balkon mit der richtigen Ausrichtung hast, wäre die Aufstellung einer eigenen SAT-Schüssel die Lösung, denn eine feste Montage auf dem Dach oder an der Fassade würde Dir der Vermieter wohl untersagen.
Darf mein Vermieter die Satelliten Schüssel abmontieren?
Wenn es seine Schüssel ist und Dir mietvertraglich kein Satelitenempfang zugesichert wurde, dann darf er das.
Ist ein Deine Schüssel, dann hätte er Dich auffordern müssen sie zu entfernen.
Bei meinem Einzug haben wir mündlich vereinbart, dass ich diese nutzen darf, weil die Wohnung sonst aufgrund des verhangenen Kabelanschlusses für mich uninteressant war. habe ich in dieser Situation irgendwelche Rechte?
Leider keine.
Habe seitdem kein TV-Empfang mehr. IPTV geht nicht und Kabel wollte ich nie.
Ich habe meine Schüssel vor Jahren innerhalb der Wohnung montiert mit einem Winkelhalter und hatte einen sehr guten Empfang.
Ansonsten kann man auch über Telefonleitung TV-Programme kostenpflichtig empfangen.
MfG
johnnymcmuff
wenn es seine ist, ja!
Wenn Du ohne seine Zustimmung eine sichtbar angebracht hast dann ja.Aber etwas mehr Zusatzinformationen wären schon hilfreich!!
Habe die Frage bereits ergänzt