Vermieter verbietet Hund nachträglich! Darf er das, wenn er es uns erlaubt hat und den Hund kennt?
Unser Vermieter hat uns beim Einzug die Haltung unseres Hundes, welchen wir bereits vorher seit über 4 Jahren hatten, mündlich erlaubt! Er hat den Hund dann auch kennen gelernt und sich nie beschwert. Nun läßt der Vermieter seinen Frust über unserer Vormieter an uns aus und verbietet uns nach 9 Monaten den Hund! Angeblich würde er den im Zweifamilienhaus nur von uns genutzten Garten verunreinigen. Wir haben einen Border Collie, der klar mit uns im Garten rumtobt, dort aber bestimmt keine Verschmutzungen hinterläßt, welche nicht durch uns beseitigt werden würden! Dort spielen ja unsere Kinder selber! Die andere Mieterin in der Wohnung über uns hat auch einen Hund! Ist dieses nachträgliche Verbot wirksam?
12 Antworten
Als erstes mal im Mietvertrag schauen.Wenn Du da nichts findest über ein Hundehalteverbot,gehe sofort zum Mieterschutzbund.Bring da vor,daß es mündlich erlaubt wurde.Die setzen sich für Dich ein.Hatte das auch schon mal.Lass Dich aber keinesfalls auf einen linken neuen Mietvertrag ein,den Du unterschreiben sollst.Das versuchen solche Vermieter nämlich auch oft.Lass alles den DMS regeln,schriftlich wie telefonisch.Das ist nämlich nicht rechtens.Viel Glück dabei.
Nein! Wenn im Mietvertrag nichts angegeben ist,das eine Hundehaltung ausdrücklich verbietet,kannst du Hunde halten und er kann dir den Hund nicht verbieten,auch nicht nachträglich. Kleintiere sind IMMER erlaubt,auch wenn es im Mietvertrag verboten ist! Trotzdem wäre es besser,wenn es auch im Mietvertrag steht,aber egal. Etwas anderes ist,wenn dein Hund Schwierigkeiten macht,andere Leute beisst,die Umgebung verunreinigt,ein Dauerbeller ist,sodass sich andere Mieter gestört fühlen usw. Das muss aber dann das Gericht entscheiden. Also so einfach,wie er sich das vorstellt geht das jedenfalls nicht.
Ihr hättet Euch die Erlaubnis den Hund zu halten am Besten gleich schriftlich geben lassen müssen. Im Zweifelsfall kann er ja immer noch behaupten, daß er es nciht erlaubt hat bzw. Ihr nicht mal nachgefragt habt.
Ob es nun rechtlich wirksam ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ist auf jeden Fall menschlich ne Sauerei. Wie gesagt man braucht alles schwarz auf weiß, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mündliche Vereinbarungen gelten ebenso wie schriftliche. Wenn ihr mit Hund eingezogen seit,wird es dem Vermieter schwer fallen, zu bestreiten, ihr httet beim Einzug keinen Hund gehabt. Wenn er den Hund genehmigt hat, kann er ihn jetzt nicht einfach verbieten. Da hat er keine Chance...
Mieterschutzbund befragen! Ärgerlich, dass ihr nicht schriftlich im Mietvertrag fixiert habt, dass die Haltung erlaubt ist... ;-(