Was tun wenn der Nachbar ständig vor dem Küchenfenster steht?
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus und unser Nachbar bleibt ständig vor dem Küchenfenster stehen. Sind wir in der Küche, kommt er meistens bis direkt vor das Fenster. Wir hatten schon blickdichte Folie geklebt, wir konnten ihn dadurch zwar nicht sehen, aber dadurch das er dann unbeobachtet war, hat er unsere Haustür mit übelriechenden Substanzen besprüht. Wir finden uns arg belästigt - was kann man dagegen tun? Bitte nicht die Antwort ausziehen, diese haben wir schon zur genüge erhalten. Und ganz ehrlich niemand kauft ein Haus um dann wieder auszuziehen!
13 Antworten
Gar nichts. Jeder darf auf öffentlichem Grund (Bürgersteig) stehen wie er will. Einfach ingnorieren. Wenn der Nachbar wirklich Eure Haustür mit irgend was besprüht, ist das was anderes.
Aber: Was sagt er denn, wenn ihr ihn fragt, warum er das macht?
Aber regelmäßig in ein bestimmtes Fenster zu starren fällt unter Stalking.
hat ihr keinen vorgarten oder wie kommt der direkt an euer haus heran? betritt er euer grundstück?
wenn nicht, darf er natürlich auf dem bürgersteig stehen solange er mag und auch gucken,solange er mag... hast du für das besprühen beweise? schonmal einfach mit ihm GEREDET?
So lange gucken, wie er mag, darf er nicht. Nennt sich Stalking.
Bei der Polizei anzeigen wegen Stalking (§ 238 Abs. 1 Pkt. 1 StGB - Nachstellung).
Polizei mal nachfragen.
Wenn das nicht hilft: Einstweilige Verfügung.
Kameras aufstellen (heimlich) und filmen, wie ehr sachschaden begeht...
Kameras so aufstellen und/oder abkleben, dass sie nur das eigene Grundstück beobachten.
Die Heimlichkeit der Aufstellung dürfte durch vorangegangene Sachbeschädigung hinreichend gerechtfertigt sein.
Hey,
Das erste, was ich da getan hätte, wäre den Nachbar damit zu konfrontieren. Mal sehen, was er dazu sagt.
...
Liebe Grüße
Wir haben ihn erst vorgestern darauf wieder angesprochen und da war auch seine Frau dabei, da meinte er nur, er dürfe das.
Darf er nicht. § 238 StGB ("Nachstellung", im Volksmund "Stalking" genannt).
Muss ich hierfür Zeugen bringen, außer der Familie?