Muss ich mir die ständigen Beschwerden meiner Nachbarn gefallen lassen?
Liebe Community, ich wohne jetzt seit knapp 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit 5 weiteren Mietparteien. Leider hatte ich schon nach wenigen Wochen Probleme mit meinen Nachbarn "A", die direkt über mir wohnen. Seitdem habe ich immer wieder Kontakt mit der Hausverwaltung, weil sich "mehrere Mieter" über mich beschweren würden. Zum Beispiel: Mein Hund bellt ständig, er würde Urinflecken auf dem Gemeinschaftsgrundstück hinterlassen (die "Wiese" besteht zum Großteil aus Moos, da sind überall gelbliche Flecken), ich beachte die Brandschutzordnung der Tiefgarage nicht (ich habe auf meinem Stellplatz einen Satz Sommerreifen zu stehen und hatte für ein paar Tage ein Couchteil zwischengelagert). Es wird dadurch Niemand auch nur im Geringsten gestört oder behindert und ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass andere Nachbarn ihren Stellplatz auf ähnliche Art und Weise nutzen über die sich nicht beschwert wurde. So nun zur Situation: In dem Haus wohnen überwiegend junge Familien. Ich bin die Jüngste, Nachbarn A die Ältesten. Ich habe zu Allen ein freundliches Verhältnis. Nur zwischen Nachbar A und mir wirkt es gezwungen. Ich habe mich auch immer wieder bei den Nachbarn erkundigt, ob ich wirklich so negativ auffalle und habe si gebeten direkt auf mich zuzukommen. Auch Nachbarn A. Alle Nachbarn, bis auf A, haben mir ziemlich überzeugend rübergebracht, dass sie keinen Grund zur Beschwerde sehen. Ich möchte nicht vorurteilen, aber bin mir ziemlich sicher, dass es nur die Nachbarn A sind, denen ich nicht ins Bild passe. Dazu muss ich sagen, dass A Wohnungseigentümer sind und ich nur Mieter. Jetzt zu meiner Frage: Ich habe es satt mich des Friedens wegen zu rechtfertigen und zu entschuldigen. Ich möchte mich wehren, da ich besten Gewissens eine eher ruhige Nachbarin bin, die sich an die Hausordnung und an Ruhezeiten hält und ich mich allmählich gemobbt fühle. Ich werde einen Brief an die Hausverwaltung schicken und um eine Aussprache auf neutralem Boden mit den Nachbarn, die ich ständig aus einem anderen Grund verärgere, bitten. Hat noch Jemand einen Tipp? Muss ich mir das gefallen lassen?
5 Antworten
Die Fragen werden sich doch sicherlich klären lassen.
Z.B. bellt der Hund denn nun oft? (welche Größe hat der Hund)
Urinflecken auf einem Grundstück hinterlassen (wie groß sollen die denn sein)?
Du könntest zum Beweis auch Fotos von der Tiefgarage machen, wo Dinge rumstehen (inkl. deines Stellplatzes).
Was wird hier unter "Brandschutzordnung" verstanden?
Diese Fragen brauchst du mir hier nicht zu beantworten. Aber schreibe der Verwaltung zurück, indem du alle Falschbehauptungen zurückweist. Den Vorschlag zu einer Aussprache kannst du gerne vorbringen. Ansonsten müsste der wenig wohlgeneigte Nachbar gegen Dich oder den Eigentümer deiner Wohnung klagen. Dann müsste dieser aber substantiierte Beweise vorbringen - ob er das kann ist fraglich.
Wer zur Miete wohnt, ist gut beraten, Mitglied in einem Mieterverein zu werden, da man dort auch (Miet-)Rechtsberatung durch einen Anwalt erhalten kann. (einfache Beratung sollte durch den Beitrag gedeckt sein)
Ja, vielen Dank!
Halte Dich an die Gesetze und aus. Entweder wohnen dort lauter Psychopathen (das gibt es selten) und ich würde abhauen, oder Du reagierst falsch auf Anschuldigungen zu sehr, bleib gelassen und ignoriere das.
Nein musst du nicht. An deiner Stelle würde ich natürlich immer den friedlichen Weg suchen. Wenn das aber nicht geht, wie es bei dir den Anschein macht, dann muss das anders geklärt werden. Irgendwann kommt man mit Worten leider nicht mehr weiter...
Geh zur Eigentümerversammlung, aber ich glaube dass Du überreagierst. Absprache ist es nicht, nur eine Frage, er ist also nicht erlaubt worden (Zaun).
Da muss man sich doch nicht gemobbt fühlen. Lass sie denken was sie wollen und ignoriere sie einfach.
Das musst du selbstverständlich nicht. Du solltest diese ekelhaften Personen wegen Beleidigung nach § 185 StGB anzeigen. Werfen sie dir zu Unrecht Straftaten vor, solltest du sie wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB anzeigen.
Auch käme eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige nach § 118 OwiG ( Belästigung der Allgemeinheit ) in Betracht, wenn diese Nachbarn ständig und offensichtlich willkürlich dir irgendwelche krummen Sachen unterstellen.
Vielen Dank! Ich möchte zwar einen Rechtsstreit vermeiden, aber die Benennung bestimmter Paragraphen sind immer eine gute Vorraussetzung.
Danke, für die schnelle Antwort. Darf ich von der Hausverwaltung "verlangen" mir den Namen des Nachbarn zu nennen? Ich möchte keinen Kleinkrieg lostreten, aber sehe mich in meiner Position mehr als machtlos. Wie gesagt, ich muss die Beschwerden immer wieder hinnehmen. Er hat sich auch über ein kleines Zäunchen beschwert, welches ich in Absprache mit der HV und dem Hausmeister aufgestellt habe. Auf Bitten der HV habe ich ihnen umgehend Fotos zugeschickt. Sie wollten somit entscheide, ob der Zaun stehen bleiben darf oder nicht. Doch bis heute gab es darauf keine Antwort.