wieviel muss ich mir von meiner Nachbarin gefallen lassen?!

9 Antworten

Nach deiner Beschreibung haben deine Nachbarn keinen Grund (na gut, ein Kind kann schon nerven) sich zu beschweren und vor allem keine rechtliche Handhabe. Dir droht also kein Ärger seitens des Vermieters. Aber das macht das "Mobbing" auch nicht wirklich besser.

Du kannst dich im Gegenzug natürlich auch über die Nachbarinnen beschweren. Klar, du bist im Recht. Aber euer Verhältnis macht das auch nicht besser.

Gibt es vielleicht noch andere, ältere Gründe, warum sie sich dauernd beschweren und dein Sohn ist nur ein Vorwand? Versucht euch doch mal auszusprechen. Lad sie mal zum Kaffee ein und redet über das Ganze. Vielleicht lässt sich euer Problem doch auf diese Art aus der Welt schaffen.

Dein Kind darf spielen und laut sein, Kinderlärm ist zu akzeptieren und es gilt als normales Geräusch in Wohnanlagen! Lass dich nicht verunsichern, du bist im Recht und stellst dich vor dein Kind. Sie dagegen ist im Unrecht, wenn sie absichtlich die Mittagsruhe stört und hier saugt, herumtrampelt und schreit. Wer schreit, hat Unrecht, das kennst du sicher. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Schreib ein Lärmprotokoll und schicke es an den Vermieter, bitte um ein Gespräch und schildere nochmal deine Lage. Geh zum Mieterschutzbund und lass einen Brief schreiben, indem sie dringend ersucht wird, sich zu ändern und dich und dein Kind hinzunehmen und nicht länger anzufeinden. Oder wenn du rechtsschutzversichert bist, kannst du auch so zu einem Anwalt für Mietrecht gehen. Wehre dich, im Sinne eines unbeschwerten Lebens für dich, dein Kind und eure seelische und körperliche Gesundheit! Unser Zuhause muss nicht nur bewohnbar sein, sondern ein fester Hafen im Sturm der Zeiten, ein Rückzugsort, ein Ort der Erholung, der Liebe und nicht etwas, in das man nur ungern zurückkehrt und wo jedes Geräusch bekämpft werden muss. Viel Glück!

Weise mal deine Nachbarin darauf hin, dass tampeln und klopfen ruhestöhrender Lärm ist! Kinderlachen und -Weinen dagegen nicht! Mittags- und Nachtruhe würde ich einhalten, aber keiner kann deinem Kind weihnen oder Lachen verbieten, solange du es nicht absichtlich hervorrufst.

schluca1209 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 07:12

Wenn er in der Nachtruhe weint weil er krank ist, ist dann nicht vermeidbar, ich tu schon alles dagegen das es nicht passiert bzw er sich schnell beruhigt

Gegen Kinderlärm darf kein (Ver-)mieter etwas sagen. Das ist nunmal so. Am Sonntag zu saugen ist Ruhestörung, und gegen eine fremde Türe zu treten ist Sachbeschädigung bzw. Nötigung. Beim Vermieter eine Beschwerde einreichen, bei der nächsten Ruhestörung (Sonntags saugen) entweder direkt darauf Ansprechen und um UNterlassung bitten, oder aber die Polizei hinzuziehen.

schluca1209 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 07:09

Ich habe sie gleich darauf angesprochen was das soll aber mit dieser Frau kann man nicht reden da wird gleich geschrien

Wenn es nicht aufhört,Melde es beim Mieter! sie kann nicht einfach gegen Deine Tür Treten etc,,,,,das nennt man Sachbeschädigung