Was tun wenn der Händler die Garantie verweigert?
Ich habe bereits im Dezember bei Bogensportwelt für über 1000 Euro eine Armbrust gekauft. Nach nicht einmal 20 Schuss ist die Sehne gerissen und die Wurfarme wurden dabei beschädigt. Habe die Armbrust daraufhin zu Bogensportwelt zurück geschickt. Dort wurde mir im Anschluss mitgeteilt, dass auch die Cams beschädigt wären. Jetzt habe ich nach einigen Wochen des wartens die antwort bekommen, dass ich keine Garantie bekomme und selbst für die kosten der reparatur aufkommen muss. Ich habe die armbrust aber doch nur sachgemäß verwendet. Und habe auch nichts selbst kaputt gemacht. Ich habe ganz normal die Sehne gespannt, den pfeil eingelegt und geschossen. Und beim schiesen riss dann die sehne. Da auch wurfarme und cams beschädigt sind, und ich definitiv weis, dass ich nichts kaputt gemacht habe, gehe ich davon aus das die armbrust schon mit einem mangel an mich versendet wurde. Ich sehe jedenfalls nicht ein, dass ich die reparatur selbst bezahlen muss..
Kann mir jemand weiter helfen, was ich jetzt tun soll???
5 Antworten
Jetzt habe ich nach einigen Wochen des wartens die antwort bekommen,
dass ich keine Garantie bekomme und selbst für die kosten der reparatur
aufkommen muss.
Also du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine frewillige Leistung des Herstellers. Dieser kann festlegen was sie umfasst, wie lang sie geht, etc.
Die Gewährleistung (§§ 433 ff BGB) ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei Neuware immer 2 Jahre. Sie wird grundsätzlich gegenüber dem Händler erklärt und es ist auch wichtig die Begriffe nicht durcheinander zu werfen.
Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast die ersten 6 Monate nach Kauf grundsätzlich beim Händler. Heißt, wenn du in dieser Zeit behauptest die Sache habe einen Sachmangel, muss der Händler beweisen, dass es nicht so ist oder er muss ersetzen, reparieren bzw. nachbessern.
Händler die sich versuchen hier rauszuwinden, sollten im Internet an den Pranger gestellt werden (z.B. durch schlechte Bewertung), da hier geltendes Recht verletzt wird. Auch der Verweis auf den Hersteller ist nicht statthaft.
Frage also, war der Kauf 6 Monate her? ich glaube nicht.
Im übrigen hat mir das auch der Verbraucherschutz geraten. Sie meinten es wäre immer besser bei einem händler zu kaufen der in der nähe des heimatortes ist, da man im falle eines Falles eher hilfe, beratung und einen Ansprechpartner hat als wenn man online einkauft...
Und entschuldigt die tippfehler. Bin ein wenig zu grobmotorisch für die neuen handys.. ;-)
wenn ich bis dahin keine antwort erhalten habe, bzw sie mir dann immer noch die Gewährleistung verweigern wollen, werde ich nochmals zum Verbraucherschutz gehen und zudem einen Anwalt nehmen.
Genau so würde ich es auch machen.
Die sache mit dem pranger seh ich ganz genauso.
Nach Bearbeitung - auch bei für dich positivem Ausgang - deiner Reklamation, würde ich eine entsprechend negative Bewertung abgeben. Das Verhalten des Shops ist rechtswidrig und davor müssen zukünftige Käufer geschützt bzw. zumindest gewarnt werden.
Du setzt dich damit zwar theoretisch der Gefahr einer Abmahnung aus, davor musst du aber keine Angst haben, wenn du
- sachlich bleibst
- wahrheitsgemäße Angaben machst
- die du im Zweifel auch belegen könntest.
Und das ich den Schaden selbst verursacht haben muss, da die armbrust angeblich in tadellosen zustand an mich versendet wurde.
und genau DIESEN Beweis werden SIE nicht liefern können.
Ein nettes Schreiben unter Bezug des
§§ 433 ff BGB und §476 BGB Sollte da Klarheit schaffen, was ich deinem Schreiben entnehmen kann, sind Einschüchterungsversuche sich um den Schaden zu drücken. Hinweis auf RA oder Verbraucherschutz sollten Sie etwas aufrütteln.
http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
dass der distributor (also ihr Großhändler) die garantie abgelehbt hat.
er hat da nichts abzulehnen / Gewährleistung
Hey leute, habe jetzt von bogensportwelt eine mail bekommen. Sie schreiben das sie es nun doch machen und auf Kulanz laufen lassen. Find ich zwar auch lächerlich, da so wie ich das verstanden habe, die rechtslage zur Gewährleistung eindeutig ist. Aber nun gut. Wenigstens werd ich jetzt nicht abgezockt.
Ich denke das hier einfach ein kosten nutzen faktor entscheident gewesen ist, da sie wissen, dass ein rechtsstreit teurer käme und sie auch kaum chancen darauf haben sich von der Gewährleistung zu drücken..
Danke euch für die hilfreichen antworten.. ;-)
Garantie ist der falsche Begriff. In Rahmen der Gewährleistung ist der Händler zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, er kann dir nachweisen dass du für den Schaden verantwortlich bist
Die Armbrust unrepariert an Dich zurückschicken, ein Gutachter und ein Anwalt nehmen. Wenn Du im Recht bist, müssen sie eh alles bezahlen.
Allerdings musst Du ganz sicher sein und das Kleingeschriebene nochmal sorgfältig prüfen.
Und wie lange dauert so etwas? Halt bis ich dann endlich meine srmbrust hab? Ich gehe bei der deutschen Bürokratie davob aus, dass sich das ewig hinziehen wird?
Ruhe und Geduld sind bei Armbrustschützen Tugenden. ;-)
Wie genau lang es dauert, kann kein Mensch schätzen. Leider. Ein außergerichtliche Einigung (Frage dein Anwalt) wurde am schnellste Gehen. Oder schwache Nerven seitens der Verkäufer. Manchmal, wenn die Firma all nicht zu groß ist, reicht schon ein Drohbrief vom Anwalt.;-)
Mhh.. stimmt schon.. ;-) aber will trotzdem nicht monatelang warten müssen..
Ich versteh aber auch bogensportwelt nicht so ganz. Ich bin bzw sollte doch eigentlich ein guter kunde für die sein. Aber unter solchen Umständen werd ich sicherlich nichts mehr dort einkaufen..
Habe ihnen heute schon zurück geschrieben das ich sauer bin und zur verbraucherzentrale gehen werde.. aber ich werd morgen auch göeich nochmal persönlich dort anrufen und mal nachfragen was sie sich dabei denken...
Ein gute Entscheidung. Mit Drohung erreicht man als Laie Nichts. Das ist die Sparte der Anwälte. Die können Drohungen rechtlich höfflicher und wirksamer schreiben.
Wenigstens sollte die Firma erklären was genau nicht unter Garantie steht. Und was Du, ihre Meinung nach, falsch gemacht haben sollte.
Geh besser zum Fachanwalt und schildere in alles dann wird er dir helfen
Naja aber lohnt sich das? Nicht das ich am ende auch noch auf den Anwaltkosten sitzen bleib...
Frag In doch einfach vorher ob du auf deinen anwalt kosten sitzen bleibst erkläre in das erstmal
Der Fall ist recht eindeutig, den kannst du kaum verlieren.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2#sect_2
Die Beweislastumkehr nach §476 BGB
Dezember ist noch nicht lange her
Nein natürlich nicht. Habe sie Anfang dezember bestelkt und per vorkasse bezahlt. Bekommen habe ich sie dann kurz vor Weihnachten. Am 2. Feiertag war ich dann schießen. Und da ging sie dann kaputt. Also mit andern worten. Ich hatte die armbrust nicht einmal eine woche bevor sie kaputt ging.
Ich habe heute auch mit den leuten von bogensportwelt telefoniert und gefragt weshalb due garantie abgelehnt wurde und was ich kaputt gemacht haben soll bzw was ich falsch gemacht haben soll. Darauf bekam ich nur die antwort, dass sie mir das nicht sagen können. Und sie mir nur sagen können,dass der distributor (also ihr Großhändler) die garantie abgelehbt hat. Und das ich den Schaden selbst verursacht haben muss, da die armbrust angeblich in tadellosen zustand an mich versendet wurde. Ich finde das, dass wirklich eine bodenlose frechheit ist, da ich ja zu 100 % weis, dass ich nicht durch mein verschulden die armbrust beschädigt habe. Es ist ja auch nicht meine erste armbrust die ich gelauft habe. Also mit anderen worten. Ich weis sehr wohl wie man sachgemäß mit einer armbrust Umgeht. Und ich weis, dass ich nichts daran kaputt gemacht habe.
Auserdem hab ich heute mit der verbraucherzentrale gesprochen und mich beraten lassen. Diese meinten das ich im recht bin. Und dases vor allem bei großen online Händlern immer wieder vorkommt, dass sie auf diese art versuchen sich von der Gewährleistung zu drücken. Mir wurde dort auch erklärt, dass eine garantie freiwillig ist aber das eine 2 jährige gewährleistung, gesetzlich vorgeschrieben sei. Und das innerhalb der ersten 6 monate (wie du schon geschrieben hast) die beweispflicht beim verkäufer liegt ubd nicht veim verbraucher. Und mal davon abgesehn teilte mir die verbraucherzentrale auch mit, dass mich das ablehnen der garantie durch den distributor nicht zu interessieren hat, da ich die ware ja nicht dort sondern beim händler, also bogensportwelt gekauft habe. Aber laut Verbraucherschutz scheibt das eine übliche masche der Händlerzu sein, um sich von der Gewährleistung zu drücken.
Ich teilte dies jedenfalls bogensportwelt im anschluss so mit. Und sie sagten mir, dass sie die sache jetzt besprechen und versuchen es intern zu klären. Ich werde jetzt diese woche abwarten und wenn ich bis dahin keine antwort erhalten habe, bzw sie mir dann immer noch die Gewährleistung verweigern wollen, werde ich nochmals zum Verbraucherschutz gehen und zudem einen Anwalt nehmen.
Oder weis meinst du bzw ihr? Bin was
Bin was das angeht wirklich unerfahren, da ich noch nie in einer solchen Situation gewesen bin.
Ps. Die sache mit dem pranger seh ich ganz genauso. Solche händler gehören an den pranger gestellt und es sollte sich in der Internet community rum sprechen, welche unter den händlern die schwarzen schafe sind...