Fahrrad Garantie auf Vorder- und Rücklicht

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Ein gute Fahrradhändler sollte das unter Kulanz erledigen; er will den Kunden ja behalten; besonders bei Kindern, die mehrfach ein neues Rad benötigen.

Glühlampen werden gerne von der Gewährleistung/Garantie ausgenommen; ist es der Schalter vom Scheinwerfer, ginge das natürlich nicht. Fällt die Glühlampe im Scheinwerfer vorne aus, stirbt durch die Überspannung meistens auch die hintere Lampe sehr schnell.

Sollten in den Scheinwerfern tatsächlich noch Glühbirnen stecken, schmeiß den Kram lieber komplett raus und ersetz in durch LED-Beleuchtung; dann hast Du Ruhe. Die Scheinwerfer kannst Du dann auch ans nächste Rad noch anbauen.

elomee 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 09:59

Ja, der Fahrradhändler hats auf Kulanz erledigt.

Wenn das Vorder- und das Rücklicht gleichzeitig kaputt geht, dürfte das kaum am Scheinwerfer liegen.

Zu Deiner Frage. Garantie ist eien freiwillige Leitung des Herstellers. Dein Händler muss Dir jedoch die gewährleistung geben, dass das Rad zum Zeitpunkt des Verkaufes absolut mangelfrei ist. Die ersten 6 Monate muss er beweisen, dass auftretende fehler nicht schon beim verkkauf, sondern durch unsachgemässe Behandlung passiert sind. Danach dreht sich die beweisumkehr um.

Sprich ihn einfach auf die gesetzlich Dir zustehende Gewährleistung an.

PS: hat das Rad einen Dynamo (extern oder Radnabe) oder Batterielicht?,

elomee 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 10:02

Das Rad hat einen Nabendynamo und es ist mir schleierhaft, wie denn beide Lichter nicht funktionieren, wenn doch nur der vordere Scheinwerfer kaputt sein soll. Ich glaube fast, der Händler will mich verarschen.

fuchsi1970  11.07.2012, 10:14
@elomee

Es kann durhcaus sein.

Bei meinem Rad mit Nabendynamo habe ich einen Schalter am Vorderlicht. aus -ein -automatisch.

Damit wird auch das Rücklicht mitgeschalten (bei automatisch schaltet sich das Licht bei Dämmerung von selber ein)

Jetztz kann natürlich wegen einem Defekt am Vorderlicht (bzw. am Schalter am Vorderlicht) auch das Rücklicht ausfallen.

Kontrolliere mal die Stellung des Schalters, falls überhaupt vorhanden

elomee 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 10:36
@fuchsi1970

Das Fahrrad hat nur einen Ein- und Ausschalter, aber wenn der kaputt ist, müßte der doch unter die Gewährleistung fallen. Der Händler sagte aber nichts von Schalter, sondern nur vom Scheinwerfer. Allerdings hat er nur gestern Abend mit meiner Frau telefoniert, ich gehe erst heute Nachmittag hin, um das Fahrrad zu holen

Ist das nicht eigentlich eine Garantieleistung in Anbetracht der Tatsache, daß Rad erst 4 Monate alt ist und das Licht ja nicht sooft benutzt wurde?

Was steht denn in den Garantiebedingungen ?
Ohne diese zu kennen kann dir niemand sagen was in die Garantie fällt.

Mein Fahrradhändler sagt die Reparatur kostet mich Geld, weil der Scheinwerfer kaputt ist

Aus welchem Grund ist denn der Scheinwerfer kaputt ?
Wenn dies kein Sachmangel ist, bleibst Du tatsächlich auf den Kosten sitzen.
Sollte es sich um einen Sachmangel handeln (Gewährleistung), kommt der Verkäufer für die Reparaturkosten auf.

Das fällt nicht unter Garantie, sondern unter die Gewährleistung. Die ist gesetzlich geregelt und reicht über zwei Jahre. In den ersten 6 Monaten muss Dir der Händler beweisen, dass das Rad beim Kauf mängelfrei war. Danach liegt die Beweislast bei Dir. Der Händler muss den Mangel kostenfrei beheben. Eine Glühlampe ist allerdings Verschleißmaterial und fällt nicht unter die Gewährleistung. Unsachgemäßer Gebrauch fällt natürlich auch nicht unter die Gewährleistung, aber den schließt Du ja auch aus.

Selbstverständlich ist das Garantie. Die ersteckt sich natürlich auf das gesamte Fahrrad. War die Beleuchtungsanlage - also die ganzen Lampen usw. - beim Kauf schon dran, so gilt die Garantie.

Leon97531  11.07.2012, 09:36

Selbstverständlich ist das Garantie.

Aha, und wenn gar keine Garantie gegeben wurde ?

Die ersteckt sich natürlich auf das gesamte Fahrrad

Eine gegebene Garantie erstreckt sich über das was in den Garantiebedingungen aufgeführt ist.

Woher kennst Du diese ?

fuchsi1970  11.07.2012, 09:34

Blödsinn.

Wir wissen gar nicht, ob auf dieses Rad der Hersteller FREIWILLIG eine Garantie gegeben hat.

Das einzig fixe ist die Gewährleistung des Händlers, in dem er garantiert, dass das Rad zum zeitpunkt des Verkaufes Mängelfrei war.