Muss der Verkäufer die Abschleppkosten bei einem Garantiefall übernehmen?
Hallo,
meine Freundin und ich haben uns bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft. Letzte Woche sind wir mit dem Wagen auf einer Bundesstraße liegen geblieben. Anschließend sind wir zur nächsten Werkstatt abgeschleppt worden. Die Reparatur wurde per Garantie vom Verkäufer übernommen. Wie muss für die Abschleppkosten aufkommen ?
3 Antworten
Wie muss für die Abschleppkosten aufkommen ?
Derjenige, der den Abschleppwagen beauftragt hat. Also Du.
Ausser, Deine Garantieversicherung beinhaltet auch die Abschleppkosten. Aber die Details kennst natürlich nur Du.
Natürlich ist meine Antwort korrekt.
Der Fragesteller schrieb doch, dass der Fehler im Rahmen irgendeiner GARANTIE behoben wurde. Von gesetzlicher Sachmängelhaftung ist hier nicht die Rede:
Die Reparatur wurde per Garantie vom Verkäufer übernommen.
Woher also soll man jetzt den Wortlaut dieser Garantievereinbarung kennen?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird da doch kein Unterschied gemacht. Ich geh mal davon aus, dass keine Garantie vorhanden ist, sondern nur die übliche Gewährleistung. Ich denke der Händler muss auch die Abschleppkosten zahlen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird da doch kein Unterschied gemacht.
Leider ist das tatsächlich so.
der Händler muss auch die Abschleppkosten zahlen.
Das muss er nur, wenn er das veranlasst hat bzw. der Sache vor dem Abschleppen zugestimmt hat. Schliesslich hat einzig und alleine der Händler das alleinige Recht, im Rahmen der Sachmängelhaftung zuerst nachzubessern. Man kann natürlich nicht einen Abschleppwagen beauftragen, das Auto reparieren lassen und dann dem Verkäufer die Rechnung einreichen, wenn er das so nicht wollte.
Kauft man sein Auto bei einem namhaften Vertragshändler, so zeigen diese sich natürlich kulanter und unkomplizierter, als Verbrecher wie z.B. ich.
Garantie ist eine freiwillige Leistung. Sollte also tatsächlich dein Verkäufer dir eine Garantie gegeben haben dann musst du in den Garantiebedingungen nachlesen was alles genau übernommen wird und unter welchen Voraussetzungen hier Kosten übernommen werden. In der Regel ist es so, das du vorher den Garantiegeber informieren musst und dieser dann entscheidet was getan wird.
Ich vermute aber stark, dass du nicht die Garantie meinst sondern die Gewährleistung. Ich kenne nämlich keinen Händler der so verrückt ist und eine Garantie für einen Gebrauchtwagen ausspricht.
Alternativ ist es auch denkbar, dass du eine Gebrauchtwagengarantie einer Versicherungsgesellschaft bekommen hast. Sollte dies so sein dann musst du dazu in den dir ausgehändigten Vertragsunterlagen nachlesen. Ausser dir kennt die hier niemand.
Das Autohaus kommt für die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt auf.
Bei einem Sachmangel muss der Händler auch für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Daher ist deine Antwort leider nicht korrekt.