Uhr angeblich runtergefallen - Garantie?
Hallo zusammen,
vor Ca 2 Wochen stellte ich fest, dass der Stoppuhrzeiger meiner Armbanduhr (Ca. 7 Monate alt) nicht mehr korrekt auf 0, sondern auf 2 Sekunden vor 0 zurück stellt. Da ich sehr lange für die Uhr gespart hatte, brachte ich das Stück zum Uhrmacher, bei dem ich die Uhr erworben hatte. Dort wurde die Uhr begutachtet, jedoch konnte man sie leider nicht reparieren, sodass die Uhr zum Hersteller weiter geschickt wurde. Jener Hersteller behauptet nun, es seien Schäden an der Uhr zu erkennen, die darauf hindeuten, dass die Uhr herunter gefallen sein muss und fordert einen dreistelligen Betrag für die Reparatur, obwohl eigentlich 24 Monate Garantie gewährt werden.
Ich bin mir zu 100% sicher, dass mir die Uhr niemals herunter gefallen ist, ebenso ist dem Uhrmacher bei der Begutachtung kein solcher Schaden aufgefallen. Der Hersteller hat nun Bilder an den Uhrmacher geschickt, auf denen deutliche Kratzer zu sehen sind, die meines Erachtens noch nicht vorhanden waren, als ich die Uhr zur Repratur gegeben habe.
Ich gehe davon aus, dass man hier seitens des Herstellers ein falsches Spiel mit mir treibt und/oder die Uhr dort beschädigt wurde, weiß aber leider nicht, inwieweit ich Ansprüche auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz habe.
Ich hoffe, jemand kann mir diesbezüglich Auskunft erteilen.
Danke!
3 Antworten
Nach 6 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, dass die Ware beim Kauf nicht frei von Mängeln war.
Dir bleibt also nichts übrig als die Pille zu schlucken und die Uhr kostenpflichtig reparieren zu lassen.
Was mich etwas irritiert, ist dass die Uhr keine Funktion zur Justierung der Zeiger hat.
Bei meiner Uhr kann man die Startposition der Zeiger von der Stoppuhr bei heraus gezogener Krone mit den Start und Stopp-Tasten justieren.
Normalerweise sind Stoßschäden recht gut und eindeutig zu erkennen, von daher denke ich nicht, dass der Hersteller Dich über den Tisch ziehen will und gehe mal davon aus, dass dieser Schaden tatsächlich besteht.
Da Du die Uhr wegen eines Problems zur Reparatur gebracht hast, ist es erst mal naheliegend, dass besagter Stoß/Schlag/Sturz ursächlich für dieses Problem ist. Das passiert häufig, ohne dass man den Stoß/Schlag wirklich wahrnimmt, zum Beispiel wenn man ausversehen an der Hauswand anschlägt.
Wenn Du dies bezweifelst, wirst Du also nachweisen müssen, dass der beanstandete Schaden nicht durch einen Stoß, Schlag, Sturz oder einen anderen äußeren Einfluss zustande gekommen ist, sondern auf einen Produktfehler zurückzuführen ist. Beziehungsweise, dass der von Dir beanstandete Schaden vom Stoßschaden unabhängig ist und dass der Stoßschaden beim Händler, Transport oder Hersteller dszugekommen ist.
Das wird schwierig nachzuweisen sein, wenn der Händler nicht als Zeuge zur Verfügung steht oder vielleicht sogar Kundenware vor Versand fotographiert.
Im Zweifelsfall bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt, wenn der Hersteller, der Händler und Du keinen anderen Weg findet, euch gütlich zu einigen.
Ist es ein Quarzchronograph? Die haben bei nicht korrekt "genullten" Zeigern meist eine Möglichkeit, diese Nullstellung zu korrigieren. Z. B. sehr oft verwendet: Krone rausziehen auf die erste Stufe, dann die Chrono-Drücker betätigen. Evtl. lassen sich die kleinen Zeiger nun bewegen. Bei Seiko-Werken ist langes Drücken auf den oberen Drücker eine Hilfe.