Nach wievielen erfolglosen Reparaturen kann ich mein Geld zurück oder einen Umtausch verlangen?

12 Antworten

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Nach 2 erfolglosen Reparaturen hast du das Recht auf WUMS (Wandlung, Umtausch, Minderung im Preis oder Schadenersatz). Siehe hierzu § 437 des BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln".

Zusätzlich findest du im § 440 des BGB den Satz "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen."

Du mußt dich 2x mit einer Reparatur zufrieden geben. Nicht mehr und nicht weniger.

MajaRegina 
Beitragsersteller
 11.06.2009, 13:07

Danke für Deinen Tipp. Kannst Du mir auch sagen wo das geschrieben steht, damit ich etwas in der Hand habe.

Normalerweise hat der Händler 3 x das Recht auf Reparatur und danach hast Du Anspruch auf ein neues Gerät. Wie das nun bei Dir weitergeht weiß ich leider nicht. (Tipp: wälze mal das BGB, da hast Du die genauen Rechtsnormen)

Dann hol sie nicht ab und kauf dir ne neue für 4,99 beim Media Markt.

MajaRegina 
Beitragsersteller
 11.06.2009, 13:01

Dank für die Antwort, aber der Kaffeevollautomat hat 400 € gekostet

Du kannst dich weigern, das Gerät nochmals anzunehmen. An sich hättest du schon nach der ersten misslungenen Reparatur beanstanden müssen bzw. auf Umtausch bestehen. Dass du das schon 4 mal mitgemacht hast, erstaunt mich. Aber rechtlich hast du jetzt keine Schnitte mehr.