Was tun mit der Rest-Ware nach Geschäftsauflösung?
Hallo, eine Freundin betreibt seid einigen Jahren einen kleinen Laden für Handarbeits -und Bastelartikel. Die Einnahmen waren soweit OK. Machten sie nicht reich aber sie konnte davon leben. Nun haben sich die Städteplaner vor 2 Jahren gedacht: "Ach, ändern wir doch mal die Verkehrsführung, machen hier und da mal eine Einbahnstrasse und was bisher eine befahrene Strasse war ist nun eine reine Fussgängerzone." Schön, nur gibt es keine Fussgänger und die Autofahrer haben weit und breit keine Möglichkeit zum Parken. Somit verödet die ganze Gegend und ein Laden nach dem anderen muss aufgeben. So nun auch meine Freundin, denn die Unkosten sind nicht mehr tragbar. Ein Termin ist gemacht und der Ausverkauf auch geplant. Die Frage, die sich nun stellt ist: was kann sie mit der Ware machen, die nach der Geschäftsaufgabe und der Abmeldung des Gewerbes noch übrig bleibt? Kann sie die privat verbrauchen, verkaufen, muss sie noch Steuern nachzahlen um sie verkaufen zu können oder muss sie die Sachen irgendwo lagern bis sie zu Staub zerfallen?
2 Antworten
Es gibt Menschen die nur solche Warenbestände kaufen und verkaufen, sogenannte "Restpostenhändler". Einfach mal googlen und solche Händler kontaktieren ob sie Interesse am Kauf der Ware haben.
Das hängt davon ab was man mit dem aushandelt. Man sollte sie natürlich nicht zu Schleuderpreisen weggeben. Aber zuviel erwarten sollte man auch nicht. Ware die rumliegt kostet halt Geld.
Damit kann sie machen was sie will. Ist doch ihr Eigentum.
Worauf schliesst du das? Und was ist mit der Umsatzsteuer, die bis dahin auf die noch unverkaufte Ware nicht gezahlt wurde? Muss die nachgezahlt werden, wenn sie die Ware behält und selbst verbraucht?
Im Grunde gibt es 4 Möglichkeiten:
- Sie vernichtet die Ware, dann kann sie abgeschrieben werden und fällt auch keine Umsatzsteuer an.
- Sie verkauft die Ware, dann hat sie noch Einnahmen und muss die USt dafür abführen.
- Sie entnimmt die Ware für sich selbst (oder ihre Mitarbeiter), dann muss sie USt für den Wert zum Zeitpunkt der Entnahme abführen.
- Sie verschenkt die Ware an Dritte, dann gilt zur USt, das Gleiche wie bei 3.
Vielen Dank. So etwas haben wir uns auch gedacht, denn der Staat verschenkt doch nichts.
Ja, das ist dann so wie verschenken. Das wäre wirklich nur der letzte Ausweg.