Was tun mit der Rest-Ware nach Geschäftsauflösung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt Menschen die nur solche Warenbestände kaufen und verkaufen, sogenannte "Restpostenhändler". Einfach mal googlen und solche Händler kontaktieren ob sie Interesse am Kauf der Ware haben.

JosieAmber 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 17:22

Ja, das ist dann so wie verschenken. Das wäre wirklich nur der letzte Ausweg.

Capone87er  24.09.2014, 17:23
@JosieAmber

Das hängt davon ab was man mit dem aushandelt. Man sollte sie natürlich nicht zu Schleuderpreisen weggeben. Aber zuviel erwarten sollte man auch nicht. Ware die rumliegt kostet halt Geld.

Damit kann sie machen was sie will. Ist doch ihr Eigentum.

JosieAmber 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 17:20

Worauf schliesst du das? Und was ist mit der Umsatzsteuer, die bis dahin auf die noch unverkaufte Ware nicht gezahlt wurde? Muss die nachgezahlt werden, wenn sie die Ware behält und selbst verbraucht?

Ernsterwin  25.09.2014, 06:52
@JosieAmber

Im Grunde gibt es 4 Möglichkeiten:

  1. Sie vernichtet die Ware, dann kann sie abgeschrieben werden und fällt auch keine Umsatzsteuer an.
  2. Sie verkauft die Ware, dann hat sie noch Einnahmen und muss die USt dafür abführen.
  3. Sie entnimmt die Ware für sich selbst (oder ihre Mitarbeiter), dann muss sie USt für den Wert zum Zeitpunkt der Entnahme abführen.
  4. Sie verschenkt die Ware an Dritte, dann gilt zur USt, das Gleiche wie bei 3.
JosieAmber 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 09:46
@Ernsterwin

Vielen Dank. So etwas haben wir uns auch gedacht, denn der Staat verschenkt doch nichts.