Alleine essen während der Arbeitszeit absetzbar?

5 Antworten

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Nicht so schnell mit dem Quittungen Entsorgen, da gibt es durchaus Möglichkeiten. Prinzipiell ist die eigene Lebensführung nicht steuerlich absetzbar. Das Essen, was wir alle so während der Arbeitswoche zu uns nehmen ist unser eigener Aufwand. Steuerlich interessant wird es jetzt. wenn Du aufgrund Deiner Arbeit besondere Aufwendungen fürs Essen etc hast. Wenn Du zum Beispiel ständig wechselnde Arbeitsstätten hast und Dich daher teuer über Restaurants versorgen musst und nicht wie der normale Arbeitnehmer deine Mittagsbrötchen von zuhause mitnehmen kannst, dann kann man versuchen, Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen. Das funktioniert aber meist über pauschalen und ist dann tatsächlich ein Fall für den Steuerberater.

Wichtig ist dabei, schon im Vorfeld festzuhalten, wann Du wo und wie lange im Einsatz von zuhause weg warst.

Google mal "Verpflegungsmehraufwand", insbesondere für Selbständige und Freiberufler.

ultras664 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 21:24

Hallo, danke für die Antwort. Arbeite im Vertrieb ( Außendienst ) dementsprechend ca. 8 Termine / Tag wo dein Beispiel zutrifft, ständig wechselnde Arbeitsstätten usw Habe die Quitten aufgrund der vorherhigen Kommentare leider schon entsorgt! Werde sie dann doch mal aufheben und hören was der Steuerberater im Erstgespräch dazu sagt.

Subventioniertes Abendessen für Unternehmer:-) Ne, das ist Dein persönliches Hobby und nicht nur Unternehmer müssen sich ernähren. Das trifft wohl auf jeden Menschen zu ob Angestellter, Unternehmer, Rentner und was nicht alles.

Somit, nein, Deine Curry Wurst wird nicht in die Steuererklärung passen!

Kosten der eigenen Lebensführung sind nicht absetzbar - allenfalls kleine Bewirtungskosten für Mitarbeiter, Kunden oder offizielle Geschäftsessen im Restaurant (mit Quittungen alles).

Das kommt immer auf den Anlass an. Selbstverständlich kann ein Selbständiger, genau so wie ein Artbeitnehmer, auf Geschäfts- oder Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Neben den Verpflegungsmehraufwendungen können auch noch andere Reisekosten geltend gemacht werden. Übernachtungskosten und Fahrtkosten die bei der Benutzung öffentlicher Transportmittel entstehen. Unternehmer stellen die Kosten ihren Auftraggebern meist in Rechnung. Diese Frage gehört bei einem vernünftigen Steuerberater in das Erstgespräch zur Geschäftsausübung (Gründungsberatung).

Nein das kannst du nicht absetzen.