Ist es legal, mit Schülern in der Schule Geschäfte zu machen?
Angenommen, man will einem/r Mitschüler*in von sich Schuhe verkaufen, mit denen man nur über die Schule Kontakt hat?
8 Antworten
Es könnte rechtlich zwei Probleme geben!
- Wie alt sind die Schüler! Wenn sie noch minderjährig sind, können sie ohne Zustimmung der Eltern nur Geschäfte im Rahmen des normalen Taschengeldes tätigen.
- Die Schulordnung könnte solche Geschäfte verbieten. Wenn es ein einmaliges Geschäft vielleicht nicht, aber mit Sichheit wenn ein Schüler versucht regelmäßig ähnliche Geschäfte zu machen.
Solange ihr beschränkt geschäftsfähig seid (7 bis einschließlich 17 Jahre ) und keine zu großen Summen ausgetauscht werden, sollte es eigentlich kein Problem sein. Es ist aber nicht unbedingt empfehlenswert das Geschäft vor den Augen des Lehrers zu machen, manche hätten vermutlich trotzdem etwas dagegen. Dafür würde sich die Hofpause eignen.
Vielleicht wurden sie vom eigenen Taschengeld gekauft und/oder passen nicht mehr. Und ich denke bei den meisten Jugendlichen hätten die Eltern nichts dagegen.
Vielleicht wurden sie vom eigenen Taschengeld gekauft
Das wuerde aber keinen Unterschied machen.
Und ich denke bei den meisten Jugendlichen hätten die Eltern nichts dagegen.
Wenn die Eltern des (minderjaehrigen) Verkaeufers und die des (minderjaehrigen) Kaeufers einverstanden sind, waere es natuerlich kein Problem.
Ich haette aber ganz sicher etwas dagegen gehabt, wenn meine Soehne ihre teuren Markensneaker auf dem Schulhof verhoekert haetten.
Wenn beide im geschäftsfähigem Alter sind und die Eltern, denen die Schuhe eigentlich gehören, einverstanden sind, spricht nichts dagegen.
Wieso gehst du davon aus, dass die Schuhe den Eltern gehoeren?
Bei minderjährigen Schülern wohl der Fall. Die wenigsten kaufen ihre Kleidung vom Taschengeld.
Es duerfte im Normalfall davon auszugehen sein, dass die Eltern ihren Kindern die Kleidungsstuecke geschenkt haben, diese also sehr wohl Eigentum der Kinder sind. Was diese aber natuerlich nicht dazu berechtigt, eigenmaechtig damit Geschaefte zu machen.
Es würde mich nicht wundern wenn es Kids gäbe die ihre Schuhe/Jacken/wasauchimmer verkaufen um ihr Taschengeld aufzubessern und die Eltern dann neue kaufen müssen damit der Sprössling nicht frierend und auf Socken in die Schule muss ;)
Also man kann das Szenario passend denken wie man mag, aber ich weiß was du sagen willst und ich denke wir haben beide Recht, wie man es eben dreht und wendet ;)
Dann hätte das auch Zeit bis Schulschluss außerhalb des Geländes.
Ja, spricht nichts gegen.
Wenn nur einer der beteiligten Schueler unter 18 ist, spricht z.B. die mangelnde Geschaeftsfaehigkeit dagegen (ausser die Eltern haben es ausdruecklich erlaubt).
Das ist Blödsinn, was du erzählst.
Es ist dann immer noch nicht verboten, illegal, oder sonst was.
Es wäre nur u.U. zivilrechtlich nichtig.
Wobei gebrauchte Schuhe wahrscheinlich unter den TG§ fallen werden.
Die Eltern müssen nicht einwilligen, es zu genehmigen ist ausreichend.
Zivilrechtlich spricht halt etwas dagegen. Von Strafrecht habe ich nichts geschrieben.
Wobei gebrauchte Schuhe wahrscheinlich unter den TG§ fallen werden.
Du meinst, die Eltern haetten ihren Kindern die Schuhe ueberlassen und gesagt: "Kannst damit machen, was du willst. Verkaufen, verschenken, Blumen rein pflanzen ..."? Das duerfte ziemlich unwahrscheinlich sein.
Müssen sie nicht, es reicht, wenn es so läuft-.
"Mama, ich hab meine alten Nike für 40€ dem Kevin verkauft"
"Ok, Bub."
Nachtraegliche Genehmigung > wirksamer Kaufvertrag (sofern die Eltern des Kevin auch einverstanden sind).
Sagt die Mama aber: "Nix da, die holst du schoen wieder zurueck!", dann muss der Kevin die Schuhe wieder rausruecken.
Nachträgliche Genehmigung ist so redundant^^
Genehmigen und Einwilligen sind Legaldefinitionen.
Einwilligen vorher, Genehmigen nachher.
Ja, aber das ändert gar nichts daran, dass er es einfach machen kann.
Ob er es in der Schule macht oder in einer Pommesbude, macht da keinen Unterschied.
Ob er es in der Schule macht oder in einer Pommesbude, macht da keinen Unterschied.
Das ist natuerlich richtig und sie koennen es auch erst einmal "einfach machen". In beiden Faellen waere der Kaufvertrag - sofern Minderjaehrige beteiligt sind - aber erst einmal nur schwebend wirksam und wuerde unwirksam, wenn die Eltern eines beteiligten Minderjaehrigen ihre Zustimmung verweigern.
Ja, aber das interessiert ihn erst mal nicht.
Er möchte nur wissen, ob der Lehrer mit ihm schimpfen kann, wenn er es tuten tut.
Ach lass mich jetzt, warum dozieren wir die Scheiße gegenseitig?
Ach lass mich jetzt, warum dozieren wir die Scheiße gegenseitig?
Ich denke, wir interpretieren die Frage unterschiedlich, meinen aber beide das Gleiche.
Nachdem ich mir die Frage noch einmal angesehen habe, muss ich dir recht geben. Es geht ja tatsaechlich um den strafrechtlichen Aspekt ("legal") und eben nicht um den zivilrechtlichen. Strafrechtlich sprich aber natuerlich wirklich nichts dagegen.
Sorry, dass ich da so lange auf dem zivilrechtlichen Aspekt rumgeritten habe!
Das Problem duerfte darin liegen, dass die Eltern den Schuelern die Schuhe sicher nicht zur freien Verfuegung ueberlassen haben, sondern zur bestimmungsgemaessen Benutzung (vorausgesetzt die Schueler sind noch keine 18).