Betreuer hat alle persönlichen Unterlagen seines Mündels vernichtet, ist er schadensersatzpflichtig?
Unsere kinderlose Großtante hat die letzten Jahre unter Betreuung gestanden. Nun, nach ihrem Ableben, geht es um die Auflösung des Nachlasses und ein bescheidenes Erbe. Um einen Erbschein beantragen zu können, muss ich Urkunden vorlegen, die bis weit in die Vorkriegszeit zurückreichen, um unsere Verwandtschaft zu beweisen. Das wäre kein Problem, könnte ich noch auf die Unterlagen meiner Großtante zugreifen, aber der erste Betreuer hat, als er ihre Wohnung auflöste und die Tante ins Heim abschob, alles schreddern lassen, weil er "keine Zeit hätte, solche Berge Papier durchzusehen". Nun habe ich das Problem, dass sich die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde meines Urgroßonkels nicht wiederbeschaffen lassen, auch nicht über das Archiv I in Berlin. Ich bin gerade stinkwütend.
Lohnt es sich den Mann zu verklagen, oder habe ich keine Chance?
5 Antworten
Ich kann Dir konkret auch keine Antwort geben, aber ich kann gut verstehen, dass Du stinkwütend bist !!
Ich dachte, Standesämter müssen die Geburtsurkunden immer aufbewahren.
Ansonsten, nur weil ihr es gerade nicht beweisen könnt, heisst nicht, dass ihr nicht verwandt seid. Das Erbe kann man auf jeden Fall zumindest vorläufig einfrieren, denke ich.
Ihr müsst dafür sorgen, dass ein anderer Beweis geltend gemacht werden kann, um Euer Anrecht zu gewährleisten. (Aussagen anderer Verwandter z.B. ?)
Ob man den Betreuer dafür verklagen kann, kann ein Anwalt prüfen - oder vielleicht weiss es ja tatsächlich jemand aus gutefrage.net.
Könnte sein, würde ich denken. Das ist ja grob fahrlässig.
Viel Erfolg !!!
Oftmals sind Unterlagen aus den Standesämtern ehemaliger Ostgebiete nicht erhalten geblieben und Heiratsurkunden werden wohl nur 80 Jahre aufbewahrt. Und es gibt keine anderen lebenden Verwandten, die da noch was bezeugen könnten.
Schäden, die der Betreuer verursacht hat, können nur vom Betreuten selbst in Ansatz gebracht werden.
Dritten gegenüber ist der Betreuer für Schäden nicht haftbar.
Allerdings treten die rechtmäßigen Erben in die Rechte des Betreuten ein und können somit einen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Vermutlich solltest Du hier einen Anwalt beauftragen, denn das wirst Du alleine nicht schaffen. Oder frag doch einfach mal beim Nachlassgericht nach, was Du unternehmen kannst.
Mach doch erst mal nur einen Termin für ein Erstgespräch. Ein guter Anwalt kann Dir dann sagen, ob Du überhaupt Aussicht hast. Dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du wietermachen willst oder nicht.
Gemeint ist offenbar, dass die persönlichen Unterlagen eines Betreuten nach dessen Tod vernichtet wurden. Das ist doch ganz normal, wenn es keinen zu verwaltenden Nachlass gibt. Die Vernichtung eines Testaments wäre dagegen eine Straftat, sofern dieses Testament noch nicht "vollstreckt" worden ist. Ein etwa nach dem Tode noch vorhandenes Restvermögen gehört nicht dem Betreuer, sondern den gesetzlichen Erben, einschließlich der dieses Vermögen betreffenden Unterlagen, wie zum Beispiel Sparbücher. Der vom Amtsgericht bestellte Betreuer hat in seiner Endabrechnung dieses Restvermögen und seinen Verbleib auszuweisen. Erbberechtigte können darüber Auskunft von der Betreuungsstelle des Gerichts verlangen.
"Gemeint ist offenbar, dass die persönlichen Unterlagen eines Betreuten nach dessen Tod vernichtet wurden."
Nein, das ist nicht gemeint. Vernichtet hat er das alles schon bei der Wohnungsauflösung Jahre vor dem Ableben der Großtante. Damit hat er ihre Herkunft gelöscht. Durch kriegsbedingte Zerstörung lassen sich die Dokumente auch nicht wiederbeschaffen. Also kann jetzt niemand beweisen, dass er erbberechtigt ist und niemand wird diesem "Betreuer" je auf die Finger schauen können, weil, wie der uns süffisant verkündete, er nur auskunftsverpflichtet sei, wenn die Erbengemeinschaft ihm geschlossen ihre Erbscheine vorlegt, die aber niemand von uns beantragen kann, weil ja die nötigen Unterlagen von ihm vernichtet wurden.
Weiß ja nicht, ob dein Problem noch akut ist, aber ein Betreuer muss die Akten wohl so 10 Jahre aufbewahren, sonst macht er sich sicherlich schadenersatzpflichtig:
http://www.skfm-nk.de/infos-fuer-betreuer/tipps-fuer-betreuer/aufbewahrungsfristen.html
noch ausführlicher:
http://www.rechtsanwalt-wittkuhn.de/kanzlei/veroe_3.html
Ja klar, ich will aber auch kein totes Pferd reiten. Nachher sind die Anwaltskosten höher als das Erbe und ich erfahre nur, dass man gegen einen Betreuer eben nicht ankommt.