Betreuer hat alle persönlichen Unterlagen seines Mündels vernichtet, ist er schadensersatzpflichtig?

5 Antworten

Ich kann Dir konkret auch keine Antwort geben, aber ich kann gut verstehen, dass Du stinkwütend bist !!

Ich dachte, Standesämter müssen die Geburtsurkunden immer aufbewahren.

Ansonsten, nur weil ihr es gerade nicht beweisen könnt, heisst nicht, dass ihr nicht verwandt seid. Das Erbe kann man auf jeden Fall zumindest vorläufig einfrieren, denke ich.

Ihr müsst dafür sorgen, dass ein anderer Beweis geltend gemacht werden kann, um Euer Anrecht zu gewährleisten. (Aussagen anderer Verwandter z.B. ?)

Ob man den Betreuer dafür verklagen kann, kann ein Anwalt prüfen - oder vielleicht weiss es ja tatsächlich jemand aus gutefrage.net.

Könnte sein, würde ich denken. Das ist ja grob fahrlässig.

Viel Erfolg !!!

Dummie42 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 21:41

Oftmals sind Unterlagen aus den Standesämtern ehemaliger Ostgebiete nicht erhalten geblieben und Heiratsurkunden werden wohl nur 80 Jahre aufbewahrt. Und es gibt keine anderen lebenden Verwandten, die da noch was bezeugen könnten.

Schäden, die der Betreuer verursacht hat, können nur vom Betreuten selbst in Ansatz gebracht werden.
Dritten gegenüber ist der Betreuer für Schäden nicht haftbar.
Allerdings treten die rechtmäßigen Erben in die Rechte des Betreuten ein und können somit einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vermutlich solltest Du hier einen Anwalt beauftragen, denn das wirst Du alleine nicht schaffen. Oder frag doch einfach mal beim Nachlassgericht nach, was Du unternehmen kannst.

Dummie42 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 21:36

Ja klar, ich will aber auch kein totes Pferd reiten. Nachher sind die Anwaltskosten höher als das Erbe und ich erfahre nur, dass man gegen einen Betreuer eben nicht ankommt.

Allexandra0809  13.11.2015, 21:37
@Dummie42

Mach doch erst mal nur einen Termin für ein Erstgespräch. Ein guter Anwalt kann Dir dann sagen, ob Du überhaupt Aussicht hast. Dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du wietermachen willst oder nicht.

Gemeint ist offenbar, dass die persönlichen Unterlagen eines Betreuten nach dessen Tod vernichtet wurden. Das ist doch ganz normal, wenn es keinen zu verwaltenden Nachlass gibt. Die Vernichtung eines Testaments wäre dagegen eine Straftat, sofern dieses Testament noch nicht "vollstreckt" worden ist. Ein etwa nach dem Tode noch vorhandenes Restvermögen gehört nicht dem Betreuer, sondern den gesetzlichen Erben, einschließlich der dieses Vermögen betreffenden Unterlagen, wie zum Beispiel Sparbücher. Der vom Amtsgericht bestellte Betreuer hat in seiner Endabrechnung dieses Restvermögen und seinen Verbleib auszuweisen. Erbberechtigte können darüber Auskunft von der Betreuungsstelle des Gerichts verlangen.

Dummie42 
Beitragsersteller
 27.11.2015, 20:59

"Gemeint ist offenbar, dass die persönlichen Unterlagen eines Betreuten nach dessen Tod vernichtet wurden."

Nein, das ist nicht gemeint. Vernichtet hat er das alles schon bei der Wohnungsauflösung Jahre vor dem Ableben der Großtante. Damit hat er ihre Herkunft gelöscht. Durch kriegsbedingte Zerstörung lassen sich die Dokumente auch nicht wiederbeschaffen. Also kann jetzt niemand beweisen, dass er erbberechtigt ist und niemand wird diesem "Betreuer" je auf die Finger schauen können, weil, wie der uns süffisant verkündete, er nur auskunftsverpflichtet sei, wenn die Erbengemeinschaft ihm geschlossen ihre Erbscheine vorlegt, die aber niemand von uns beantragen kann, weil ja die nötigen Unterlagen von ihm vernichtet wurden.