Betreuerin verbietet mir zu meiner Freundin zu ziehen und neu anzufangen?

7 Antworten

Sofern eine Betreuung weiterhin notwendig ist, bedeutet ein Umzug in eine andere Stadt auch einen Wechsel des Betreuers und gleichzeitig einen Wegfall der Einnahmen, den deine bisherige Betreuerin durch die Betreuung deiner Person hatte.

In manchen Fällen kann das ein starkes Motiv sein, um Machtbefugnisse zu mißbrauchen.

Deine Schilderung zeigt mir, dass Du Dich mit Deiner Betreuerin bisher gut verstanden hast.

Die Betreuerin hat ein Interesse daran, dass dies möglichst lange so bleiben wird.

Aus der SIcht der Betreuerin ist ein Wegzug von Dir an einen anderen Ort mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Die gilt um so mehr, falls es sich um eine Berufsbetreuerin handelt.

Diese hat nämlich aus finanziellen Gründen ein Interesse daran, Dich möglichst lebenslang zu betreuen. Nur auf diese Weise kann sie in ihrem Job genügend Geld verdienen und ein Leben ohne finanzielle Sorgen führen.

Ein Wegzug von Dir an einen anderen Ort gefährdet dieses Ziel.

Und glaube ja nicht, dass die anstehende Verhandlung im Februar 2021 zu Deinen Gunsten ausgehen wird.

Dafür wird die Betreuerin schon sorgen.

Solange Du am Tropf der Betreuerin hängst, dieser blind vertrauest und Dich nicht von ihr lösen kannst, wird es mit der neuen Selbstständigkeit wohl nichts geben.

Du musst den Mut aufbringen, Deine eigenen Interessen auch gegen den Widerstand der Betreuerin durchsetzen zu wollen. Erst danach wirst Du tatsächlich selbstständig sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Betreuerin befürchtet eben, dass du in einer anderen Stadt, dann alles wieder von vorne neu aufbauen müsstest.

Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als die Entscheidung im nächsten Jahr abzuwarten.

Deine Freundin kann ja auch genau so gut zu dir ziehen.

So gesehen ist das erstmal dein leben und wenn die Entscheidung getroffen ist hol dir Unterstützung

Wenn die Freundschaft stabil ist, wird sie die Wartezeit bis Februar nächsten Jahres aushalten. Wenn dann die Betreuung ev. sogar beendet wird, hat dir die Betreuerin dann nichts mehr zu sagen.

Also Geduld... du hast ja schon einen langen weg hinter dir, warte noch das dreiviertel Jahr.

Kev99i 
Beitragsersteller
 06.05.2020, 18:13

Ich warte sowieso noch bis nächsten Februar, aber meine Betreuerin wird sich wahrscheinlich dagegen aussprechen.

realistir  06.05.2020, 18:24
@Kev99i

Versuche doch einen anderen Betreuer vor zu schlagen, ein zu setzen. Z.B. den Vater deiner Freundin könnte dein Betreuer werden und evtl jetzt schon kontrollieren, ob die momentane Betreuerin gute Arbeit macht, oder es da einiges zu kritisieren gäbe.

Felixsenior  06.05.2020, 18:46
@realistir

Falschen Daumen gedrückt. Wollte nur schreiben, wenn einem der Betreuer nicht passt, sucht man einen neuen? Und bekommt hier noch Tipps.

Andere erwähne das finanzielle Interesse der Betreuerin.

Mag alles so sein. Wir lesen hier aber nur die eine Seite der Medaille, die Sicht eines Kranken.

Dea2019  06.05.2020, 18:55
@Kev99i

Das kann sie nicht, wenn im Februar entschieden wird, ihre Betreuungskompetenzen zu verringern! Bis dahin gehe deinen Weg weiter, mache dein FSJ. Bewerbungen für danach kannst du ja schreiben wie du willst! Da hat sie dir nicht rein zu reden.

Und wenn du im Februar zB schon einen Vertrag für nach dem FSJ vorweisen kannst, kann sie nicht dagegen angehen! Immerhin hast du das Recht auf freie Berufswahl. Das kann dann vor Gericht ruhig angesprochen werden.

Wenn du weiter deinen Weg gehst, dich um deine Zukunft bemühst, ev. sogar einen Vertrag ergattern kannst, wird das Gericht dir sicherlich mehr Eigenbestimmung zugestehen. Du kannst ja sagen: Ich habe nichts gegen die Betreuung. Aber ich möchte bei der Firma XY anfangen... ggf. wechsele ich halt zu einem dortigen Betreuer und beantrage das auf diesem Wege gleich.

Das wäre dann nämlich quasi Plan C... Betreuerwechsel wegen Wohnortwechsel, und der ist dann ja nötig, wenn du einen Vertrag in der Tasche hast. Dass du beim Wohnortwechsel mit einer Freundin zusammen ziehst, ist dann die Kirsche auf der Torte.

realistir  07.05.2020, 02:58
@Felixsenior

Was willst Du damit sagen, und wieso redest du hier von nur einem kranken, wieso ist die Betreuung für dich nicht krank?

Kommt sonst noch was sinnvolles von dir, oder beschränkt sich deine Antwort nur auf einseitige Vorwürfe?

Felixsenior  07.05.2020, 09:48
@realistir

Du hast dich offensichtlich ohne tatsächliche Kenntnis der Sachlage für die eine Seite entschieden. Ist hier oft der Fall.

Da heult jemand auf und beklagt sich mit Vorwürfen gegen andere.

Keiner von uns kann beurteilen, was da dran ist. Wir kennen weder den Fragesteller noch die Beschuldigte.

Wir kennen der Wahrheitsgehalt dieser "Frage" nicht. Wir kennen den wirklichen Zustand des Fragestellers nicht.

Ich habe hier nur zwei Fakte:

  • Der Fragesteller hat eine Betreuerin (meist ja nicht völlig grundlos)
  • Diese wird üblicherweise von amtlicher Seite eingesetzt (dies erfolgt nach Prüfung der Sachlage).

Alles andere was hier an Parteilichkeit rüberkommt ist reine Spekulation und "Aufgeilerei" gegen diesen bösen "Staat".

Dea2019  07.05.2020, 11:16
@Felixsenior

Richtig! Ich gehe davon aus, dass das Gericht im Februar entscheiden wird, ob der TE seine Betreuerin im bisherigen Umfang behält. Wenn er sich nach Ansicht des Gerichtes ausreichend gefangen hat, wird die Betreuung eingeschränkt oder sogar aufgehoben.

Die Sachlage selber beurteile ich nicht, da ich dazu weder die Kompetenz habe noch alle Fakten kenne.

realistir  07.05.2020, 14:20
@Felixsenior

Nana, du hast dich mit deinem Schluss-Satz schon selbst wieder unmöglich gemacht. Warum kannst du solcherlei nicht einfach weg lassen?

Irgendwie scheinst du ein eigenartiger Typ Mensch zu sein.
Erstens kannst du nur für dich sprechen, es steht dir nicht zu, mich oder Andere in deine gedanklichen Konstruktionen ungefragt ein zu beziehen! Ich kann auch ohne dich selbst denken und selbst reden! Begreife das mal.

Ich muss keinen Wahrheitsgehalt oder sonstiges kennen!
Außerdem rede nicht von angeblichen Fakten, die nur Behauptungen, Mutmaßungen sind! Das sind schon mal zwei Fehler von dir, die dich sinngemäß disqualifizieren.

Musst du die Quantentheorie verstehen, um dir Gedanken darüber machen zu können? Schon mal was von Trial und Error gehört? Glaubst du etwa im Ernst, Wissenschaftler würde Wissen erschaffen? Nö, das sind reine Theoretiker, beschäftigen sich immer mit Theorien. Was Theorien sind, muss ich dir nicht erklären, oder doch?
Du hast nebenbei noch einige geistige Schwächen. ;-)
Du argumentierst zu leichtfertig mit Anordnungen, egal ob gerichtlich oder nicht.
Du hast aber leider nicht begriffen, oder vergessen das es mehrere Gerichtsbarkeiten gibt, somit so manches Urteil eines Gerichtes revidiert werden kann.

Kev99i 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 15:20
@Felixsenior

Muss dich enttäuschen, aber ich bin schon lang nicht mehr Seelisch krank. Nicht nur ich Frage mich wieso die Betreuung überhaupt weiterläuft, deswegen wird das ja beim Gerichtstermin geklärt.

Felixsenior  07.05.2020, 17:36
@realistir

"Du hast nebenbei noch einige geistige Schwächen. ;-)"

realistir  07.05.2020, 18:57
@Felixsenior

Das kannst du erstens nicht beurteilen, zweitens führst du gerne Selbstgespräche?

Felixsenior  07.05.2020, 19:26
@realistir

Sag mal, leidest du in deinem Alter schon an Gedächtnisschwäche?

Das war dein Satz, aus deinem Kommentar zuvor.

Mithin ein Zitat deiner Unverschämtheit.

Und merkst das nicht und pöbelst einfach weiter?

realistir  07.05.2020, 19:59
@Felixsenior

versuche zuerst mal zu verstehen, Du alleine bist zuständig und verantwortlich, was du aus den Worten Anderer interpretierst, dir auslegst, und welche Schlüsse und Unterstellungen daraus von dir resultieren! Wenn du das mal verstanden hast, könnten wir vielleicht miteinander reden.

Dea2019  07.05.2020, 21:15
@realistir

RUHE IM KINDERGARTEN!

Die Frage der Betreuung und inwieweit der TE diese noch benötigt klärt im Februar das Gericht.

Felixsenior es steht dir nicht zu derart zu urteilen. Du kennst nicht alle Fakten und schon gar nicht den individuell liegenden Sachverhalt des TE.