Dispo gekündigt wegen gesetzlicher Betreuung
Hallo , ich habe eine Frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mir wurde heute mein Dispokredit bei der Berliner Sparkasse gestrichen auf Grund der gesetzlichen Betreuung die ich seit ungefähr 5 monaten habe . Meine Frage an euch : Darf die Bank einen Dispo streichen aufgrund einer gesetzlichen Betreuung? Wer kennt sich aus und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank
9 Antworten
Kommt drauf an, was in deren AGBs steht und was im abgeschlossenen Vertrag zur Kontoeröffnung vereinbart wurde. Vielleicht kann dir die Rechtsberatung einer Verbraucherberatungsstelle dir eine verbindliche Auskunft geben.
ich gehe davon aus, dass der umstand, dass du einen gesetzlichen betreuer hast, eine einschraenkung deiner geschaeftsfaehigkeit nach deutschem recht bedeutet s. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29 insofern ist es vermutlich rechtens, wenn dir der dispo gestrichen wird.
Meiner Meinung muß die Bank das sogar - aufgrund der Betreuung liegt bei Dir eventuell eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit vor und die Bank vermindert durch die Kündigung des Dispo-Kredites ihr Haftungsrisiko.
Die Bank darf einen Dispo grundsätzlich immer von sich aus kündigen. Die müssen nicht mal einen Grund hierfür angeben.
Die Einräumung eines Dispo (beim Girokonto) ist ein gegenseitiger Vertrag, der von beiden Seiten auch gekündigt werden kann.
Da du unter Vormundschaft stehst (also juristisch nicht mehr alleine geschäftsfähig bist), wird die Bank auf Nummer Sicher gehen....