Versteckter Mangel nach Hauskauf

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Das wäre nach Deinen Aussagen dann arglistige Täuschung! Da stehen die Chancen relativ gut. Bei arglistiger Täuschung kann man sofort vom Vertrag zurücktreten, oder ihr nehmt den längeren Weg (wenn ihr keinen Prozess wollt) und zeigt den Mangel bei dem Verkäufter schriftlich an, setzt ihm eine Nachfrist (1 Monat für die Arbeiten sollten im Hinblick auf die kommende Schlechtwetterperiode genügen). Hält der Verkäufer die Nachfrist nicht ein, könnt ihr (müsst es aber nicht) ihn anmahnen, mit Mahngebühren etc. Oder aber gleich klagen. Nehmt euch einen Fachanwalt sowie einen Gutachter (Gutachterverzeichnis für eure Region findest Du im Internet bzw. Amtsblatt eures Bundeslandes). Viel Glück und Erfolg wünscht K.

mcash305 
Beitragsersteller
 29.08.2009, 12:11

das sehe ich auch so. Wie gesagt, Anwalt ist eingeschaltet, Gutachter wird wohl dann noch kommen müssen.

Danke, M.

Hallo, 1. es ist richtig, Obergeschoss und Dach müssen nicht identisch sein. 2. wenn im Exposee der Maklerin von "Gedämmtem Obergeschoß" gesprochen wird und Du jetzt schreibst, dass auch die oberen Räume nicht gedämmt sind,auch die Dachflächen der oberen Räume nicht, dann ist dies eine Vortäuschung falscher Tatsachen/Eigenschaften, DIE AUCH BELEGBAR SIND !!! Das Exposee/Aussagen der Maklerin ist verbindlich und dagegen kannst Du vorgehen, denn sie sichert Dir durch das Exposee eine Eigenschaft des Kaufgegenstandes zu, der aber nicht vorhanden ist. http://www.wertexperte.de//pages/a-z/e.php 3. Die Schritte Anwalt und Gutachter sind gold-richtig und ich denke Du hast auch gute Chancen. Wahrscheinlich wurde die Maklerin auch schon falsch informiert, oder hat es, wie Du, mit dem Dach verwechselt. Das sollte aber nicht zu Deinem Nachteil gereichen. Gruß und Erfolg

Wird ein langer Prozess werden. Warum habt ihr den keinen Gutachter durch Haus geschickt bevor ihr das Haus gekauft habt?!

das Problem ist, wenn du nichst Schiftliches in der Hand hast, sondern nur eine Aussage, wirst du schlechte Karten haben ihm das zu beweisen. Wenn hingegen die Maklerin als Zeuge zur Verfügung steht, dann aber nix wie Klage einreichen, denn dan liegt ein Betrug vor. In dem Fall dann die Klage dahingehend, das der Vertrag rückabgewickelt wird oder er die fachgerechte Instandsetzung zahlt. Zudem fürfte er noch mit einer saftigen Strafe rechnen.

Obergeschoß ist nicht gleich Dach und wenn ihr es nicht schriftlich habt, dass das Dach fachgerecht saniert wurde, wird es schwierig werden, dagegen anzugehen. Am besten einen Anwalt einschalten. Bei solchen Kosten solltet ihr nucr auf Fachleute hören, die sich mit sowas gut auskennen.

mcash305 
Beitragsersteller
 29.08.2009, 12:09

Wir haben in der kommenden Woche einen Termin beim Anwalt deswegen, aber der gesunde Menschenverstand sagt doch, das beim Obergeschoss die Dämmung auch von oben kommen muß oder sehe ich das nicht richtig?

ShaneMcCutcheon  29.08.2009, 12:12
@mcash305

Leider nein. Fachlich sind das Obergeschoß und das Dach zwei unterschiedliche Dinge. Das ist das gemeine an Hauskäufen, wenn sich die Leute nicht 100% auskennen. Ein pfiffiger Verkäufer oder Makler weiß genau, wie er was verkaufen kann und dabei andere Dinge verschweigen kann.