Was passiert wenn man von der Polizei vorgeladen wird und nicht hingeht?

10 Antworten

Es passiert vorerst gar nichts, denn Du mußt der Auforderung der Polizei nicht nachkommen, jedoch wäre es eine Höflichkeit dort anzurufen und zu sagen dass Du Dich zum Fall vorerst nicht äußern möchtest und erst einmal den Rat eines Anwaltes einholen möchtest. Kommt allerdings eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft od. dem Gericht mußt Du Folge leisten, aber auch hier bist Du nur verpflichtet Deine Personaleine anzugebenund Du kannst sagen dass Du Dich zum Fall nicht äußern möchtest , ohne dass es negative Folgen hat.

Alle, die hier behaupten man müsse dieser Aufforderung nachkommen kennen leider ihre Rechte nicht. Jeder Anwanlt wird einem Beschuldigten empfehlen dieser "Einladung" nicht nachzukommen. Aus Höflichkeit sollte man den Termin jedoch absagen (keine Gründe nennen! Es hat der Polizei egal zu sein ob du krank bist oder zum tätowierer willst) aber sich dabei auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln lassen. Selbst wenn man hin geht hat man jederzeit das Recht zu schweigen. Angaben müssen nur zu Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift gemacht werden.

Als Beschuldigter befindet man sich in der dummen Lage, dass die Politei zunächst immer von der Richtigkeit der Schuld ausgeht. Die Aussagen können und werden vor Gericht gegen einen verwendet. Nicht jedoch für einen. Man kann daher so redlich sein wie man will, im Verlauf des Gesprächs wird man in die Situation kommen die Aussagen der Polizei teilweise zu bestätigen. Das negative Bild welches man dadurch erzeugt wird sich später leider nicht mehr korrigieren lassen.

Es ist immer sinvoll so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten. Nur er kann Einsicht in das Verfahren nehmen und wird einen über die weiteren schritte informieren. Aber ohne Absprache mit einem anwalt sollte man auf keinen Fall zur Polizei gehen. Da spielt man lediglich der Person in die Hände, welche die Anzeige gestellt hat.

ClariceClaptone  10.02.2012, 11:05

Ich verstehe was Du meinst, doch heißt es so schön, alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden.

WENN er sich nichts vorzuwerfen hat, wird der Staatsanwalt ihn versuchen in die Zwickmühle zu nehmen.

Nur wenn kein stichhaltiger Beschuldigungsgrund da ist, gibt es immer noch aus Mangel an Beweisen.

Jemand der unschuldig ist, kann dieser Rechtsprüfung getrost entgegen sehen. Und tätowieren kann man doch noch eine Woche später.

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PS: mir hat mal ein Anwalt geraten, nicht zu einer Unfallverhandlung mit Gerichtsladung zu gehen. Ich sollte mich krankschreiben lassen. Das war eine Sch... Empfehlung. Ich hatte mir nichts vorzuwerfen. Und dieser Anwalt neigte zur Verschleierungstaktik.

Heute habe ich einen echten Anwalt, der sich an Gesetzmäßigkeit hält und einen Fall so behandelt wie es not ist. Er belügt das Gericht nicht und verschleiert nicht.

juergen04  09.02.2012, 23:17

Die Antwort von susicute ist richtig. Einen Anwalt einzuschalten lohnt meiner Meinung aber erst, wenn die Sache weitergeht und man Post vom Staatsanwalt oder vom Gericht bekommt. Oder wenn irgendwelche Zwangsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme...) angeordnet werden. Die Erfahrung zeigt, daß viele Sachen sich auch so erledigen. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft geht bei Versäumung eines Vernehmungstermins dann davon aus, daß man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Sie muß dann den Sachverhalt ohne eine Aussage des Beschuldigten aufklären und die "übrige" Beweislage prüfen.

lea1801 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 22:14

Danke , danke , danke !

Dann geben die den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter und du wirst dann, bei öffentlchem Interesse, von einem Richter vorgeladen. Dann musst du hingehen! Zur Polizei musst du nicht hingehen. Vielleicht bei der Polizei anrufen und den Termin wegen wichtiger Termine verschieben...

lea1801 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 20:45

2 Freundinnen und ich haben mal eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen . Wurden 2 mal vorgeladen & sind beide mal nicht hingegangen . Danach wurde die anzeige eingestellt oder wie das auch heisen mag ... Aber mit einer anzeige wegen betrug ist das doch anders oder ? LG

Halbwissender  09.02.2012, 20:59
@lea1801

kommt darauf an, wie glaubhaft die Gegenseite rüberkommt.

Du solltest den Termin bei dem Tätowierer absagen !

Die holen dich sonst mit Streife ab ! 0_o

Lg Ariana

Leon97531  09.02.2012, 20:46

Die holen dich sonst mit Streife ab !

Warum sollte jemand von der Polizeistreife abgeholt werden, wenn derjenige einer polizeiliche Vorladung nicht nachkommt ?

Damit gibst du indirekt eine Schuld zu. Wenn du nichts zu verbergen hast kannst du auch hingehen. Die können dich rein logisch sogar zwangsweise abholen.

Geochelone  09.02.2012, 20:47

Beide Aussagen sind falsch ! Jeder hat das Recht zu Vorwürfen gegen ihn selbst zu schweigen. Daraus kann man gar nichts schließen. Und die Polizei darf auch niemanden zur Anhörung abholen. Bullshit !

ClariceClaptone  10.02.2012, 11:07
@Geochelone

Das muß man trotzdem vor Beamten oder Anwälten sagen oder gar schriftlich beweisen, daß man das Schweigerecht in Anspruch nimmt.

Geochelone  10.02.2012, 20:30
@ClariceClaptone

In Deutschland muss niemand seine Unschuld beweisen ! Polizei und Staatsanwaltschaft müssen die Schuld beweisen. Da muss kein Beschuldigter mithelfen.

Nur wenn das Gericht einen vorläd muss man hingehen.