Hilfe, Kündigung vom Chef?

5 Antworten

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

So einfach geht das nicht.

Die von dir beschriebene Situation ereignen sich öfter. Juristisch ist diese gar nicht so harmlos. Eine Kündigung setzt im Arbeitsrecht zwingend Schriftform voraus. Schriftform heißt ein unterschriebenes Blatt Papier aus dem hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt ist.

Folge: eine Kündigung gibt es noch nicht bei dir. Dieses nach Hause schicken kann man als Freistellung deuten. Im Zweifel wird dies allerdings eine bezahlte Freistellung sein. Um hier auf Nummer sicher zu gehen musst du unverzüglich deine Arbeitskraft anbieten. Konkret heißt dies, dass du den Arbeitgeber nachweislich und belegbar anschreibst und ausdrücklich deine Arbeitskraft anbietest.

Letztendlich geht es in diesen Konstellationen immer um die Frage, ob ein Lohnanspruch besteht. Zahlt ein Arbeitgeber nicht und du kannst nachweisen, dass du deine Arbeitskraft angeboten hast, muss er den Lohn nachzahlen. Etwas anderes gilt natürlich, sollte irgendwann eine formell wirksame Kündigung zu gehen.

Du sagst ihm vor Zeugen, dass Du gerne weiter arbeiten würdest. Wenn er Dich dann wieder heim schickt, muss er Dich trotzdem bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Gekündigt bist Du, wenn Du eine schriftliche Kündigung erhalten hast. Mündliche "Rausschmisse" sind unwirksam.

Wie lange arbeitest Du denn schon dort? Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb? Diese Infos wären wichtig, falls Dein AG Dich (schriftlich) kündigt.

Caught 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 07:45

Neun Jahre arbeite ich da, Ca 6 Mitarbeiter, nicht vor den anderen....

Hexle2  05.02.2018, 08:02
@Caught

Leider arbeitest Du in einem Kleinbetrieb.

Bei Kleinbetrieben mit i.d.R. nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen (z.B. bei Verstößen gegen das AGG).

Allerdings kann Dein AG Dich nicht so einfach mündlich "rausschmeißen". Wie schon gesagt, bedarf es bei einer Kündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und außerdem muss er, sollte er keinen Grund zur fristlosen Kündigung haben, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB) einhalten, wenn einzel- oder tarifvertraglich keine längere Kündigungsfrist vereinbart ist.

Arbeiten und wenn er dich los haben will, dann wird er sich sicher nochmal melden.

Seit wann bist Du da?

Abmahnung oder gar Kündigung gehen schon, wenn Du wiederholt unzuverlässig bist.. und zu spät kommen ist nicht. auch nicht ein paar Minuten.

Köndigung sollte auch noch schriftlich erfolgen, aber was ansteht, weißt Du ja jetzt schon.

Ggf. hol Dir Rechtsrat bei einem Fachmann. Nicht nur GF.