Was passiert, wenn man eine Grarage hat, durch deren Zufahrt das Auto nicht passt?
Ein Nachbar hat uns darauf hingewiesen, dass unsere Garage eigentlich nicht statthaft wäre, da durch die enge Zufahrt unser Auto da nicht hineingefahren werden kann.
Stimmt, die Garage wurde vor über 60 Jahren von meinem Vater gebaut und so positioniert, dass ich mit meinem Auto dort nicht hineinfahren kann. Mein Vater hatte nie ein Auto.
Ich nutze die Garage jedoch für mein Motorrad und als Geräteschuppen.
Mein Nachbar meint, das wäre laut Garagenordnung so nicht zulässig.
Was soll ich tun, mir ein kleines Zweitauto zulegen oder kann ich das anders regeln?
11 Antworten
Hallo,
das ist völlig Hupe, sofern die Garage mit einer gültige Baugenehmigung errichtet wurde.
Denn unsere Regelungswütigen Bürokraten haben zwar fast alles geregelt, aber nirgendwo, das die Zufahrt zu einer Garage eine bestimmte Breite haben muß.
Sofern die Garage also zum Zeitpunkt der Baugenehmigung mit Fahrzeugen genutzt werden konnte (Stichwort Käfer oder Gogo passt überall durch) hat sie auch Bestandsschutz wie ein Großteil ähnlicher Garagen im ganzen Bundesgebiet.
Eben so ist es auch nciht zwingend vorgesehen, sie mit Pkw zu nutzen, auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge und damit eine genehmigte Nutzung der Garage.
Ob du ein Auto da nun reinfahren kannst oder nicht ist irrelavt. Dein Motorrad steht ja drin und wird somit als Garage genutzt. Auch wenn du sie nicht aktiv nutzen würdest, wäe die Garage dennoch in Ordnung, sofern sie nicht rechtswidrig damals errichtet wurde, wobei ggf. Bestandsschutz greifen könnte.
Was will dein Nachbar denn konkret erreichen??
Eine Garage stellt keinen Schuppen dar und wenn die Garage als Garage errichtet wurde (also damals im Bauantrag als Nutzung Garage definiert wurde) müsstest du bei einer Nutzungsänderung einen entsprechenden Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen.
Generell werden aber die meisten Garagen bedingt auch anderweitig mitgenutzt. Ich frag mich nur, was sich euer Nachbar drum kümmert...
...bzw. was er davon hat??
Eine Garage muss eine innenbreite von 2,5 m haben
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Garage
wenn das Teil mit Baugenehmigung gebaut wurde, kann das deinem Nachbarn egal sein, wie breit das Teil ist!
Nochmal:
gibt es eine Baugenehmigung - dann wurde die Garage nach Erstellung auch abgenommen...
hast du keinen kataster-Ausdruck? Da siehst du was offiziell da steht
Du musst Dich einfach nach der Decke strecken und nehmen was da rein passt,das weiss man eigentlich schon vorher und versuch gütlich mit dem Nachbar auszukommen sonst wird aus dem Schwelbrand ein richtiges Feuer!
Grundsätzlich hat er Recht. Eine Garage hat einen Zweck und darf nicht als Rumpelkammer genutzt werden.
In eurem Fall aber schwierig zu bewerten, da ein Motorrad untergestellt wird und das Auto nicht reinpasst.
Sorgen macht mir eher so ein Ar...Nachbar.
Ich würde mich zur Vorsicht informieren
Ja, mache ich auch. Er sagt, auch wenn das Motorrad drinsteht, es dürften nur Sachen zusätzlich in der Garage sein, die unmittelbar mit Fahrzegen zu tun haben. Also Reifen, Pflegemittel usw.
Auch das ist vom Grunsatz her korrekt, dennoch dürfte es rechtlich kein Problem darstellen
Oh je, wenn ich da an meine Garage denke ;-)
Grundsätzlich hat er damit aber leider Recht und somit ist es, wenn es tatsächlich drauf ankommt, rein rechtlich durchaus ein Problem.
Gruß Michael
HAHA, Gruß zurück!
Ja das ist schwierig, aber Du schreibst ja selbst, dass der Grossteil der Garagen anderweitig genutzt wird. Es käme drauf an.
Dazu fallen mir gleich zwei Sprichwörter ein ;-)
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es kann der frömste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Es geht nicht um die Breite oder Länge der Garage sondern um die Zufahrt. Die Garage wurde zu nah an das Wohngebäude drangebaut so dass man dort nicht mit einem Auto nicht hineinkomt