Was passiert wenn man Änderung beim Kindergeldbezug nicht mitteilt?

4 Antworten

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Hi, erstmal, Kindergeld wird auch für arbeitslos gemeldete Kinder bis Ende des 21.Lj. gezahlt. Solange nur 1 Tag im Monat Anspruch bestand, ist das Kindergeld rechtmäßig.

Ich würde die Meldungen jetzt machen. Derartiges kommt immer wieder vor.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433

Im Link gibt es die Formulare Online.

KG45=Veränderungsmitteilung = Kind hat Ausbildung aufgegeben

KG5d=Erklärung zu den Verhältnissen eines Kinder Ü18 = Arbeitslos gemeldet

Wenn jetzt bereits ein unterschiebener Ausbildungsvertrag vorliegt, auch angeben.

Stöbere mal ein bisschen in den Formularen.


blondunddoof 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 16:48

Also denkst du es hat keine größeren Auswirkungen wenn ich bei der Familienkasse anrufe und denen das so erkläre?

ellaluise  15.07.2016, 16:55
@blondunddoof

Nein, das denke ich nicht. Aber anrufen wird eher nicht funktionieren. Callcenter.

Ggf. kann die Familienkasse vor Ort aufgesucht werden.

Ich würde tatsächlich mit den Formularen arbeiten und diese nachweislich (Einwurfeinschreiben) versenden. Und habe Kopien von allem was du verschickst, für deine Unterlagen und Originale nur verschicken wenn explizit gefordert.

Wenn sie die Ausbildung nach dem 01.01.2016 abgebrochen hat,dann hat sie die Anspruchsvoraussetzung zumindest für einen Tag im Monat erfüllt,deshalb würde das Kindergeld für Januar noch zustehen !

Hast du bzw.sie den Abbruch der Ausbildung der Familienkasse nicht mitgeteilt und sie war auch nicht Arbeit suchend ( 18 - 21 ) oder dann 21 - 25 Ausbildung suchend gemeldet bzw.kann ihre ernsthaften Bemühungen die Ausbildung weiter zu machen oder eine andere zu finden nicht nachweisen,dann wird zumindest eine Rückforderung auf dich zukommen.

Es sei denn du / sie könnte für diese Zeit nachweisen,dass sie durch ihre Krankheit die Ausbildung abbrechen musste und ihren Lebensunterhalt dadurch nicht selber bestreiten konnte,dann könnte es sein das die Familienkasse von einer Rückforderung absieht.

Ehrlichkeit währt immer am längsten...:)

Sorry, aber Kindergeld steht DIR für deine Tochter nur während der Erstausbildung zu, da du ja dann noch unterhaltspflichtig bist, soviel ich weiß. Selbstverständlich kannst du das Kindergeld deiner Tochter überlassen.

Sie und du, ihr müsst die Änderungen unbedingt sofort der Familienkasse, der Arge und ihrer Krankenversicherung melden, wenn ihr keine Anzeige wegen Sozialbetrugs riskieren wollt.

blondunddoof 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 16:44

Das ist mir auch klar, es war einfach Unwissenheit und weil ich ja denke sie/wir hätten die Leistungen ja ohnehin weiter bezogen und wenn sie die "Erstausbildung" im September weitermacht, dann wird sie es ja bis Ausbildungsende ebenfalls weiter beziehen. Mir ging es auch mehr darum, ob die da egal wie und was eine Bußgeldstrafe verhängen, oder ob einfach Rückwirkend die Bescheide geändert werden, es aber vom finanziellen her keine Auswirkungen hat?