Kann das Amt mich zwingen meine Ausbildung abzubrechen? Dürfen die sich einmischen?
Mein Freund hat heute erfahren, dass sein Vertrag Ende Dezember wahrscheinlich nicht verlängert wird. Das heißt er ist ab Januar wahrscheinlich wieder arbeitslos. Wir hoffen natürlich dass er was anderes findet aber wir gehen nicht davon aus( ohne Führerschein/ schlechte Noten). Wir werden dann also wahrscheinlich erstmal ALG1 bekommen. Das wird mit Hartz4 aufgestockt weil er wenig verdient.
Ich beginne jetzt im September meine zweite Ausbildung und bekomme dafür Bafög. Wir waren vor rund ein einhalb Jahren schon mal im Hartz4 Bezug und damals hat das Amt mir diese zweite Ausbildung verboten und mich gezwungen das Vorpraktikum (das ich dafür gebraucht hab) abzubrechen. Die haben mich gezwungen in meinen alten Beruf zurück zu kehren. Hab ich natürlich nicht gemacht weil das für mich absolut nicht mehr vorzustellen ist!
Dürfen die dann im Januar verlangen dass ich die Ausbildung, die dann ja schon läuft, abbreche? Wenn ja, wie kann ich das verhindern dass die mir meinen Traum nochmal kaputt machen?
9 Antworten
Eine Ausbildung (oder überhaupt irgendeinen legalen Job) KANN und DARF das Arbeitsamt NICHT verbieten. Ich unterstelle mal, dass man dir in der Vergangengheit diese Ausbildung auch nicht verboten HAT.
Allerdings muss eine Wunsch-Ausbildung auch nicht finanziert werden.
Sofern du BAföG erhältst und damit die Ausbildung finanzierst, ist alles im grünen Bereich und Arbeitsamt und JC sind vollkommen außen vor. Erst wenn DU Leistungen von diesen Ämter haben möchtest, bist du mit im Boot..
Kann Dir nichts passieren, Du erhälst Bafög, gehörst zwar mit zur Bedarfsgemeinschaft, hast aber ansonsten erstmal nichts mit denen zu tun, weil Du aus der Statistik raus bist, Bafög und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Deinen Teil der Miete müsstest Du aus Deinem Bafög und ggfs. einem Nebenjob finanzieren, und ggfs. wird auch noch was angerechnet, weil Bedarfsgemeinschaft.
Hier mal ne Seite die sich grob mit dem Thema befasst.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php
Bei jedem Versuch die Ausbildung zu stören, würde ich direkt einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen.
Im Prinzip kann nur dein Freund den von dir geschilderten Abbruch verhindern.
Allerdings frage ich mich, wie du darauf kommst,dass dein Freund bis zum Jahreswechsel keinen neuen Job bekommen sollte? Das sind noch 5 Monate.
Die 2. Ausbildung ist Luxus, für die die Allgemeinheit nicht aufkommen muss. Du könntest, so du wolltest, euren Lebensunterhalt mit Arbeit in deinem erlernten Beruf verdienen. Das heisst, du bist nicht bedürftig.
Es ist natürlich schlecht, wenn dies deiner Lebensplanung im Wege steht. So hart das nun klingen mag, aber wenn du deinen Traum realisieren willst, werdet ihr nicht umhin kommen, diesen aus eigener Leistung zu verwirklichen.
Warum sollte dich das Jobcenter dann zwingen,das du die Ausbildung abbrichst ?
Durch dein Bafög - wirst du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen haben.
Du könntest dann ggf.einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung beim Jobcenter beantragen. Diese sind aber nicht den ALG - 2 Leistungen zuzurechnen,auch wenn du diese beim Jobcenter beantragen müsstest.
Nein. Weder dürfen die den Abbruch von dir verlangen, noch werden die das tun. DU bist ja in der lage, dich alleine und ohne Unterstützung vom JC zu finanzieren mit deinem BaföG. Allenfalls dein Freund würde gegebenenfalls eine Aufstockung bekommen.
Ich sehe da für dich gar kein Problem.