Kann das Amt mich zwingen meine Ausbildung abzubrechen? Dürfen die sich einmischen?

9 Antworten

Eine Ausbildung (oder überhaupt irgendeinen legalen Job) KANN und DARF das Arbeitsamt NICHT verbieten. Ich unterstelle mal, dass man dir in der Vergangengheit diese Ausbildung auch nicht verboten HAT.

Allerdings muss eine Wunsch-Ausbildung auch nicht finanziert werden.

Sofern du BAföG erhältst und damit die Ausbildung finanzierst, ist alles im grünen Bereich und Arbeitsamt und JC sind vollkommen außen vor. Erst wenn DU Leistungen von diesen Ämter haben möchtest, bist du mit im Boot..

Kann Dir nichts passieren, Du erhälst Bafög, gehörst zwar mit zur Bedarfsgemeinschaft, hast aber ansonsten erstmal nichts mit denen zu tun, weil Du aus der Statistik raus bist, Bafög und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Deinen Teil der Miete müsstest Du aus Deinem Bafög und ggfs. einem Nebenjob finanzieren, und ggfs. wird auch noch was angerechnet, weil Bedarfsgemeinschaft.

Hier mal ne Seite die sich grob mit dem Thema befasst.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

Bei jedem Versuch die Ausbildung zu stören, würde ich direkt einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen.

Im Prinzip kann nur dein Freund den von dir geschilderten Abbruch verhindern.

Allerdings frage ich mich, wie du darauf kommst,dass dein Freund bis zum Jahreswechsel keinen neuen Job bekommen sollte? Das sind noch 5 Monate.

Die 2. Ausbildung ist Luxus, für die die Allgemeinheit nicht aufkommen muss. Du könntest, so du wolltest, euren Lebensunterhalt mit Arbeit in deinem erlernten Beruf verdienen. Das heisst, du bist nicht bedürftig.

Es ist natürlich schlecht, wenn dies deiner Lebensplanung im Wege steht. So hart das nun klingen mag, aber wenn du deinen Traum realisieren willst, werdet ihr nicht umhin kommen, diesen aus eigener Leistung zu verwirklichen.

Warum sollte dich das Jobcenter dann zwingen,das du die Ausbildung abbrichst ?

Durch dein Bafög - wirst du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen haben.

Du könntest dann ggf.einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung beim Jobcenter beantragen. Diese sind aber nicht den ALG - 2 Leistungen zuzurechnen,auch wenn du diese beim Jobcenter beantragen müsstest.

Nein. Weder dürfen die den Abbruch von dir verlangen, noch werden die das tun. DU bist ja in der lage, dich alleine und ohne Unterstützung vom JC zu finanzieren mit deinem BaföG. Allenfalls dein Freund würde gegebenenfalls eine Aufstockung bekommen.

Ich sehe da für dich gar kein Problem.