Kann das Amt mich zwingen meine Ausbildung abzubrechen? Dürfen die sich einmischen?
Mein Freund hat heute erfahren, dass sein Vertrag Ende Dezember wahrscheinlich nicht verlängert wird. Das heißt er ist ab Januar wahrscheinlich wieder arbeitslos. Wir hoffen natürlich dass er was anderes findet aber wir gehen nicht davon aus( ohne Führerschein/ schlechte Noten). Wir werden dann also wahrscheinlich erstmal ALG1 bekommen. Das wird mit Hartz4 aufgestockt weil er wenig verdient.
Ich beginne jetzt im September meine zweite Ausbildung und bekomme dafür Bafög. Wir waren vor rund ein einhalb Jahren schon mal im Hartz4 Bezug und damals hat das Amt mir diese zweite Ausbildung verboten und mich gezwungen das Vorpraktikum (das ich dafür gebraucht hab) abzubrechen. Die haben mich gezwungen in meinen alten Beruf zurück zu kehren. Hab ich natürlich nicht gemacht weil das für mich absolut nicht mehr vorzustellen ist!
Dürfen die dann im Januar verlangen dass ich die Ausbildung, die dann ja schon läuft, abbreche? Wenn ja, wie kann ich das verhindern dass die mir meinen Traum nochmal kaputt machen?
9 Antworten
Eine Ausbildung (oder überhaupt irgendeinen legalen Job) KANN und DARF das Arbeitsamt NICHT verbieten. Ich unterstelle mal, dass man dir in der Vergangengheit diese Ausbildung auch nicht verboten HAT.
Allerdings muss eine Wunsch-Ausbildung auch nicht finanziert werden.
Sofern du BAföG erhältst und damit die Ausbildung finanzierst, ist alles im grünen Bereich und Arbeitsamt und JC sind vollkommen außen vor. Erst wenn DU Leistungen von diesen Ämter haben möchtest, bist du mit im Boot..
Dann müsst ihr euch bedarfsweise tatsächlich eine günstigere Wohnung suchen, Versicherungen kündigen und sparsamer Auto fahren.
Die Sozialbehörden sind dazu da, das Existenzminimum sicherzustellen, nicht jeden Wunsch zu erfüllen.
Wir haben keine Versicherungen. Ich muss meine Krankenversicherung selbst zahlen und die werde ich garantiert nicht kündigen! Wie soll ich denn bitte sparsamer Auto fahren? Ich hab ne uralte Liste, nur Haftpflichtversicherung und fahr schon so wenig wie es geht. Aber weniger als 90km am Tag geht nicht. Ich muss ja zur Schule kommen! Wir sind hier im April erst eingezogen. Ich werd nen Teufel tun hier auszuziehen! Wir haben hier alles mit viel Mühe renoviert und einen Umzug können wir uns auch gar nicht leisten.
Wo steht was von jedem Wunsch erfüllen?
Du hast etwas von Versicherungen geschrieben etc. OK, die 73 Euro KV u. Pflege sind in den 606 Euro Bafög schon enthalten. Natürlich kannst du wohnen, wo du möchtest, aber daraus resultierende Folgekosten für Fahrten zum Ausbildungsort und/oder zur Arbeitsstätte kannst du nicht einfach der Allgemeinheit aufhalsen.
Deine Situation wiederum könntest du sofort schlagartig optimieren, wenn du dich entprechend um Optimierung bemühst.
So kannst du zusätzlich zu den 606 Euro noch einen Zuschlag für dein Kind von 113 Euro bekommen. Also beantrage das beim Bafög-Amt.
Und für dein Kind kannst du dann einen eigenen Antrag auf ergänzendes hartz 4 stellen.
Und zum dritten mal: in den 600€ sind die 113€ schon enthalten!
Kann Dir nichts passieren, Du erhälst Bafög, gehörst zwar mit zur Bedarfsgemeinschaft, hast aber ansonsten erstmal nichts mit denen zu tun, weil Du aus der Statistik raus bist, Bafög und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Deinen Teil der Miete müsstest Du aus Deinem Bafög und ggfs. einem Nebenjob finanzieren, und ggfs. wird auch noch was angerechnet, weil Bedarfsgemeinschaft.
Hier mal ne Seite die sich grob mit dem Thema befasst.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php
Bei jedem Versuch die Ausbildung zu stören, würde ich direkt einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen.
Ein Nebenjob ist nicht machbar und vom Bafög bleibt fast nix übrig. Davon kann ich die Miete nicht auch noch bezahlen :(
Dann hast Du jetzt ein Problem, weil das Jobcenter wird Deinen Mietanteil nicht übernehmen wollen. Bin am überlegen, ob Du Deinen Mietanteil mittels Wohngeld deckeln kannst, bin mir aber nicht sicher wie sich das bei der Konstellation Freund mit ALG II in der gleichen Wohnung verhält., vermute stark das fällt aus.
Nebenjob sollte immer machbar sein, Du wirst wahrscheinlich nicht 24/7 arbeiten.
Ich hab ne 40 Stunden Woche, täglich 2 Stunden Fahrt, Haushalt und kleines Kind. Außerdem muss ich Viel lernen weil ich schon seit fast 10 Jahren aus der Schule raus bin. Wann soll ich da noch arbeiten? Und wo soll mein Kind hin? Ich hab nur von 7-17 Uhr nen Kitaplatz.
Wie gesagt, dass sieht das Jobcenter alles nicht als sein Problem an und der Vermieter wird auch nicht lange mitspielen wenn er nur die Hälfte der Miete bekommt.
Da die Fragestellerin eine Ausbildung macht, könnte ihr theoretisch auch insofern hartz 4 zusätzlich noch zum BaföG zustehen, als dass ansonsten ihr Anteil an den KdU nicht gedeckt wären. (§22 SGB 2).
Wirklich viel wäre aber da wohl eher nicht zu holen. Verheißungsvoller wäre es, Kinderbetreuungskosten beim BaföG-Amt einzukassieren. Für das erste Kind unter 10 gibt es pauschal 113 Euro. Weiter kann auc das Kind einen eigenen Antrag auf ergänzendes Hartz 4 stellen und sollte das unbedingt auch tun! :-)
Diese 113€ habe ich schon beantragt und dazu gerechnet!
Im Prinzip kann nur dein Freund den von dir geschilderten Abbruch verhindern.
Allerdings frage ich mich, wie du darauf kommst,dass dein Freund bis zum Jahreswechsel keinen neuen Job bekommen sollte? Das sind noch 5 Monate.
Die 2. Ausbildung ist Luxus, für die die Allgemeinheit nicht aufkommen muss. Du könntest, so du wolltest, euren Lebensunterhalt mit Arbeit in deinem erlernten Beruf verdienen. Das heisst, du bist nicht bedürftig.
Es ist natürlich schlecht, wenn dies deiner Lebensplanung im Wege steht. So hart das nun klingen mag, aber wenn du deinen Traum realisieren willst, werdet ihr nicht umhin kommen, diesen aus eigener Leistung zu verwirklichen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ........
Wem der Schuh passt......
Dir passt er wie massgeschneidert, da bin ich ganz bei urknall.
Da sie BaföG erhält!!!!!, ist sie das JC grundsätzlich für sie ertmal nicht zuständig. :-)
Auch du hast es nicht so mit Fakten und Argumenten. Offenbar denkst du nicht zu Ende.
Es ist richtig, dass sie BaföG erhät und deswegen das JC für sie grundsätzlich nicht zuständig ist. Das heisst folgerichtig, dass sie auch für den Fall, dass das Einkommen ihres Freundes wegfällt, keine Leistungen zu erwarten hat.
In diesem Fall reichten jedoch die Einkünfte der Familie nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhaltes aus.
Die Fragestellerin würde nur dann Geld vom JC bekommen, wenn sie arbeitslos wäre. Dies würde jedoch den Abbruch der Ausbildung voraussetzen.
Dieser Fall kann eigentlich nur dadurch abgewendet werden, wenn der Freund ab 01.01.2015 einen neuen Job hat.
Genau das hatte ich in aller Ausführlichkeit schon einmal ausgeführt. Und nun sag mir bitte, was daran nach deiner Meinung falsch sein soll.
Nein. Ich kann in meinem ersten Beruf nicht genug verdienen um ne ganze Familie zu ernähren. Wir würden so oder so aufgestockt. Bafög hab ich rund 600€ und Lohn in meinem Beruf liegt bei netto höchstens 900€.
Er hat das letzte mal fast zwei Jahre gebraucht um einen Chef zu finden der ihm ne Chance gegeben hat. Hier aufm Dorf ist man ohne Führerschein und Auto blöd dran.
Und was willst du mir nun damit sagen? Ich kann nichts dafür, dass die Regelungen nunmal so sind, wie sie sind. Ich halte auch deine Einstellung für zumindest zweifelhaft. Einerseits glaube ich dir nicht, dass in deinem erlernten Beruf maximal 900 € zu verdienen wären Zum Anderen machst du es dir sehr einfach, wenn du 5 Monate vor dem Ende der Befristung des Arbeitsverhältnisses deines Freundes schon sagst, dass er wohl keinen Job finden wird.
Genau darum geht es nun. Wenn du die Ausbildung durchziehen willst, braucht dein Freund einen einträglichen Job. Da führt kein Weg dran vorbei.
Warum sollte dich das Jobcenter dann zwingen,das du die Ausbildung abbrichst ?
Durch dein Bafög - wirst du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen haben.
Du könntest dann ggf.einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung beim Jobcenter beantragen. Diese sind aber nicht den ALG - 2 Leistungen zuzurechnen,auch wenn du diese beim Jobcenter beantragen müsstest.
Nein. Weder dürfen die den Abbruch von dir verlangen, noch werden die das tun. DU bist ja in der lage, dich alleine und ohne Unterstützung vom JC zu finanzieren mit deinem BaföG. Allenfalls dein Freund würde gegebenenfalls eine Aufstockung bekommen.
Ich sehe da für dich gar kein Problem.
Und warum sollte dein Freund eine Aufstockung bekommen? Der bekommt doch ALG 1 und teilt sich mit dir die Miete.
Was kostet dennn eure Wohnung oder sollte ich sagen euer Palast? :-)
Die Wohnung kostet 550 warm. Das ist billig!
Er wird eine Aufstockung bekommen weil er sehr wenig verdient. Alg1 reicht nicht um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Von was soll ich was finanzieren? Das Bafög sind nur 600€! Davon geht noch die Krankenversicherung weg, die Sprit- und Autokosten und schon ist der Großteil weg. Ich kann wohl kaum von 100€ leben und Miete zahlen!
Außerdem muss ich das Essen meiner Tochter im Kiga auch noch bezahlen. Das sind auch nochmal rund 70€!
Krankenkasse bekommst du doch eigentlich auch vom Bafög-Amt finanziert. Deine Tochter wiederum bringt ihrerseits 184 Euro Kindergeld mit ein in den Haushalt und hat selbstverständlich einen eigenen Anspruch auf Soziahilfe. Für die könntest du möglicherweise auch schon jetzt sofort einen eigenen Antrag auf Hartz 4 stellen.
Die Wohnung ist scheint kostentechnisch wirklich für 3 Personen ok zu sein. Von deinem BaföG wiederum kannst du loclker deinen Anteil von 184 Euro an den Mietkosten tragen. Spri- und Autokosten sind allerdings eher dein Privatvergnügen.
Es scheint eh sinnvoll, dass ihr umzieht. Auch wegen der Jobperspektiven und der Nähe zur Ausbildungsstätte.
Und wenn man Kinder hat, gibt es dann nicht auch noch Aufschlag beim BaföG wegen betreuungskosten?
Jo, du lässt stumpf Geld liegen! :-/
Für dein Kind bekommst du ohne jedweden nachweis weitere 113 Euro vom Bafög-Amt.
https://www.das-neue-bafoeg.de/de/schwangerschaft-und-kindererziehung-199.php
Bei den 600€ Bafög habe ich schon den Kinderzuschlag und Versicherung dazu gerechnet! Ohne das sind es sogar nur 400 und nochwas. Ohne Auto keine Ausbildung. Ich muss ja schließlich zur Schule kommen.
Nochmal- umziehen kommt nicht in Frage! Wenn wir hier weg ziehen kann ich die Ausbildung komplett vergessen denn ohne meine Mutter ist mein Kind nicht betreut. Kitazeiten reichen nicht aus.
Es sind dann wohl 465 Euro und insgesamt folglich 651 Euro, die du vom Amt bekommst. Ok, da wäre also nicht mehr herauszuholen. :-)
Aber dann kannst du eben immer noch einen Antrag auf hartz 4 für dein Kind stellen.
Dem stehen 229 Lebensunterhalt zu plus die 185 Euro Anteil an der Miete, also 414 Euro - 184 Kindergeld = 230 Euro, die dein Kind bekommen könnte. Hängt natürlich von dem Einkommen ab, dass dein Freund aktuel in eure Bedarfsgemneinschaft einbringt.
Und du hätest dann ebenfalls einen Anspruch auf einen Zuschuss zu deinem Mietanteil nach § 22 SGB 2. Nach meiner Überschlagsrechnung aktuell so ca. 15 Euro.
Wie gesagt, wenn ich den Beitrag außen vor lasse, den dein Freund einbringt.
Aber aktuell läuft es ja wohl und es geht ja nur darum, was wird, wenn dein Freund aufstocken muss. Spätestens dan wiederum kannst du für dich und deine Tochter pi mal Daumen mit weiteren 245 Euro zusätzlich zum BaföG rechnen.
Dass eine Kita-Betreuung oder eine über eine tagesmutter am Ausbildungsort nicht möglich sein soll, kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Da musst du einfach selbr die Konsequenzen deiner Umzugsentscheidung tragen in Form erhöhter Wegekosten.
Was machst du denn für eine schulische Ausbildung, deren zeiten mit den betreuungszeiten einer ita/Tagesmutter nicht in Übereinstimmung zu bringen sind?
Während der Ausbildung muss ich mehrere lange Praktika machen die sich natürlich nicht nach den Kitazeiten richten. Außerdem muss ich im Winter früher los fahren als die Kita öffnet. Ohne meine Mutter geht das also nicht.
Du musst früher losfahren, als die Kita öffnet...? Wir reden doch über einen möglicherweise verpeilten Umzug in das Kaff einer Mutter. Da soll das Kind ja auch nicht zur Kita, sondern am Ort deiner Ausbildung. :-) Also dieses Kita-Problem ist eher eine konstruierte Ausrede, um Belastungen der aktuellen Situation auf andere abzuwälzen, gegebenenfalls auf die Sozialbehörden. :_)
Nur interessieren die sich nur bedingt dafür, wie du deine persönlichen Obliegenheiten regelst. Da hast du dich nach der Decke zu strecken - nicht umgekehrt. Sonst würdest du nämlich auch in deinem neuen Job später mal noch weniger als in deinem ursprünglich erlernten verdienen wegen der hohen Sozialabgaben... :-)))
Dein eigentliches Problem jedenfalls haben wir hier doch final in deinem Sinne abgeklärt: Bei einem möglichen ergänzenden Hartz 4-Bezug deines Freundes müsstest DU deshalb nicht die Ausbildung abbreche, sondern häätest womöglich sogar noch einen eigenen Anspruch an die Alo 2-Behörde. Ebenso deine Tochter!
Ersatzweise könnte es vielleicht sogar vorteilhafter sein, Wohngeld zu beantragen. Muss man halt genau schauen.
Wer istdenn der Vater deines Kindes? Dein Freund? Oder ein anderer? Dann käme auch noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss in betracht...
Hä? Du verstehst echt nicht was ich sage -.-
EIN UMZUG STEHT AUF KEINEN FALL ZUR DEBATTE! Was bringt es wenn ich dann weniger fahren muss aber dafür ne teurere Miete zahlen muss? Wo lohnt sich das bitte? Und von was soll ich einen Umzug zahlen? Und warum soll ich mein Kind aus der vertrauten Umgebung(SCHON WIEDER!) reißen? Ihr Vater wohnt doch auch hier im Ort! Ich bekomme ja Unterhalt aber eben wieder nur den Mindestsatz.
Ich finde da is gar nix geklärt. Der eine sagt mir ich muss abbrechen sobald mein Freund arbeitslos wird, andere sagen ich kann weiter machen und wieder andere sagen was ganz anderes. Wie soll man da noch durchblicken? Ich werde hier hingestellt wie ein Sozialschmarotzer! Ich will doch einfach nur ne berufliche Zukunft haben! Da heißt es immer Erzieherinnen werden gesucht aber dann wird man NULL unterstützt und sogar noch als Assi hingestellt!
Zunächst mal ist doch auffällig, wie du dir hier scheibchenweise Infos aus der nase ziehen lässt. Um deine Situation also zu klären, wäre es hilfreich gewesen. sie von vornherein komplett offenzulegen. Mindestsatz an Unterhalt vom Kindsvater heißt eigenlich laut Düsseldorfer Tabelle ca. 325 Euro? Dann kann sich als sogar auch dein Kind selber ohne hartz 4 finanzieren! :-)
Und natürlich ist bezüglich deiner Frage alles geklärt. Wenn du mir schon nicht vertraust, dann check einfach noch einemal die AWs von isomatte und virtualscheriff. Die haben professionelle kenntnisse. :-)
225 € sind es. Ich wollte am Anfang nicht so viel schreiben weil sonst keiner die Frage liest. Außerdem blickt da dann eh keiner mehr durch.
Ah, si, Kindergeldanrechnung... :-)
Doch man hat mir die Ausbildung tatsächlich verboten. Ich wurde unter Androhung von Sanktionen aufgefordert das Vorpraktikum sofort abzubrechen.
Ich möchte nix von denen. Es geht lediglich um den Lebensunterhalt meines Partners und die Mietanteile. Ich selbst kann meinen Mietanteil aber auch nicht zahlen. Gibts da noch irgend einen Zuschuss den ich für meinen Mietanteil bekommen kann? Weil von meinem Bafög bleib fast nix. Allein durch Versicherung, Auto und Spritkosten sind schon rund 400€ davon weg.