Muss ich Arbeit annehmen die weniger Geld bringt als ALG1?
Hallo zusammen,
Weil die Firma Insolvenz geht bin ich demnächst Arbeitslos, habe 4 Jahre lang ein Gehalt von 2400 netto gehabt (600€ davon Schichtzuschlägewochenendarbeit etwa), also sind 60% 1440 € arbeitslosengeld 1, seh ich das richtig?
Wenn mir das Arbeitsamt nun leiharbeit zum Beispiel anbietet oder andere Arbeit, wo ich weniger als 1440€ verdienen, MUSS ich die annehmen??
Habe leider keine Ausbildung, deswegen würde es evtl. Länger dauern bis ich Arbeit finde wo ich finanziell einverstanden bin, so ab 1800- 200würd ich warsch. zufrieden sein.
3 Antworten
Gib im Internet mal ein ,, § 140 SGB - lll Zumutbare Beschäftigung ", da kannst du nachlesen wann du bezogen auf Einkommen ohne eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll ein Angebot ablehnen kannst.
Dein Anspruch berechnet sich außerdem nur aus deinem steuerpflichtigen und nicht aus deinem gesamten Einkommen.
Sorry, Deine Rechnung stimmt so nicht, wenn Deine Zuschläge nicht sozialversicherungspflichtig sind (was bei einem Teil der Zuschläge wohl der Fall sein wird)
Das ALG wird nur von sozialversicherungspflichtigen Beträgen gerechnet. Du musst entsprechend von Deinem Bruttoverdienst die Summe abziehen, für die Du keine Sozialversicherung (Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung......) zahlst. Daraus errechnet sich dann das ALG I
Wie alt bist du denn?
Warum holst du eine Ausbildung nicht einfach nach?