Rundfunkbeitrag Festsetzungsbescheid ohne vorherige Mahnung?
Ich habe vom Rundfunkbeitragsservice einen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro erhalten, allerdings bin ich zuvor nicht gemahnt worden. Ist das rechtens?
3 Antworten
Eine Mahnung kommt immer erst nach dem Festsetzungsbescheid und ist die letzte Voraussetzung für die Vollstreckung. Das was du meinst, ist die Zahlungserinnerung, die normalerweise nach der Zahlungsaufforderung, aber vor dem Festsetzungsbescheid kommt.
Allerdings entfällt die Zahlungsaufforderung und auch die Zahlungserinnerung bei Leuten, die schon mal einen Festsetzungsbescheid bekommen haben. Die sollten nämlich dadurch darüber Bescheid wissen, dass der Rundfunkbeitrag kraft Gesetzes fällig wird und dafür weder eine Zahlungsaufforderung noch eine Zahlungserinnerung (das ist reiner Kundenservice) erforderlich ist. Vermutlich bist du so ein Fall; dann ist das in jeder Hinsicht rechtens.
Klar. Warum denn nicht. Du hast doch deinen Festsetzungsbescheid bekommen.
Dann weißt du also noch länger, dass du eine Zahlung zu leisten hast.
Ja. Weil jeder weiß das man sich anmelden MUSS
Der Säumniszuschlag stand ja auf dem Festsetzungsbescheid. Festsetzungsbescheid ist nicht gleich Zahlungsaufforderung!