Was passiert oder könnte passieren wenn der Gerichtsvollzieher eine Bong findet? Steht er unter einer Schweigepflicht über das was er in der Wohnung sieht?

8 Antworten

Hallo.

Ein GV besteht bedingt unter Schweigepflicht, aber das doch sehr kompliziert und würde den Rahmen hier sprengen.
Wenn er Pfänden will, kann er sich die Polizei zur Hilfe holen oder auch zus. einen Schlosser.

Der Besitz einer Bong ist nicht strafbar, er könnte dich lediglich schief anschauen wenn er ein Thema mit Drogen hat.

Davon abgesehen gehe ich nicht davon aus, dass ein Gerichtsvollzieher einen Abstrich aus einer Bong macht, um eine Analyse auf Drogen durchzuführen.

Ne, eine Schweigepflicht gibt es nicht. Wenn du Pech hast wird er dich des konsums verdächtigen und die Polizei rufen, besonders wenn man es auch riechen kann. Also pack das Teil lieber weg 

Bitterkraut  12.08.2017, 13:04

Konsum ist nicht strafbar und Gerichtvollzieher haben anderes zu tun, als mögliche Konsumenten verfoglen zu lassen. 

Der Besitz einer Wasserpfeife ist nicht strafbar.
Der Gerichtsvollzieher macht keine Labortechnische Untersuchung.

Schweigepflicht hat er auch nicht.

Eine Bong zu besitzen ist keine Straftat.

Der Konsum von Marihuana ist keine Straftat.

Natürlich könnte die Polizei ermitteln, bringt aber nichts außer dass es unnötige Kosten verursacht.

Caanzey 
Beitragsersteller
 12.08.2017, 12:56

Und wie sieht es mit ähnlichen Zubehör aus? Also Grinder, longpapes usw.. klar es ist nicht illegal aber dennoch besteht doch dann der verdacht oder?

Artus01  12.08.2017, 13:24
@Caanzey

Da passiert auch nichts. Zudem interessiert das den Gerichtsvolzieher nicht, der will möglichst Geld sehen.