Hausmeister hat Gerichtsvollzieher in Wohnung gelassen! Anzeigen?
Unser Hausmeister hat den Gerichtsvollzieher, der mit einem Haftbefehl gekommen ist, bei einem Nachbar einfach so in die Wohnung gelassen! Beim Hausmeister liegt ein versiegelter Schlüssel für Notfälle! Solche Türöffnungen hat dem Hausmeister natürlich keine Partei im Haus erlaubt! Der Hausmeister ist jedoch der Meinung, er durfte den GV reinlassen, weil der einen Haftbefehl hatte! Aber den kann doch nicht einfach fremde Leute reinlassen! Kann man den Hausmeister jetzt anzeigen und verklagen um die Sache in für alle mal zu klären?
18 Antworten
Er soll froh sein, dass der Gerichtsvollzieher keinen Schlüsseldienst geholt hat...den hätte der Schuldner nämlich extra bezahlen müssen und das kostet. Da er einen Haftbefehl hatte, hat der GV das Recht, sich Zutritt zur Whg zu verschaffen - er hat den einfachsten und günstigsten Weg genommen.
ein haftbefehl ermächtigt den gerichtsvollzieher noch nicht zur öffnung der wohnung. er besagt in der regel nur dass der gläubiger die eidesstattliche versicherung abgeben sollte und nicht zum termin erschienen ist.
falsch.
der GV darf sichten, "durchsuchen". aber er darf nicht jeden weg gehen sich zutritt zu verschaffen.
Bin mir aber nicht sicher aber der Gerichtsvollzieher hätte sich auch per schlüsseldienst zulass verschaffen können auf kosten des wohnungseigentümers/mieters da is das mit dem hausmeister doch wesentlich angenehmer für beide parteien.
auserdem macht nen GV sowas nur nachdem er mehrmals nicht eingelassen wurde und auch sonst nicht auf forderungen oder nachrichten reagiert wird.
so ist es. er hat dem mieter kosten gespart.
Wenn schon ein Haftbefehl vorliegt, ist ein Durchsuchungsbeschluss zur zwangsweisen Wohnungsöffnung und Durchsuchung nicht mehr erforderlich. Es kann dann jederzeit die Haustüre, Zimmertüren und Behältnisse zwangsweise geöffnet werden, notfalls darf Gewalt angewandt werden, §§ 758, 758 a I u II ZPO. Dass der GV den kostengünstigen Weg gewählt hat u. der Hausmeister mitgespielt hat, ist sogar von diesem noch nett gewesen!! Die Zwangsöffnung und eventuelle Verhaftung ist das allerallerletzte Mittel nach mindestens 4 schriftlichen Aufforderungen u. Terminsmitteilungen des GV, vorherige Rechnungen, Mahnungen, Gerichtsverfahren usw. noch nicht mitgezählt
Ohne diesen Schlüssel hätte der Gerichtsvollzieher mit Hilfe der Polizei und einem Schlüsseldienst die Wohnung aufbrechen lassen können, die entstandenen Kosten wären zu Lasten des Wohnungsinhabers gegeangen.
Der Nachbar soll sich also nicht beklagen, daß es auf diese Art und Weise noch so glimpflich abgelaufen ist.
Richtig. Mit Polizei. Trotzdem hätte der GV das nicht dürfen. (Nur meine völlig laienhafte Meinung.)
Der Haftbefehl ist ein vollstreckbarer Titel und ersetzt eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung, da er ja auch vom Richter angeordnet ist.
meist haben sie aber auch einen durchsuchungsbeschluss dabei.