Darf ein Gerichtsvollzieher beim 1 mal Tür gewaltsam öffnen lassen?
Hallo , Also zu aller erst weis ich dass ich selbst dran Schuld bin, dennoch hier mal die Geschichte und frage... Ich zahle 75€ bei EWR im Monat und lebe alleine , bin arbeitslos geworden und konnte den Strom nicht mehr bezahlen, Mahnung hier Mahnung da , dann kam einer vom EWR um den Strom zu sperren und ich war nicht da , danach kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher für zwangssperrung , darin steht : in der zwangsvollstreckungsache bin ich beauftragt , die in der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts verfügte Sperrung des Stromzählers vorzunehmen .... Ich weise darauf hin, dass ich die Wohnung kraft Gesetzes öffnen lassen muss, falls sie diese verschlossen halten ..... So dann zur frage : Ich habe gelesen, dass er beim ersten mal nicht reingeht in die Wohnung wenn keiner da ist , stimmt das ? Und ich habe einen großen Hund bei mir , was passiert wenn er dich rein will ?? Danke schon mal für Antworten :(
4 Antworten
...du setzt damit das leben deines Hundes aufs Spiel - ist es das wert? Wende dich an die Schuldnerberatung und lass dir helfen! So wird es doch nicht besser!
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
In der Regel wird die Wohnung nicht beim ersten Versuch gleich geöffnet. Allerdings hat der Vollstreckungsbeamte bei Nichteinhaltung des angeordneten Termines die Möglichkeit dies zu tun. Dafür wird dann ein Schlüsseldienst und die Polizei geholt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Polizisten wissen sich auch gegen einen großen Hund zu wehren.
Du tust dir selbst im Übrigen keinen Gefallen, wenn du dich auf solche Mätzchen einlässt. Die Kosten steigen weiter und die Wahrscheinlichkeit für dich, aus der Situation wieder herauszukommen wird immer kleiner. Daher solltest du dich in jedem Fall mit dem GV in Verbindung setzen.
Ich habe gelesen, dass er beim ersten mal nicht reingeht in die Wohnung wenn keiner da ist , stimmt das
Nein das stimmt NICHT.
Die Ankündigung die du erhalten hast, dass er die Wohnung öffnen wird, wenn du die Wohnung bei seinem Eintreffen verschlossen hältst, ist eindeutig und unmißverständlich.
Was deinen Hund betifft, so würde ich an deiner Stelle dafür sorgen, dass der auch für den Gerichtsvollzieher keine Gefhr darstellen kann. Auch dann nicht, wenn er sich Zugang zur Wohnung verschafft.
Das ist relativ einfach und er hat es auch gut beschrieben. Er kann die Tür öffnen lassen. Dazu kommt er mit einem Schlüsseldienst (Kosten hast du zu tragen). dann hat er die Polizei dabei. Wenn die von dem Hund angegriffen würden, könnten sie sich selbstverständlich verteidigen und im Extremfall den Hund erschießen. Einfacher wäre es, wenn du dich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt und eine Lösung anregst. Die könnte zb. so aussehen, dass du deine Schulden bezahlst.