Was passiert wenn die Freundin auszieht?
Hallo,
Ich habe eine Frage: und zwar wenn ich eine Wohnung habe wo ein WBS erforderlich ist und die Wohnung für 2 Personen ist und für eine zu groß ist.
Jetzt will die gute Freundin ausziehen darf ich dann die Wohnung behalten oder wie sieht das rechtlich aus ?
3 Antworten
Ersteinmal darf sie Ausziehen.
Den WBS benötigt man nur zum Einzug.
Anders sieht es mit dem Mietvertrag aus.
Wenn beide diesen Unterschrieben haben können auch nur beide diesen Kündigen. Sie alleine kommt nicht raus und du alleine auch nicht. Man kann aber durchaus mit dem Vermieter reden ob er den Mietvertrag neu aufsetzt auf nur 1 Mieter. Er kann , muss aber nicht.
Bedeutet das du sie so lange im Mietvertrag halten kannst wie du willst , bzw andersrum ebenfalls. Da hast du schon mal genügend Zeit. Es haften allerdings auch immer Beide.
Oder ihr Kündigt halt beide und wenn der VM nicht entgegen kommt ziehen auch beide aus.
Jetzt will die gute Freundin ausziehen darf ich dann die Wohnung behalten oder wie sieht das rechtlich aus ?
Auf den WBS hat das erst mal keine Auswirkung.
Sollte es ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag sein, darf sie zwar jederzeit ausziehen, doch wenn sie aus dem Mietvertrag will muss gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag gemacht werden.
Hier mal Infos dazu:
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm
MfG
Soweit ich weiß musst du nur beim Einzug den WBS vorzeigen. Danach brauchst du den nicht mehr. Solltest dir also, wenn ich richtig liege, keine Sorgen machen müssen, wenn du die Wohnung alleine bezahlen kannst.