Was passiert mit zusammengekaufter Möbel nach einer Trennung?

4 Antworten

Wenn ihr keine eingetragene Lebenspartnerschaft habt oder verheiratet seid gilt das, was auf der Rechnung jedes Möbestücks steht. Der, der es gekauft hat, dem gehört es.

Bei gemeinsamen Anschaffungen müsst ihr beide auf der Rechnung stehen, damit auch beide Ansprüche haben. Man muss sich in die Lage in jemanden versetzen, der euch nicht kennt und entscheiden soll, wer welches Möbelstück bekommt. Das geht nur über Belege.

Bei Ehe oder Lebenspartnerschaft sieht das anders aus. Das ist ersteinmal eine Zugewinngemeinschaft, die als Einheit gesehen wird, egal wer welches Möbelstück angeschafft hat. Dabei ist auch nicht relevant, wer auf der Rechnung steht. Es gibt da so Relegungen wie Gütertrennung oder explizit schriftlich festgehaltene Absprachen.

HansImGlueck178  26.12.2018, 10:58

Nein, das stimmt eigentlich nicht. Es entsteht eine GbR mit dem Zweck zusammen zu wohnen und die gemeinsame Wohnung einzurichten. Die Anschaffungen die für die Gesellschaft gemacht wurden sind Mittel der Gesellschaft und nicht des Gesellschafters der sie besorgt hat. Bei der Abwicklung werden diese dem Wert nach unter den Gesellschaftern aufgeteilt (und müssen, wenn sie nicht teilbar sind, dafür liquidiert werden).

HansImGlueck178  26.12.2018, 11:04
@oopexpert

Was willst du mir damit sagen?

Ich weiß was eine GbR ist. Dadurch, dass die beiden den gemeinsamen Willen erklären zusammen zu wohnen und dafür gemeinsames Vermögen zu beschaffen entsteht eine solche GbR. Der Gesellschaftsvertrag wäre in diesem Fall mündlich oder sogar nur durch konkludentes Handeln begründet.

In dem Artikel steht doch ganz früh, dass Wohn- oder Fahrgemeinschaften regelmäßig auch die Form einer GbR haben.

oopexpert  26.12.2018, 11:49
@HansImGlueck178

Tja, leider ist es keine Wohngemeinschaft, sondern eine Beziehung. Der Unterschied liegt in der Bezeichnung von "unabhängigen Personen".

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft

Es handelt sich in diesem Fall um keine GbR, auch nicht mündlich oder durch konkludentes Handeln.

Hier kann man auch noch eine Rechtsauffassung dazu nachlesen:

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=5&find=GbR_AbgrenzungyxyAbgrenzung%20GbR%20und%20Ehe&pp=4

Wenn eine Ehe schon keine GbR ist, dann ist es eine Beziehung schon lange nicht.

Man muss auch den Sinn und Zweck von GbRs verstehen, also Warum man so etwas eingeführt hat. Es gibt zwei Gründe:

  1. Regelung der Schuldverhältnisse zueinander
  2. Erschaffung einer eigenständigen Organisationseinheit

Beide Absichten liegen hier weder vor noch müssten geregelt werden. Konstruktion des Maximalfalls: Der eine kann für den anderen keine Rechtgeschäfte abschließen wofür dann alle haften. Das sieht zum Beispiel in einer Ehe anders aus und trotzdem ist sie keine GbR.

HansImGlueck178  26.12.2018, 11:53
@oopexpert

Dafür müsste dann im Einzelfall ein Gericht klären ob das gemeinsame Wohnen in der nichtehelichen Gemeinschaft intrinsisch in der Beziehung liegt oder nicht.

Rein rechtlich gesehen gründet ihr eine GbR mit dem Zweck die gemeinsame Wohnung einzurichten und zu bewohnen. Wenn ihr dafür gemeinsam Möbel anschafft sind die zunächst einmal dem Vermögen der Gesellschaft zuzurechnen und gehören keinem von euch alleine, ganz egal was auf der Rechnung steht. Wird die Gesellschaft aufgelöst (einvernehmlich oder einseitig), dann wird das Gesellschaftsvermögen wieder unter euch aufgeteilt, falls man das Sachvermögen nicht teilen kann, wird es veräußert und der Geldwert aufgeteilt.

Im Zweifel ist es natürlich schwer zu beweisen, was der Gesellschaft gehört und was von einem Gesellschafter zur Nutzung überlassen wurde.

Dann müsstet ihr auch zusammen auf der Rechnung stehen, damit der andere was bekommt.

Ansonsten trennt man sich gütlich u einigt sich auch so, das es beiden Seiten passt.

Ich finde es allerdings sehr traurig von dir, das du dir deswwegen Gedanken machst. Am Besten ihr zieht nicht zusammen

rejoin14 
Beitragsersteller
 26.12.2018, 12:14

Bei uns läuft es momentan super, jedoch kann es sich gerade bei einem Umzug, neue Leute, neue Freunde etc. ändern und ich möchte nicht den Großteils meines angesparten dazu nehmen eine Wohnung einzurichten und nach ein paar Monaten stehe ich mit nichts mehr da...

HansImGlueck178  26.12.2018, 11:00

Nein, das stimmt eigentlich nicht. Es entsteht eine GbR mit dem Zweck zusammen zu wohnen und die gemeinsame Wohnung einzurichten. Die Anschaffungen die für die Gesellschaft gemacht wurden sind Mittel der Gesellschaft und nicht des Gesellschafters der sie besorgt hat. Bei der Abwicklung werden diese dem Wert nach unter den Gesellschaftern aufgeteilt (und müssen, wenn sie nicht teilbar sind, dafür liquidiert werden).

HansImGlueck178  26.12.2018, 11:05
@Maleficent666

Natürlich nur, wenn ein Gesellschafter darauf besteht, man kann sich auch auf andere Verteilungen einigen.

Es ist klug und vernünftig das Du Dir bereits im Vorfeld Gedanken darüber machst. Ich rate Dir dringend vorher einen Vertrag aufzusetzen in dem das Prozedere im Falle einer Trennung geregelt ist. Möchte Deine Freundin dies nicht unterschreiben rate ich vom Zusammenziehen und finanziellen Investitionen ab.