Lebensgemeinschaft - Wem gehört das Auto?
Während einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft habe ich vor 6 Jahren einen PKW für 18.000 Eur gekauft. D.h. ich habe meinen alten PKW in Zahlung gegeben, mein damaliger Partner hat 9.000 Eur beigetragen, damit jeweils 50%. Grund war der gemeinsame Hund, der mit dem Porsche des Lebensgefährten nicht fahren durfte, daher die Anschaffung eines Gebrauchsautos. Der Finanzierungsvertrag lief unter meinem Namen, der Fahrzeugbrief ist ebenfalls auf meinem Namen ausgestellt. Mein ehemaliger Lebensgefährte fordert nun, 1 1/2 Jahre nach der Trennung die Hälfte, sprich 9.000 Eur von mir zurück. Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank für eine Antwort!
4 Antworten
Hast du denn schon einen Brief vom Anwalt?
Hattet ihr einen Partnerschafts-Vertrag abgeschlossen? Besteht eine schriftliche Vereinbarung über den Kauf? Wenn ja, dann musst du erst mal studieren.
Sonst liegt die Rechtslage, nach meiner Meinung, so:
Die 9000 kann er nicht von dir fordern. Der PKW hat in der Zeit der Partnerschaft an Wert verloren und er wurde von ihm sicher mit benutzt. Stelle fest, wieviel Wert der PKW zum Zeitpunkt der Trennung hatte. Dann kannst du ja die Zahl vom Kaufpreis abziehen und bist bei den Anteilen.
Du kannst die 9000 aber auch als Geschenk ansehen. Geschenke in einer Partnerschaft muss man nicht unbedingt zurück zahlen höchstens versteuern.
Der Brief ist in deinem Besitz, das KFZ ist auf dich zugelassen es ist also dein Eigentum. Das hat er damals ohne weiteres zugelassen.
Ich hoffe das hilft. Du wirst wahrscheinlich einen steifen Rücken gebrauchen, das schein mir ein ganz sauberer Herr zu sein. Die Kommentare lese ich. MFG
An Tronje2: Danke für die sehr hilfreiche Antwort - das bringt mich wirklich weiter. Ja, ein ganz sauberer Herr - nicht nur beim Autokauf.
Ihr habt euch doch das Auto gemeinsam gekauft zu gleichen Teilen. Lass den Zeitwert zum Trennungszeitpunkt ermitteln, geteilt durch zwei und diesen Betrag gibst du deinem Ex Partner.
Ich habe meinen Ex Partner genau das vorgeschlagen und er hat akzeptiert! Vielen Dank allen für den guten Rat! Hätte ich selbst drauf kommen können, aber da fehlte wohl der innere Abstand....
Das könnte Ärger geben, deshalb empfehle ich dir, einen Rechtsanwalt zu befragen und ihn auch die Forderung deines Ex durch ihn beantworten zu lassen.
Kläre ihn auf, was der Pkw heute noch wert ist, bzw. zum Zeitpunkt eurer Trennung. Wohl mit Sicherheit nicht den damaligen Kaufpreis.
Für die Feinheiten benötigst du vielleicht einen RA, wenn er es darauf anlegt.
Vielen Dank - klingt sehr vernünftig und ist eine Hilfe!