Kann die Demenzkranke Mutter den Sohn noch enterben?

8 Antworten

Das kann die Tochter definitiv nicht. Denn die Mutter wäre die Einzige, die das Testament ändern kann. Darf aber ihre Testierfähigkeit aufgrund der Demenz angezweifelt werden, kann der Bruder gerichtlich gegen das neue Testament vorgehen.

Hier findest du weitere Informationen zum Thema:

https://www.rosepartner.de/fileadmin/Redaktion/PDFs/Testierfaehigkeit_Homepage.pdf

Verträge, die Rechtskraft haben sollen, kann jemand nur solange selbst vollziehen, wie er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Ein Testament aus dieser Zeit behält seine Gültigkeit.

Ich bezweifele, dass ein gesetzlicher Vertreter daran etwas ändern kann. Das wäre zu leicht.

Die an Demenz leidende Mutter ist mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr testierfähig. Und wenn sie gleichwohl ein Testament niederschreiben würde, wäre das aller Voraussicht nach anfechtbar. Die Tochter ist nicht berechtigt, an Stelle der Mutter ein Testament für sie oder in deren Namen abzufassen. Das wäre absolut unwirksam. Auch als gesetzliche Betreuerin dürfte sie das nicht tun. Wenn es kein wirksames Testament der Mutter gibt, wird bei deren Tod die gesetzliche Erbfolge eintreten, die vorsieht, dass die Kinder der Erblasserin zu gleichen Teilen deren Erben werden; wenn ein Kind schon vorverstorben ist, träten dessen Abkömmlinge in die Erbfolge ein.

Ein Testament kann immer nur die Erblasserin selbst schreiben, niemals eine Betreuerin in ihrem Namen.

Wenn die Erblasserin aufgrund ihrer Demenz allerdings nicht mehr in der Lage ist, klare Gedanken zu fassen, dann ist sie wahrscheinlich testierunfähig. Das heißt, sie kann kein gültiges Testament mehr errichten.

Das wär ein hübscher Grund, für eine Klage und ich denke, mit guten Gewinnchancen, wenn die Tochter sich damit einen Vorteil verschafft. Das darf sie nämlich nicht.