Was passiert mit einem Arbeitsvertrag bei vermissten Personen?
Nehmen wir mal an, eine Person ist bei einer Firma angestellt und verschwindet einfach. Die Gründe für das verschwinden sind völlig unbekannt. Könnte z.B. ein Verbrechen vorliegen oder ein Unfall oder was auch immer.
Was passiert dann mit dem Arbeitsvertrag dieser Person? Fristlos oder fristgerecht kündigen? Was wenn die Person irgendwann wieder auftaucht und sich herausstellt, das sie z.B. entführt wurde?
(Hinweis: völlig konstruierter Fall. Kein Bezug zu einer realen Situation. Ich grüble nur manchmal über Dinge.)
6 Antworten
Ich hoffe doch, dass der (besorgte) Arbeitgeber die Person dann erstmal als vermisst meldet. Es soll ja Menschen geben, die außer ihre Arbeit kein soziales Umfeld haben.
Wenn die Polizei ermittelt, denke ich, dass das Arbeitsverhältnis zunächst ruht. Zum Bezahlen bin ich nicht mehr verpflichtet, mein AN hat keine Leistung erbracht. Wie lange dieses zunächst dauert, keine Ahnung. Bis die Ermittlungen eingestellt werden? Bis ich eine Anschrift für die Kündigung habe?
er wird fristlos gekündigt.... da er ja wegen Abwesenheit nicht wiedersprechen wird, wird die Kündigung wirksam...
Entscheidet der Arbeitgeber. Im Grunde genommen kommt man ja einfach nicht zur Arbeit und bricht somit den Vertrag, was im Prinzip zur Kündigung führen kann.
Die Firma wird ihn irgendwann fristgerecht kündigen. Kein Arbeitgeber kann es sich leisten, Geld für jemanden zu zahlen, der unentschuldigt , ewig fehlt,
Ich denke, Lohnfortzahlung wird ausgesetzt; das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
Gab ja gerade in der letzten Zeit einige echt gruselige Fälle, etwa Liam ider Lars Mittank.
Ein Arbeitsvertrag sieht ja grundsätzlich vor, dass Arbeitsleistung in Gehalt getauscht wird. Zu klären wäre, ob das Vermisstsein höhere Gewalt wäre und ob dann nicht eine Versicherung einspringen müsste. Den AG sehe ich weniger in der Pflicht.
Würde also bedeuten, dass wenn diese Person wieder auftauchen sollte und sich dann rausstellt, dass die Person z.B. aufgrund einer Entführung nicht zur arbeit erschienen ist, dass der AG dann das Gehalt für die Zeit auszahlen muss? Benachteiligt das dann nicht den AG?