P-konto Umbuchung am Wochenende?

3 Antworten

Die Regularen deiner Bank sind unwichtig. Sofern du zwar ein P-Konto, aber keine Pfändung hast, muss dir jedwedes Guthaben auf Verlangen sofort ausgezahlt werden.

Ohne Pfändung darf es keine Einschränkungen geben. Es darf in deinem Fall kein Auskehrkonto geben, da du keine Pfändung auf deinem P-Konto hast. Das ist klar rechtswidrig und stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB dar.

Du solltest dringend mit der Rechtsabteilung deiner Bank reden. Hilft das nichts, so gehst du mit deinem Personalausweis, deinem Girokonto Vertrag, deinem P-Konto Vertrag und aktuellen Kontoauszügen der letzten 6 Wochen zur Vollstreckungsabteilung deines Amtsgericht. ( auch Vollstreckungsgericht genannt )

Die dortigen Rechtspfleger helfen dir kostenlos, stehen rechtlich über deiner Bank und machen dieser ganz schnell Druck.

Komplizierter gehts wohl nicht,auch wenn man ein P- Konto hat ,bleibt das Geld auf dem Konto ,und man kommt nicht ran.Ab den ersten eines Monats ist es dann frei und man kann bis zu seinem Freibetrag verfügen.Ausserdem wenn keine Pfändung drauf ist auf deinen Konto ist der Freibetrag unrelevant ,und du solltest über dein Geld auch sofort verfügen können.

04.01.