P-Konto ohne Pfändung
Hallo, Ich habe mich schon viel über das P-Konto nachgelesen, jedoch keine Antwort auf meine Frage gefunden. Also, soweit wie ich weiß, besteht ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat. Was ist aber, wenn der Lohn diesen Freibetrag mit sagen wir mal 40 Euro übersteigt, jedoch noch kein Pfändungsantrag von Gläubigern gibt: Darf man dann trotzdem nur über den Freibetrag verfügen? Selbst die Sparkasse konnte die Frage nicht genau beantworten; nach mehreren Telefonaten sagte diese jedoch, dass man über alles Geld auf dem Konto verfügen könne, solange kein Pfändungsantrag vorliege. Aber genau das war diesen Monat nicht der Fall. Bin mal gespannt, ob hier jemand mehr weiß als die Sparkasse selbst! ;-) Danke schon im Voraus für Eure Antworten.
3 Antworten
Ein Pfändungsschutzkonto kommt erst dann zum Tragen, wenn ein Pfändungsantrag vorliegt. Dann muss die Sparkasse dich umgehend informieren. In solch einem Fall hast du dann nur die Möglichkeit, über den Freibetrag zu verfügen. Alles, was darüber liegt, wird gesperrt. Du hast dann 7 Tage Zeit, der Sparkasse deine Einnahmen zu erklären. D. h., wenn weitere Personen in deinem Haushalt leben, dann erhöht sich der Freibetrag um z. B. das Kindergeld oder den Unterhalt, der auf das Konto gezahlt wird. Dieses sind dann ebenfalls Beträge, die bei einem Pfändungsschutzkonto nicht gepfändet werden dürfen. In dieser 7Tages-Frist darf der, der die Pfändung beantragt, aber auch kein Geld erhalten, da du erst das Recht hast, die 7 Tage zu nutzen, um die Einkünfte zu erklären. Nach Ablauf der 7 Tage ist alles, was dann über den Freibeträgen liegt, pfändbar und es kann dir genommen werden. Sollte es noch nicht zu einem Pfändungsantrag gekommen sein, ist natürlich auch die Begrenzung des Freibetrages uninteressant und du kannst natürlich über dein Geld verfügen wie du willst. Die Einrichtung des Pfändungsschutzkonto ist vorsichtshalber für den Fall der Pfändung gedacht, nicht in der Zeit des normalen Alltags und kommt auch nur im Falle der Pfändung zum Tragen.
Ist Guthaben aus früheren Monaten darauf, darf dieses auch nicht verpfändet werden, wenn es aus Beträgen unter der Freigrenze her stammt. Am sichersten ist es jedoch, sollte man Guthaben haben, wenn man das Geld vom Konto abhebt und es wie auf alter Weise sich unter das Kopfkissen zu Hause packt.
LG
Danke vielmals für die sehr ausführliche Antwort. Na, da muss ich mal bei der Sparkasse nachfragen, warum mir die Auszahlung meines gesamten Geldes verweigert wurde, das verstehe ich ja nun überhaupt nicht mehr!
Ein P-Konto ohne aktuelle Pfändung funktioniert aus Sicht des Gesetzgebers wie ein "normales" Girokonto. Fraglich ist dabei, was ein "normales" Girokonto ist, da es von Bank zu Bank (bzw. Sparkasse) erhebliche Unterschiede und unzählige Varianten gibt.
Grundsätzlich gilt aber das mit der Bank / Sparkasse im Einzelfall vereinbarte, d.h. je nach Bank / Sparkasse kann das Konto wie vor der Umwandlung in ein P-Konto funktionieren (eher unwahrscheinlich) oder nur mit gewissen generellen Einschränkungen (nur auf Guthabenbasis, kein Online-Banking, keine Kreditkarte, keine sog. EC-Karte, nur bankeigene Karte für deren eigene Automaten usw.) -> insoweit bitte selbst informieren.
Über Ihre 40 EUR aus Ihrer Frage müssen sie aber definitiv verfügen dürfen (vorausgesetzt, Sie haben den gesamten Sachverhalt hier korrekt wiedergegeben).
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich auch schon mit der Sparkasse in Verbindung gesetzt. Die meinen auch, ich hätte darüber verfügen dürfen müssen. Sie können sich das nur so erklären, dass es mit der Prüfung des Kontos zusammenhängt und dies zum Zeitpunkt des Abhebens bzw. Bezahlens noch nicht erfolgt ist. Jedenfalls haben sie sich entschuldigt, und sollte dies noch einmal vorkommen, solle ich mich sofort melden. Nur hilft mir das sehr wenig, wenn man gerade bezahlen will. Die Einschränkungen auf dem Konto sind, wie oben schon beschrieben, es ist ein Guthabenkonto und es gibt keine Kreditkarte, ansonsten kann ich jedoch an jedem Automaten abheben und auch das Onlinebanking nutzen. Viele Grüße Maxi
wo kein Antrag kein Pfändung , klingt logisch , oder ?
Sottwarefehler? Die ziemlich überraschende Gesetzesänderung zum 16.04.2011 wegen dem sog. "Monatsanfangsproblem" hat die Rechenzentren überfordert; bei den Genobas im Süden wird erst ab Mitte November 2011 das Programm angepaßt; ggf. stimmt hier etwas generell nicht. Oder bei Ihnen wurde etwas falsch eingegeben...
und trotzdem konnte ich nicht den vollen Betrag abheben, ist ja peinlich, wenn man mit Karte an der Karte bezahlen will, man weiß genau, das Konto ist gedeckt, und trotzdem wurde Zahlung verweigert!