Was passiert mit dem erarbeiteten Urlaub bei Kündigung?

4 Antworten

Ob du den Urlaub nehmen kannst, haengt davon ab, ob dein Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag genehmigt. Genehmigt er ihn nicht, darfst du den Urlaub auch nicht antreten. Du kannst dann aber versuchen, die Urlaubsgenehmigung gerichtlich zu erstreiten.

Verloren geht dir dein Urlaubsanspruch aber auf keinen Fall. Wenn du den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, muss dein Arbeitgeber ihn dir auszahlen.

Ob deine Urlaubsberechnung aber stimmt, kann ich dir nicht sagen. Ich weiss ja nicht, wie hoch dein Urlaubsanspruch ist. Sollte es sich um den gesetzlichen Mindestanspruch bei einer 5 Tage Woche handeln, waeren es nach 3 Monaten nur 5 Tage.

lesnar990 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 04:38

Also ich habe noch 18 tage Urlaub dieses Jahr offen und habe im April angefangen. Das wäre ja dann auf die restlichen 8 Monate verteilt. Also 2,25 Tage urlaub pro Monat laut meiner Rechnung.

DerCaveman  23.06.2021, 04:43
@lesnar990

Wie hoch ist dein Jahresanspruch? Davon nimmst du ein Viertel und ziehst von diesem die Anzahl der bereits genommenen Urlaubstage ab. Dann hast du deinen verbleibenden Anspruch nach 3 Monaten.

Wie kommst du auf 18 Tage "noch offen"?

lesnar990 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 07:04
@DerCaveman

Weil mir das vom Arbeitgeber so ausgestellt wurde. "18 Verbleibende Urlaubstage" stand da auf dem Zettel über der Gleitzeit. Da wurden dann die tage abgezogen aus den ersten Monaten denke ich mal

DerCaveman  23.06.2021, 07:10
@lesnar990

Das ist dann so aber nicht korrekt. Du wuerdest, wenn du in diesem Jahr insgesamt laenger als 6 Monate dort beschaeftigst waerst, bereits einen vollen Jahresanspruch erwerben. Von dem musst du also ausgehen und nicht von irgendwelchen fiktiven Restanspruechen, die hier zudem auch noch falsch zu sein scheinen.

Oder hast du von einem anderen Arbeitgeber in diesem Jahr auch schon Urlaub bekommen? Dann kann es mit den 18 Tagen doch noch hinkommen. Fuer die Berechnung deines Teilanspruchs beim Ausscheiden spielen die aber auch dann keine Rolle.

lesnar990 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 10:35
@DerCaveman

Sorry für die späte antwort. Nein ich habe noch keinen Tag urlaub bekommen, die "-7" sind mit Arbeitsantritt zum April erklärt. Aber vielleicht ist das auch nur als übersicht gedacht.

Also muss ich immer auf die vollen 12 Monate rechnen. Das ist schonmal gut zu wissen.

Also 5 Tage bisher kommt dann schon hin, da hast du recht

Deine Rechnung ist schon richtig. Aber der Arbeitgeber kann darauf bestehen dass du den Urlaub verfallen lässt und dass er die ausgezahlt wird. Es wäre betriebsbedingt dann vonnöten.

DerCaveman  23.06.2021, 07:32
Deine Rechnung ist schon richtig.

Woher weisst du das? Wir kennen doch den Jahresanspruch des FS ueberhaupt nicht. Wie willst du aber ohne den einen Teilanspruch berechnen?

Urlaub muss man normalerweise nehmen, nur in Ausnahmefällen kann er ausbezahlt werden. Dein Arbeitgeber hat keinen Grund diesen zu verweigern. Macht er es doch, kannst ihn per einstweiliger Verfügung vom Arbeitsgericht durchsetzen) geht ganz schnell).
Und warum hast du nur 14 Tage Kündigungsfrist? Bist du noch in der Probezeit?

lesnar990 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 00:07

Ja richtig in der Probezeit

Wenn du kündigst und bei Abgang noch Urlaub hast, wird der ausgezahlt.

Und ja du kannst Urlaub nehmen für die restlichen Tage

13579726  23.06.2021, 03:27

Genau!