Was passiert mit dem Baby wenn die Mutter bei der Geburt stirbt?
Hallo,
Ich bekomme in nicht mal 30 Tagen mein Baby und die oben genannte Frage lässt mir einfach keine Ruhe mehr. Angenommen ich würde bei der Geburt sterben und nur ich habe das Sorgerecht was passiert da mit meinem Baby? Wird es im so einem Fall zu dem Vater gegeben wenn dieser die Vaterschaft Anerkennung unterschrieben hat? Und was passiert wenn ich in paar Jahren mal sterbe oder ins Koma falle und das Alleinige Sorgerecht habe? Wird da mein Kind zum Vater geben oder muss er da erst drum kämpfen oder über Umwegen ? Wird er zu erst gefragt ob er das Kind möchte oder meine Familienangehörigen oder kommt der kleine dann ins Kinderheim?? 😱 Gibt es ein Dokument was festhält was mit dem Kind in so einem Fall passiert?
Bitte nett und sachlich bleiben.
vielen Dank 🍀
5 Antworten
Du kannst in einer Sorgerechtsverfügung hinein schreiben wen du gerne als Sorgeberechtigten für dein Kind möchtest. Aber das Familiengericht muss sich nicht daran halten. Und ja: in erster Linie würde das Kind zum Vater kommen, es sei denn es besteht Grund zur Annahme, dass das Kindeswohl gefährdet wäre.
Zuerst wird der Vater ausfindig gemacht und geprüft, ob das Kind bei ihm leben kann und dieser Vater das auch möchte. Wenn der offiziell nirgends eingeschrieben ist, wird sich wohl an die Großeltern gewandt.
Kein Kind wird einfach so zur Adoption frei gegeben, wenn die Mutter stirbt!
Heutzutage gibt es Ersatz-Pflegemamis, die sich bis zu dieser Entscheidung sehr lieb um den Säugling kümmern.
Warum fragst Du das eigentlich? Stirbst Du bei der Geburt oder wie? Mach Dir nicht so viele Gedanken. ❤
Und es zeigt Dir auf im Interesse Deines Kindes solche Formalitäten jetzt schonmal vorzubereiten. Damit Dein Baby schneller zu einem lieben Familienmitglied kommt und sowas alles nicht nötig ist.
Mein Vater ist auch noch am Leben und ich bin trotzdem mit 12 in ein Heim gekommen
Dann wollte er Dich vielleicht nicht aufnehmen oder nach Überprüfung, war er nicht der richtige, der sich um dich hätte kümmern können. Das wird geprüft. Und heute ist auch einiges anders als früher.
"früher" ist ziemlich subjektiv ich bin Anfang 20 das ist Grad Mal 10 Jahre her
Dann wollte er Dich wohl nicht haben.
wenn das kind geboren wird, erkennt der vater die vaterschaft an oder hat sie bereits anerkannt. damit hat er sofort das recht auf umgang und auf gemeinsames sorgerecht. gemeinsames sorgerecht erklärt ihr kostengünstig beim jugendamt oder er kann es sich einfach auf antrag beim familiengericht einholen.
stößt dir während der geburt etwas zu oder irgendwann später im leben, dann wird er durch das gemeinsame sorgerecht das kind zu sich holen. will oder kann er das kind nicht versorgen, geht es ins heim.
Der Vater wird gefragt.
Kann aber tätig sächluch zu Schwierigkeiten kommen, da Jugendamt und Gericht davon ausgehen, dass da wohl etwas nicht stimmt, wenn der Vater die Sorge nicht hat.
Verwandte werden natürlich gefragt, wenn die Mutter verstirbt.
Das Sorgerecht kann zwar nicht vererbt werden, aber die Wünsche der Mutter werden berücksichtigt, so sie denn irgendwo schriftlich festgehalten sind.
Wenn es keine weiteren Familienangehörigen gibt wird es zur Adoption freigegeben.
Ich spreche aus Erfahrung
Das wäre nicht legal
Und zum Vater wird es nicht gegeben?
Kommt immer auf die individuellen Umstände an. Normalerweise immer zu den nächsten Verwandten wenn das allerdings nicht geht weil er z.b im Gefängnis sitzt und Oma/Opa nicht mehr leben dann kommt es zum Jugendamt und in eine Pflegefamilie oder in ein Kinderheim. Ich bin damals ins Heim gekommen
Doch, das wird überprüft, ob das Kind dort leben kann. Ob die Wohnverhältnisse und die Lebensumstände stimmen und ob er das möchte. Warum auch nicht? Das ist der Vater, der das Kind überhaupt "produziert" hat. Es ist nicht von allein in Dir heran gewachsen.
Wird das Kind zur Überbrückung dann erstmal ins Heim gesteckt? 😓