Hat der Kindsvater Rechte an das Kind auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt oder ich ihn nicht als Vater angeben möchte da er gewalttätig ist ?
6 Antworten
solange er nicht als vater eingetragen ist hjater weder rechte noch pflichten.
da du weisst wer der vater ist musst du ihn natürlich als kindesvater angeben., das ist zum glück schon einige zeit so. er hat das dann recht auf umgang mit dem kind und kann auch das gemeinsame sorgerecht beantragen das er in fast allen fällen auch bekommen wird
solange er nicht als vater eingetragen ist, hat er weder rechte noch pflichten.
du bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass kindesvater eingetragen wird.
wenn du das verweigerst, kann der vater auf vaterschaftsfeststellung klagen und dann wird ein test angeordnet. so der positiv ist, wird der vater eingetragen. wenn er das gsr gleich mit beantragt, dann bekommt er das gleich mit dazu oder beantragt es im nächsten atemzug.
so wie er eingetragen ist, ist er vater mit allen rechten: umgangsrecht, sorgerechtsanspruch u. pflichten: kind lebt dann bei ihm oder dir?
Ja, die neuen Gesetze kenne ich derzeit noch nicht, da sie letzte Woche erst gemacht wurden, aber in Zukunft kann die Mutter gezwungen werden, den Vater zu benennen.
Der Vater hat Rechte am Kind, auch wenn ihm die Mutter solche Dinge unterstellt. Das muss Mutti ja auch beweisen können.
Wenn der Typ nachweislich eine Gefährdung für das Kind ist, wird ihm das Umgangsrecht natürlich verwehrt.
die gesetze sind seit jahren die gleichen. sie wurden in der letzten woche nicht geändert, noch erst geschrieben.
Zur neuesten Rechtsprechung habe ich in der FAZ einen Kommentar gelesen, der diese als undurchfürbar bezeichnet.
Kein Mensch kann dich zwingen zu wissen, wer der Kindsvater ist? Du weißt es einfach nicht.
Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, hat er sowieso keine Rechte. Wieso soll er Rechte an einem fremden Kind haben?
Du hast natürlich grundsätzlich nicht Unrecht, aber ohne einen Vater keinen Unterhaltsvorschuß vom Amt. Wird recht schwierig alleinerziehend ohne den Unterhalt auszukommen, da der zu mindestens bei Hartz IV Bezug fiktiv gegengerechnet wird, egal ober er gezahlt wird oder nicht.
er kann seine rechte einklagen. zuerst vaterschaft, dann sorgerecht und umgang. überhaupt kein problem. das gericht kann die mutter zwingen den vater rauszurücken, sonst irgendwann das kind. es hat ein recht zu wissen wo es herkommt, dazu gehört die vaterschaft.
Wenn du angibst " Vater unbekannt " und er die Vaterschaft abstreitet bzw. nicht anerkennt, hat er gar keine Rechte, aber auch keine Pflichten (Alimente). Sieh zu, wie du ohne ihn klar kommst. Wenn er wirklich gewalttätig ist, dann mach dich mit deinem Kind " aus dem Staub ".