Sorgerecht, wenn nicht in Geburtsurkunde eingetragen?
Ich habe eine Frage, wenn der Vater eines Kindes bei der Geburt nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, aber ein Vaterschaftstest vorliegt, in dem steht, dass er der Vater ist, kann er dann das Sorgerecht einklagen?
6 Antworten
Hallo,
also grundsätzlich kannst Du natürlich versuchen, das Sorgerecht einzuklagen, Du solltest aber aufjedenfall folgendes beachten:
"Grundvorstellung des Gesetzgebers ist es, dass die Eltern die elterliche Sorge immer gemeinschaftlich ausüben. Sofern allerdings Umstände bekannt werden aus denen hervorgeht, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, so entscheidet das Familiengericht, ob eine Entscheidung zum Sorgerecht erforderlich ist und wem das Sorgerecht übertragen wird. (Quelle: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/sorgerecht/inforeihe-sorgerecht-teil-1-was-bedeutet-sorgerecht-was-ist-was
Wichtig ist also in erster Linie auf das "Kindswohl" (also wie Du dazu stehst) zu achten, denn darauf achtet auch das Familiengericht bei der Entscheidung.
Und natürlich wird das Familiengericht auch in seine Entscheidung einbeziehen, bei wem das Kind bisher aufgewachsen ist und dann entscheiden, wem das Sorgerecht am besten zugesteht.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte!
Sobald die Vaterschaft anerkannt ist, bzw. die Vaterschaft festgestellt ist wird der Vater nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen. Dann kann er auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sorgerecht-fuer-uneheliches-kind/03/
Aber sicher doch. Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, kann er das gem. Sorgerecht beantragen und wird es zu 95% auch bekommen.
Er kann auf jeden Fall, das geteilte Sorgerecht beantragen
Warum willst du dem Kind den Vater vorenthalten... irgendwann wird es fragen, wer der Vater ist und warum er ihn nie kennenlernen durfte
was eine solche person will, spielt überhaupt keine rolle. die mutter hat die pflicht den vater des kindes anzugeben. alles andere ist personenstandsfälschung und ist gegen das recht des kindes auf wissen über seine auskunft. ein solches verhalten wäre kindeswohlgefährdend. der vater kanns ich sein recht auf vaterschaft, sorgerecht, umgang einklagen und gerichtlich einholen.
Wenn der Vater von dem Kind nichts weiß, wird er ja wohl kaum eine Vaterschaft anerkennen können. Für was? WEnn er aber weiß, dass da ein Kind entstanden ist und er der Erzeuger ist - oder sein könnte - kann er das feststellen lassen und bekommt das gemeinsame Sorgerecht. Da kann die Mutter gerne mögen, was sie will, Sie ist nicht die Eigentümerin des Kindes.
Weil ich es nicht so hab, mit Sachen teilen und die Liebe ist eh zum Scheitern verurteilt.
Es geht nicht um liebe, sondern um dein Kind.
außerdem klingt deine Einstellung wirklich krank... darf dein Kind nie Freunde haben?
"Sachen teilen"?! Es geht um ein Kind, welches Anspruch darauf hat zu wissen, wo es herkommt - wer sein Vater ist. Ob du dein Eimerchen teilen willst oder nicht interessiert niemanden. Hier geht es um die Rechte eines Menschen.
Wie alt bist du denn eigentlich? Du klingst als wärest du 13. Bist du sicher, dass du in der Lage bist ein Kind groß zu ziehen? Und dann noch alleine, weil du "nicht teilen magst"?
Auch wenn er nicht eingetragen ist?
ein vaterschaftstest macht keinen rechtlichen vater. er muss mit dem vaterschaftstest zum jugendamt und die vaterschaft anerkennen. danach geht er mit der vaterschaftsanerkennung zum standesamt und holt sich eine neue geburtsurkunde des kindes. in der steht er dann als vater drin. er wird einfach nachgetragen.
er kann mit vaterschaftsanerkennung selbstverständlich das sorgerecht einfordern oder er holt es sich zu lassten der km beim gericht.
Also wenn man das Kind zum Beispiel gerne allein großziehen möchte und der Vater von dem Kind eigentlich nichts weiß?