Was passiert im schlimmsten Fall bei Arbeitsverweigerung (hartz4)?
Also zunächst werden einem die Sätze reduziert bis man nur noch Lebensmittelgutscheine bekommt? Liege Ich da richtig?
Also die Miete MUSS einem gezahlt werden und auch die Lebensmittelgutscheine, sodass man nicht auf der Strasse landen muss.
5 Antworten
Lebensmittelgutscheine liegen im Ermessen des Sachbearbeiters, das ist das Problem! Dir stehen nur Gutscheine zu, wenn du minderjährige Kinder im Haushalt hast.
Ansonsten, wenn du einen Termin verweigerst, bekommst du laufende 10 % Sanktionen, wenn du eine zumutbare Arbeit ablehnst, dann sofort 30 %, dann 60 % dann 100 %. Sie Sanktionen gelten für 3 Monate, können aber vom Sachbearbeiter auch sofort wieder rückgängig gemacht werden, wenn du dich an die Spielregeln hältst.
U25 bekommen sofort eine 60er Sanktion und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Danach 100er Sanktion.
Das Schlimme ist nicht mal die Wohnung, sondern dass die Krankenkassenbeiträge auch nicht mehr gezahlt werden! Durch die gesetzliche Versicherungspflicht häufen sich somit Beitragsschulden an (170 Euro ca. im Monat kostet es für Arbeitslose) Und du kannst nur noch im Notfall behandelt werden.
Das Lustige: Selbst dann bist du verpflichtet, dem Jobcenter weiterhin zur Verfügung zu stehen, Termine einzuhalten und dich zu bewerben (wie auch immer ohne Wohnung lol) ansonsten drohen dir weitere 3 Monate Sperre, bis du dich vom Jobcenter komplett abmeldest aus dem Leistungsbezug.
Es muss also rein gar nichts bezahlt werden, auch wenn es sich zehn Mal nicht mit dem Grundgesetz & dem Prinzip einen Sozialstaates vereinbaren lässt.
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2016.htm
Schau mal bei dem vorbei, der hat inzwischen 10 100 % Sanktionen und war im Hungerstreik, er sollte sich bei Call-Centern bewerben, geht aber einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach (erzählt über Sanktionen, klärt auf etc.) und ist daher tagelang unterwegs. Das JC interessierte das Null, für die zählt nur, dass du mit deiner Arbeit auch Geld verdienst. Wie Ralph Boes so schön sagte: Für die Erziehung der eigenen Kinder kriegst du nix, das zählt nicht als Arbeit, aber für die Erziehung fremder Kinder gehst du einer Beschäftigung nach und bekommst sogar Kohle dafür.
Da steht aber:
Ein erneuter Verstoß gegen die Pflichten, wie beispielsweise die
Weigerung eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen, führt zu einem
vollständigen Leistungsausfall, die auch die Kosten für die Unterkunft
betrifft.
Was bei mir nur falsch war: Man bekommt U25 sofort eine Sperre des Geldes, nicht nur 60 %
Zum Lesen, falls dich das noch interessiert: http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/6-Klage-vierte-100%25-Sanktion/2016-09-16-Anlage2-LEBENSMITTELGUTSCHEINE.pdf
Soziale Isolation, da niemand mehr mit einem was zu tun haben möchte.
Ich meine nicht die gesellschaftlichen Folgen, sondern die gesetzlichen :)
du wirst obdachlos, da keine gelder mehr fließen. vor allem und auch keine miete mehr.
wenn du dich verweigerst, wirst du sanktioniert. wenn du dann noch nicht vernünftig funktionierst, bekommst du garnichts mehr. dann gehst du mit 100%sanktion raus: KEINE miete, keinen strom, KEINE lebensmittelgutscheine. wenn du das weiter machst, stehst du innerhalb kurzer zeit auf der straße.
du solltest dich informieren, bevor du den totalausfall planst.
100% Sanktion. richtig,
aber
nur auf den Regelsatz, nicht auf die Miete!
Doch, es gibt einmal die 100er Sanktion allein auf den Regelsatz und dann die 100er auf alles, Miete, Versicherung und Regelsatz
nein es gbit nur die 100% sanktion auf alles.
Du redest hier von MUSS? Wer die Arbeit verweigert, dem steht nichts zu, aber auch garnichts.
Es gibt die Kürzung des Regelsatzes, bis dass es nur noch Lebensmittelgutscheine gibt, aber nicht dass das Jobcenter eine Person obdachlos macht!
wer 100% sanktioniert wird, der bekommt keine miete, keinen regelsatz, keine kv und keine lebensmittelgutscheine mehr.
Oft hat man aber psychische Gründe wie Depressionen etc, die man medizinisch schwer erfassen kann. Also ist die Arbeitsverweigerung selbstverständlich begründet^^
Begründe du mal ne Arbeitsverweigerung...erschossen wirste ..
nein das ist nicht begründet. denn wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann bekommst du auch kein alg2. wenn du völlig gestört bist, dann wirst du in ein heim kommen mit betreuer.
Hey Taubenschnabel
Oft hat man aber psychische Gründe wie Depressionen ....
Eine Depression diagnostiziert ein Facharzt, die "hat man nicht einfach so". Früher waren "Selbstdiagnosen im Bereich Psyche" für Ämter fast ein Volkssport, das funktioniert heute nicht mehr. Bist du krank dann gehe zu Arzt und lasse dich gründlich untersuchen.
Ist das der Fall greifen andere Bestimmungen.
Depressive Menschen verweigern in der Regel die Arbeit nicht, aufgrund der Erkrankung ist es ihnen nicht möglich den Alltag zu bewältigen. Das ist eine sehr belastende Situation für die Betroffenen!
Nun, wer nicht arbeitet (oder sich nicht mal drum bemüht), soll auch nicht essen. Hartz IV ist für kurzfristige Notlagen gedacht den Leuten zu helfen, nicht um sie langfristig auf unser aller Kosten zu beherbergen oder durchzufüttern.
Leider nicht ganz richtig Dein schöner langer Beitrag.
Die Wohnung wird bezahlt, schau bitte unter der Überschrift besondere Regelungen bei U25
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sanktionen-und-strafen.html