Muss man bei einem Hartz 4 Antrag nachweisen per Kontoauszug was man in den letzten Monaten an Miete gezahlt hat?

6 Antworten

Das Bar bezahlen solltest du auf jeden Fall umstellen auf Überweisung.
Wenn du aber einen schriftlichen Mietvertrag hast und dein Vermieter den Bogen vom Arbeitsamt ausfüllt sollte das keine großen Probleme geben.
Das Arbeitsamt verlangt meistens die Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

In der Regel wirst du das ja mit der Vorlage deiner Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung machen können,denn die meisten überweisen ihre Miete usw.und die Kontoauszüge sind ja lückenlos vorzulegen !

Wenn du einen gültigen Mietvertrag auf deinen Namen hast,dann wird das in den meisten Fälle ausreichen als Beleg,denn es zählt ja nur,was du an Miete zu zahlen hast und wenn diese angemessen ist bzw.in der Regel für 6 Monate auch unangemessen sein dürfte ( so lange übernimmt das Jobcenter in der Regel auch die unangemessenen Kosten ),wird das sicher ausreichen.

Denn dem Jobcenter ist es erst mal egal ob du deine Miete gezahlt hast bzw.dann zukünftig von deinen Leistungen zahlen wirst,denn entweder meldest du dich dann von selber,wenn du die fristlose Kündigung vom Vermieter bekommst ggf.sogar eine Räumungsklage oder der Vermieter meldet sich beim Jobcenter,weil er keine Miete von dir bekommt.

Sollte dann doch etwas zu beanstanden sein,weil die Mietzahlung nicht auf den Auszügen auftaucht,dann kannst du ja sagen das du diese bisher immer in Bar gezahlt hast und das ohne Beleg,weil du ein gutes Verhältnis mit deinem Vermieter hast.

Aber selbst wenn das so sein sollte,würde ich versuchen zumindest in Zukunft einen Beleg über die Barzahlung zu bekommen,nicht nur als Nachweis fürs Jobcenter,sondern als Sicherheit für dich,denn wie willst du denn ohne Beleg nachweisen das du deine Miete schon gezahlt hast.

soll dir doch dein "Vermieter" nachträglich quittieren dass er die Miete und das Geld bar erhalten hat. Das dürfte das kleiste Problem sein

Lateinameeri 
Beitragsersteller
 03.12.2015, 22:11

ja normalerweise schon. aber was ist wenn der vermieter es bei seinen steuerangaben nicht angegeben hat. ich weiss es ja nicht ob es so ist aber wenn ja dann würde mein vermieter ziemliche probleme bekommen und ich wahrscheinlich auch oder?

newcomer  03.12.2015, 22:14
@Lateinameeri

maal Angenommen du bist die einzige Mieterin. Dann bleibt er mit seinen Mieteinnahmen unter Freibetrag ab den überhaupt Mieteinnahmen in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

http://www.mieteinnahmenversteuern.org/

3. Gibt es Freigrenzen bei Mieteinnahmen?

Dem Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses werden nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) gesetzliche Freibeträge zugestanden.

Ab 2014 gelten folgenden Freibeträge:

Einzelpersonen – 8.354 EuroVerheiratete – 16.708 Euro

Dieser Beträge entsprechen dem allgemeinen Grundfreibetrag. Darauf hat jede uneingeschränkt steuerpflichtige Person in Deutschland Anspruch.

Alles was über den Grundfreibetrag hinaus geht, wird nach den Steuersätzen der Bundesrepublik Deutschland versteuert.

Du hast die Miete bar bezahlt und KEINEN Beleg darüber? Hoffentlich mußt Du nicht mal nachweisen, daß Du auch wirklich die Miete bezahlt hast. Dann stehst Du nämlich auch auf der Straße.

Wie Du Deine Miete zahlst ist uninteressant. Der Mietvertrag oder, falls dieser schon älter ist, eine Mietbescheinigung ist völlig ausreichend.