HARTZ4 - Jobcenter - Miete kaution
Hallo User ,
erstmal im voraus vielen Dank für alle Nachrichten.
1)DARF MAN wenn man miete und kaution von sich selber vorstrecken wenn das Jobcenter solange brauch ? Oder bekommt man dann keine Miete mehr weil es somit schon aus eigenem gezahlt wurde und man somit nicht bedürftig ist ?
2) Wenn das Jobcenter die miete überweist , darf man diese dann auch auf ein anderes Konto überweisen und dort die miete überweisen weil das Jobcenter schrieb wovon die miete gezahlt wurde weil auf dem anderen Konto noch 40 Euro waren un die mitbenutzt wurden zur Zahlung der miete.
3) das Kreisjobcenter zahlt zbsp die Kaution , muss man diese dann direkt an den Vermieter weitergeben oder kann man davon die miete zahlen wenn das Jobcenter zulange brauch für die mietzahlung . Dann würde man die nachzahlung als kaution nehmen weil das Jobcenter da auch alles wissen will.
Wieso wollen die alles wissen und laden einen zu einem Termin ein und suchen nach allen.
Mfg
2 Antworten
1.) Ja, man darf. Aber wie du schon richtig anmerkst stellt sich dann die Frage deiner Bedürftigkeit.
Denn Miete und Kaution sind zumeist mehrere Hundert Euro. Die hat ein Hartz 4 Empfänger eigentlich nicht.
Wobei das Jobcenter nun aber auch nicht wissen muss, dass du die Miete schon im Voraus von deinem Geld bezahlt hast. Das bekommt das Jobcenter normal gar nicht mit.
2.) Wenn du die Miete vom Jobcenter auf deinen Konto erhältst, darfst du diese selbstverständlich auf ein anderes Konto überweisen und von dort an den Vermieter zahlen.
Hauptsache die Miete ist pünktlich beim Vermieter.
Vorsicht: Das Jobcenter kann ohne Probleme heraus bekommen, wieviele Konten du wo hast. Das ist erlaubt. Die Kontostände bekommen sie nicht so einfach raus. Denn dazu müsste das Bankgeheimnis gebrochen werden.
Aber allein wenn das Jobcenter heraus bekommt, dass du mehrere Girokonten hast, kann es das Alg 2 vorläufig einstellen bis nachgewiesen ist, dass auch durch deine anderen Konten kein "Reichtum" vorliegt.
3.) Die Kaution solltest du unbedingt auch als Kaution überweisen. Also bei der Überweisung im Verwendungszweck auch "Kaution" angeben. Alles andere bringt nur viel Ärger.
Alg 2/Hartz 4 wird von Steuern finanziert, die die arbeitenden Menschen bezahlen. Man muss bedürftig sein, um Alg 2 zu erhalten und möglichst schnell wieder in Arbeit kommen.
Daher fragt das Jobcenter nach allem möglichen Zeugs.
Dein Vermieter weiss doch sicherlich das du Alg 2 beziehst oder sagst du ihm das aus Scham nicht?
Das ist ok. Musst ihn dann irgendwie vertrösten und dem Jobcenter sagen, dass die sich beeilen sollen.
Das ist alles kein Problem - du kannst dir ja das Geld kurzfristig privat borgen, damit der Mietvertrag nicht platzt und das zweckgebundene Darlehen dann von der Nachzahlung zurückzahlen.
Natürilch wird alles kontrolliert - auch die Kontobewegungen - weil viel betrogen wird, aber wenn du keine komischen Verschleierungsversuche machst und alles korrekt erklären kannst, kann es keine Probleme geben.