Hartz 4 100% Sanktion und Lebensmittelgutscheine werden verweigert, Krankenkasse schulden, was kann ich tun?
Hallo,
ich neu in diesen Forum, weil ich hilfe suche.
Ich bin 28 Jahre alt und habe anfang April eine 100% Sanktion vom Jobcenter erhalten 3 Monate lang, nachdem ich 3 mal Regelverstöße gemacht habe.
Ich lebe noch bei meinen Eltern, sodass trotz vollsanktion meiner Mietbeteiligung ich dort trotzdem mietfrei wohnen darf, aber meine Eltern sind schon Rentner und haben nicht viel Geld, sodass ich Essen und Trinken sowie kleidung ect. selber zahlen muss und die Krankenkasse auch.
Ich habe momentan noch 90 Euro erspartes in Bar zum Essen und zu Trinken, für die Krankenkasse reicht es nicht, sodass ich bereits 180 Euro Schulden dort habe, da ich auf mein Konto kein Geld mehr hatte.
Ich hatte bei eintritt der 100% Sanktion Lebensmittelgutscheine beantragt, sodass ich davon Leben könnte und vorralem die Krankenkasse weiterhin bezahlt wird, die wurde aber verweigert. Ich hatte es dann 2 Wochen später nochmal versucht, aber wurde wieder verweigert.
Ich weiß jetzt nicht was ich tun kann und suche daher hier hilfe.
PS: Ich weiß sowas kommt bei vielen nicht gut an und schreiben wahrscheinlich, hoffentlich landest auf der Straße, faules stück ect. aber ich bitte darum helfende Antworten zu schreiben, den im nächsten Monat kommen wieder 180 Euro beitragsschulden von der Krankenkasse und da die sanktion noch 2 Monate geht, habe ich mitte Mai auch kein Geld mehr für Essen und Trinken, deswegen bitte ich um helfende Antworten, was ich tun kann.
14 Antworten
Leider sind auch hier viele Beiträge vollkommen Abseits einer vernünftigen Antwort!
1. Bei voller 100% Sanktionierung ist das Jobcenter in der Pflicht Lebensmittelgutscheine auszuhändigen ( ...diese werden sogar als Darlehen ausgehändigt, wenn man über seinen Bedarf gelebt hat! )
2. Die Frage mit der Krankenkasse ist nach Beantragung der Gutscheine geklärt, da der Versicherungsschutz nur erlischt, wenn man keine Gutscheine beantragen würde! (dies steht so auch auf den Bescheiden des Jobcenters im Kleingedruckten, wenn man sanktioniert worden ist)
Der rechtlich abgesicherte Weg ist also:
- Lebensmittelgutscheine beantragen und bei Ablehnung dieses in schriftlicher Form direkt erneut zu tun, um ebenso in schriftlicher Form jene Ablehnung zu erhalten.
- Mit diesem Schreiben einen Anwalt für Sozialrecht einschalten und hinzuziehen, um gerichtlich dagegen vorzugehen.
Hier besteht dann auch mit Hilfe des Anwaltes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, welche verursacht dass die einstmals bewilligten Leistungen so lange erbracht werden müssen, bis der Fall letztendlich gerichtlich geklärt worden ist. Näheres dazu sollte man dann durch den Anwalt erfahren.
Also die Lebensmittelgutscheine könntest du einklagen, denn du bist ja bedürftig, das lässt sich jetzt erst einmal nicht ändern.
Schwierig ist es bezüglich der Krankenkassenschulden, wenn du diese nicht bezahlst, können die ein Betreibungsverfahren eröffnen, das aber wohl nirgendwo hinführt, weil du keine pfändbaren Besitztümer hast. Dann bleibt noch die Privatinsolvenz.
Was das Essen betrifft, kannst du natürlich auch überprüfen, ob du zur Tafel gehen kannst.
Zug wäre noch eine (endgültige) Lösung...
Hallo,
auf die Lebensmittelgutscheine hast du einen Rechtsnaspruch, diese dürfen dir nicht verweigert werden.
Und sobald du die Gutscheine bekommst, must das Jobcenter auch die KK wieder brzahlen, denn die Gutscheine sind ein "Leistungsbezug" und führen damit zur Zahlungspflicht des JC an die KK.
Desweiteren solltest du darauf drängen, die Regelverstöße wirkungslos zu machen.
Denn man kann auch noch nachträglich einen Regelverstoß "Heilen" und somit die Sperre aufheben.
Das stimmt leider nicht und steht auch auf jeder EGV, dass Lebensmittelgutscheine nur in einigen Bundesländern verpflichtet sind, ansonsten allgemein nur bei Leistungsbeziehern mit Minderjährigen.
Einige dich mit der Kasse auf Ratenzahlung. Sammle Flaschen und geh' zur Tafel. Vielleicht hast du da ja Glück und bekommst was.
Du hast ein Anrecht auf Lebensmittelgutscheine. Verstehe nicht warum ich einen Link dazu nicht posten kann. Vielleicht klappt es später.
Hinsichtlich des "Anspruchs" auf Lebensmittelgutscheine wäre ich erst mal vorsichtig, denn m.W. ist das je nach konkreter Situation der individuellen Sachlage noch immer Ländersache und greift vor allem bei Eltern mit minderjährigen Kindern, aber nicht unbedingt bei Erwachsenen ü25 ohne eigene Kinder.
Privatinsolvenz ist bei solchen Beträgen auch nicht, da hier in der reinen Eröffnungsvorbereitung bei alleinig solchen Beträgen noch nicht davon ausgegangen werden kann, der Schuldner könnte die gesamtheitliche Schuld nicht in angemessener Zeit selbst trotz sv-pflichtiger Arbeit zum Mindestlohn in Vollzeit je zurückzahlen.
Selbst bei 1000 bis 2000 Euro Schulden würde einem uneingeschränkt körperlich arbeitsfähigem Menschen keine Privatinsolvenz bewilligt werden.
Da sprechen wir schon von ganz anderen Summen zwischen zumutbaren Beschäftigungen / Einkommen und Schuldensummen ( Zinsen und Gebühren ) im Verhältnis zueinander.