Zwangsräumung - Landet der Mieter auf der Straße?

11 Antworten

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Sehr unwahrscheinlich ... ;)

In dem Fall wird die Zwangsräumung durchgeführt. Soweit ich weiß, ist bei einer Zwangsräumung neben dem Gerichtsvollzieher und Wohnungseigentümer auch ein Sozialarbeiter dabei. Dieser wird sich sicher auch vorher schon melden und ggf. Hilfestellungen geben. Zur Not landet der Mieter dann im Obdachlosenheim.

In DL muss kein Mensch auf der Straße leben.

XtraDry  16.04.2011, 18:25

auch ein Sozialarbeiter dabei

Nein, nicht ohne dass man sich selbst darum kümmert...

 

Zur Not landet der Mieter dann im Obdachlosenheim

Selbst darum muss der Geräumte sich selbst kümmern, von alleine geht nichts...

quietscheratsch  16.04.2011, 19:21
@XtraDry

Das kommt dann eben im Zweifel auf die Stadt an. In einigen Städten arbeiten die Behörden gut genug zusammen, dort funktioniert es genau so, wie von mir beschrieben.

 

Landet der Mieter dann einfach auf der Straße und ist dann ein Obdachloser?

Auf der Straße sicher nicht.

Es gibt z. B. Unterkünfte für Wohnungslose.

Einem Mieter, das nur nebenbei, kann auch ohne Mietschulden gekündigt werden.

Z. B. wegen Eigenebedarf, vertragswidrigem Verhalten oder (ohne Grund) wenn Mieter und Vermieter gemeinsam in eine 2FH wohnen.

Wenn du immer und pünktlich die Miete bezahlt hast, warum sollte der Vermieter dann eine Räumungsklage durchekommen- frag ich mich? Hat er diesen Titel, ja, dann wird der Mieter auf der Straße stehen oder er sucht sich vorher eine andere Wohnung. Dann braucht er es auch nicht auf die Räumung ankommen zu lassen.

Nemisis2010  16.04.2011, 17:40

Wenn du immer und pünktlich die Miete bezahlt hast, warum sollte der Vermieter dann eine Räumungsklage durchekommen- frag ich mich?

na, mir fällt da z.B. ein:

1. wirksame Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf

2. Sonderkündigungsrecht des Vermieters gem.  § 573aBGB (bei 2 Fam.H.)

3. der Mieter hat selbst wirksam gekündigt und zieht aber zum Kündigungstermin nicht aus. 

sowie weitere Infos hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2.htm

Außer "Nichtzahlung" der Miete gibt es natürlich auch noch andere Gründe weswegen, man die Wohnung verlieren kann. Wenn man sich dann nicht rechtzeitig um Ersatz bemüht, landet man tatsächlich in einer Notunterkunft, oder im Extremfall" auf der Straße"

NICHT direkt  da der Mieter Zeit vorher hat sich was anderes zu suchen

user1545  16.04.2011, 17:06

Wenn es im Stadium der Zwangsräumung ist, ist es DAFÜR deutlich zu spät...