Zwangsräumung - Landet der Mieter auf der Straße?
Sehr geehrte Mit-User,
angenommen eine Räumungsklage des Vermieters hat Erfolg (obwohl immer pünktlich Miete gezahlt wurde). Angenommen der Mieter erhält einen vollstreckbaren Titel - und es kommt zur Zwangsräumung: Landet der Mieter dann einfach auf der Straße und ist dann ein Obdachloser?
11 Antworten
Sehr unwahrscheinlich ... ;)
In dem Fall wird die Zwangsräumung durchgeführt. Soweit ich weiß, ist bei einer Zwangsräumung neben dem Gerichtsvollzieher und Wohnungseigentümer auch ein Sozialarbeiter dabei. Dieser wird sich sicher auch vorher schon melden und ggf. Hilfestellungen geben. Zur Not landet der Mieter dann im Obdachlosenheim.
In DL muss kein Mensch auf der Straße leben.
Das kommt dann eben im Zweifel auf die Stadt an. In einigen Städten arbeiten die Behörden gut genug zusammen, dort funktioniert es genau so, wie von mir beschrieben.
Landet der Mieter dann einfach auf der Straße und ist dann ein Obdachloser?
Auf der Straße sicher nicht.
Es gibt z. B. Unterkünfte für Wohnungslose.
Einem Mieter, das nur nebenbei, kann auch ohne Mietschulden gekündigt werden.
Z. B. wegen Eigenebedarf, vertragswidrigem Verhalten oder (ohne Grund) wenn Mieter und Vermieter gemeinsam in eine 2FH wohnen.
Wenn du immer und pünktlich die Miete bezahlt hast, warum sollte der Vermieter dann eine Räumungsklage durchekommen- frag ich mich? Hat er diesen Titel, ja, dann wird der Mieter auf der Straße stehen oder er sucht sich vorher eine andere Wohnung. Dann braucht er es auch nicht auf die Räumung ankommen zu lassen.
Wenn du immer und pünktlich die Miete bezahlt hast, warum sollte der Vermieter dann eine Räumungsklage durchekommen- frag ich mich?
na, mir fällt da z.B. ein:
1. wirksame Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf
2. Sonderkündigungsrecht des Vermieters gem. § 573aBGB (bei 2 Fam.H.)
3. der Mieter hat selbst wirksam gekündigt und zieht aber zum Kündigungstermin nicht aus.
sowie weitere Infos hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2.htm
Außer "Nichtzahlung" der Miete gibt es natürlich auch noch andere Gründe weswegen, man die Wohnung verlieren kann. Wenn man sich dann nicht rechtzeitig um Ersatz bemüht, landet man tatsächlich in einer Notunterkunft, oder im Extremfall" auf der Straße"
NICHT direkt da der Mieter Zeit vorher hat sich was anderes zu suchen
Wenn es im Stadium der Zwangsräumung ist, ist es DAFÜR deutlich zu spät...
Nein, nicht ohne dass man sich selbst darum kümmert...
Selbst darum muss der Geräumte sich selbst kümmern, von alleine geht nichts...