Was passiert einem Ausländer in Deutschland, wenn der deutsche Partner stirbt?
Die Aufenthaltsgenehmigung eines Ausländers koppelt sich ja nach der Hochzeit an den deutschen Ehepartner und ist auf drei Jahre befristet. Danach bekommt der ausländische Ehepartner eine eigenständige Genehmigung. Doch was passiert, wenn der deutsche Ehepartner innerhalb der drei Jahre stirbt? Wird der Ausländer ausgewiesen? Oder gibt es eine Chance auf eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung und Sozialhilfe? Wenn ja, was muss man tun, an wen wendet man sich und gibt es irgendwelche Fristen?
Vielen Dank!!
2 Antworten
man bekommt die Witwenrente.. aber da sind auch Ehezeiten und der Umstand des Todes zu berücksichtigen , um eine Versorgungsehe auszuschließen , man erbt das Vermögen( immer den Pflichtanteil), wenn man ein gemeinsames Kind hat bekommt mann dann weiterhin auch immer die Aufenthaltsverlängerung..
nur im Fall das man ein voraussichtlich Langzeit H4 Empfänger wird, weil man nicht arbeitet, kein Kind da ist kann man ausgewiesen werden, wenn hier keine weiteren engen Fam.bindungen bestehen.. also die eigenen Eltern auch hier ihren Lebensmittelpunkt haben..eine Niederlassungserlaubnis besitzen..
Das ist tatsächlich eine interessante Frage ...
Eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung könnte man bekommen, aber diese ist dann mit Sicherheit an Bedingungen geknüpft, z.B. das Suchen einer Arbeit, so dass man nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. :)