Innerhalb welcher Frist hat eine Räumung nach einer Zwangsversteigerung zu erfolgen?
Liebe Community,
das Haus eines Bekannten ist vor ein paar Tagen zwangsversteigert worden. Er hat es bis zuletzt verdrängt und mir nur was von einer Zwangsverwaltung erzählt. Doch die Bank fackelte nicht mehr lange, weil mein Bekannter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Mein Bekannter wohnt nicht nur in dem Haus, sondern hat auch sein Büro dort.
Innerhalb welcher Frist hat nun die Räumung zu erfolgen?
LG Karianda
4 Antworten
Eigentlich mit dem Zuschlag. An dieser Stelle wäre es sinnvoll, sich mit dem neuen Eigentümer auf eine angemessene Räumungsfrist zu einigen. 2-6 Wochen wären m. E. in Ordnung. Wichtig wäre hier guten Willen zu zeigen und sofort mit der Suche nach einer neuen Bleibe zu beginnen.
Alternativ, kann er sich auch räumen lassen. Dann bestimmt die Wohnungsfürsorge der Gemeinde die neue Wohnung.
Mit dem Zuschlagsbeschluß hat der neue Eigentümer einen sofort vollstreckbaren Räumungstitel in der Hand, mit dem er den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, den Alt-Eigentümer sofort und nötigenfalls zwangsweise zu räumen.
Umgehend.
Er ist ja kein Mieter - für seine Anwesenheit dort besteht somit keine Rechtsgrundlage mehr und er hält sich dort unbefugt auf.
Schwer zu sagen. Wenn er nie ein Veto eingelegt hat, wohnt er dort vermutlich schon Illegal. Dann müsste er SOFORT raus.
Die Zwangsversteigerung ist nicht an das Nutzungsrecht gebunden.
Da müsste mann die Papiere genau studieren, wann der Ex Besitzer der Wohnung verwiesen wurde.
Wenn er sich nicht gegen Fristen gewehrt hat, kann ein Rausschmiss auch von Heute auf Morgen rechtsgültig sein.
"Die Zwangsversteigerung ist nicht an das Nutzungsrecht gebunden."
Was möchtest du uns damit sagen?
Hat sich diese Situation geklärt?
Die Zwangsversteigerung war ja erst am Dienstag dieser Woche.