Was muss man bei einem Haus mit Erbpachtsgrundstück bedenken?
Wenn eine Erbengemeinschaft ein Haus erbt, das sich auf einem Erbpachtsgrundstück befindet. Was muss man dabei alles beachten. Ich möchte das Haus gerne übernehmen und würde die anderen auszahlen. Die Erbpacht läuft noch 40 Jahre. Kann man die Erbpacht zum Beispiel verlängern? Kann die auf meinen Namen übertragen werden? Gibt es eventuell Gründe lieber die Finger davon zu lassen?
6 Antworten
Das wichtigste ist der dazugehörige Vertrag mit seinem Inhalt. 40 Jahre Restlaufzeit - schon mal ein Ansatzpunkt. Bei welchen Maßnahmen muss der Grundstückseigentümer zustimmen, was darfst du außer den Unterhalt des Gebäudes auf dem Grundstück, evt steuerliche Aspekte beachten.
Ich vermute der Grundstückseigentümer ist froh, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinander setzt. Dann gilt es sich innerhalb der Erbengemeinschaft auf einen fairen Preis für das Gebäude zu einigen. Hier muss aber der Grundstückseigentümer mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit mitwirken, da eine Änderung des Vertrages. Hier besteht dann unter Umständen die Gefahr, dass der Eigentümer auch an der Vertragsgestaltung rum schrauben will.
Ich würde mich mit den anderen Erben auf einen Gutachter verständigen, dessen Gutachten dann Basis der Auseinandersetzung wird. Bei der Größenordnung sollte man Streit vermeiden, der an der Stelle nicht selten ist.
Wichtig scheint mir zu prüfen, ob die Erbpacht nach 40 Jahren automatisch endet oder ob und in welchem Zeitrahmen eine Verlängerungsoption für den Erbbauberechtigten besteht. Gibt es diese Option nicht, würde das Haus automatisch nach den 40 Jahren in das Eigentum des Verpächters übergehen (evtl. ohne Entschädigung); man nennt das "Heimfall". Außerdem bitte prüfen im Vertrag, ob der Verpächter irgendwelche Rechte (evtl. sogar Heimfallsrecht) hat, die beim Tod der Erbauberechtigten virulent werden, oder ob automatisch deren Erben in den Vertrag eintreten und ob der Verpächter akzeptieren muss, dass das Erbbaurecht auf nur einen der Miterben (nämlich auf dich) übergeht. Ein Gespräch mit dem Erbbauausgeber scheint auf jeden Fall angezeigt. Erst dann solltest du wegen der Hausübernahme und Entlassung der weiteren Miterben aus dem ErbbVertrag mit deinen Miterben verhandeln. Für den Vertrag mit den anderen Erben zur Übernahme des ErbbRehts ist notarielle Beurkundung zwingend vorgeschriebenb; das wirst du vermutlich wissen.
Da solltest du mal in den Vertrag schauen, manchmal enthält der bereits Verlängerungsoptionen, die man termingerecht wahrnehmen muss, wenn man das will. Ansonsten ist daran erst mal kein Nachteil, so was zu übernehmen, im Gegenteil, die Erbpacht drückt bei der Bewertung den Hauswert, so dass deine Auszahlungen an andere geringer ausfallen, als wenn es ein Eigentumsgrundstück wäre. LG
Da ist dann die wichtigste Information, wann diese Erbpacht ausläuft- Dann verfällt nämlich das komplette Grundstück mitsamt der Bebauung an den Verpächter zurück.