Ich kann ein halbes Haus aus einer Erbengemeinschaft geschenkt bekommen?

9 Antworten

Eine Zwangsversteigerung kannst du ohne Rechte an dem Grundstück nicht betreiben, dies können m W nur die eingetragenen Eigentümer oder Gläubiger bei welchen man der Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommt.

Es gibt Internetportale, die bewerben, dass sie ideelle Anteile erwerben, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll, habe ich noch nicht herausgefunden.

Mein Wissen ist immer noch, dass ich einen ideellen Anteil nur mit Zustimmung des Miteigentümer verkaufen kann.

Einen Bruchteil von 1/2 kann ich erwerben, wenn der Vertrag zwischen den beiden Halbanteilen so etwas nicht explizit ausschließt. ( üblich bei Eheleuten)

Dein Schenker soll dir also erstmal einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen und dann fragst du wieder, in dem Fall aber am sichersten einen Anwalt.

cahday 
Beitragsersteller
 24.06.2018, 11:29

Was meinst du mit "Es gibt Internetportale, die bewerben, dass sie ideelle Anteile erwerben, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll, habe ich noch nicht herausgefunden."

Kannst du mir einen Link geben?

cahday 
Beitragsersteller
 24.06.2018, 11:38
@kabbes69

Danke, sehe ich mir mal an.

cahday 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 11:38
@kabbes69

ok, danke sehe ich mir an

Du musst beachten, dass dann eine Schenkungssteuer anfällt. An die zweite Hälfte kommst Du nicht, wenn sie Dir nicht ebenfalls angeboten wird.

Bedenken solltest Du, dass ein halbes Haus (wenn es ein Einfamilienhaus ist), keinen allzu großen Wert hat. Weiterhin muss dann eine Teilungserklärung vom Notar angefertigt werden, kostet auch wieder Geld. Dann wärest Du Besitzer einer Eigentumswohnung mit Sondereigentum. Die kannst Du dann vermieten oder selbst bewohnen.

cahday 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 13:47

Ok, danke für die Antwort! Es ist Einfamilienhaus! Ist der Weg über eine Zwangsversteigerung nicht einfacher und Kostengünstiger?

Zuerst musst Du Deinen hälftigen Miteigentumsanteil an der Immobilie eintragen lassen. Wenn Du im Grundbuch stehst, also offiziell Eigentümer einer Hälfte des Hauses bist, dann beantragst Du die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Das dauert zwar etwas, aber dann kannst Du bei der Versteigerung mitbieten und die komplette Immobilie erwerben, immer vorausgesetzt, Du bist der Meistbietende!

Du kannst Dich selbstverständlich auch mit dem Miteigentümer privatrechtlich einigen. Das ist die wesentlich einfachere Lösung für beide Seiten!

Das kommt drauf an, was Ihr mit dem Haus machen wollt.

Wenn Ihr gemeinsam vermietet und Euch den Überschuss teilt, ist alles gut.

Will einer darin wohnen könnten die Probleme anfangen.

Wenn Du seine Hälfte kaufen willst udn er will nicht verkaufen, so hilft die "Zwangversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung."

Dabei kann natürlich jeder von Euch beiden mitbieten.

cahday 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 13:43

Ok, danke für die Antwort! Wenn ich den Weg über die Zwangsversteigerung gehe. Muss er der Zwangsversteigerung zu stimmen? Wenn keiner mit bietet oder ich der Höchstbieder bin, bekomme ich die hälfte von Geld? Und er ist raus!

Smartass67  20.06.2018, 14:15
@cahday

So ungefähr aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam und nicht für lau.

wfwbinder  20.06.2018, 16:04
@cahday

Nein, die Zwangsversteigerung kann mit Manövern etwas verschoben werden, aber nicht verhindert.

Jeder bekommt die Hälfte vom Erlös. Also wenn man selbst für 200.000,- ersteigert, bekommt man nach Abzug der Kosten der ganzen Aktion eben fast 100.000,- zurück.

cahday 
Beitragsersteller
 24.06.2018, 11:33
@wfwbinder

Danke, ich verstehe! Kann man eine Zwangsversteigerung ohne Rechtsanwalt machen oder ist besser mit?

wfwbinder  24.06.2018, 11:51
@cahday

Die Zwangsversteigerung wird vom Amtsgericht durchgeführt. Den Antrag kann man allein stellen, ich würde aber einen Anwalt einbeziehen.

Ein halbes Haus bekommt man nicht einfach geschenkt. Da können Wohnrechte, Nießbräuche und noch andere Dinge drauf lasten, da muss man eventuell für Schulden mit haften und und und. Auch kann Renovierungsstau bestehen usw. usw.

Es gibt auch verschiedene Möglichkeiten, das rechtlich auszugestalten. Ohne Details kann ich Dir schlecht raten. Anteile an Erbengemeinschaften gegen den Willen der anderen auszukaufen, ist eine absolut vertrackte Angelegenheit. Allein das Thema füllt ein Buch....

cahday 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 14:18

Kann man die Info. erst abfragen? Ist der Weg über eine Zwangsversteigerung nicht einfacher und Kostengünstiger?

Smartass67  20.06.2018, 14:20
@cahday

Zu wenig Info für Beratung.