Erbpacht oder nicht?
Kann man anhand des Grundbuches sehen , ob es sich um Ein Objekt mit Erbpacht oder nicht ?
und wenn ja , wo kann man das im Grundbuch sehen ?
4 Antworten
Ja, sicher, weil es ein Erbbaugrundbuch gibt und das Erbbaurecht als Belastung auch im Grundstücksgrundbuch eingetragen ist.
Beim Erbaurecht gibt es zwei Grundbuchblätter.
Das Grundbuch des Grundstückseigentümer. Hier ist das Erbbaurecht in Abteilung II des Grundbuches als Belastung des entsprechenden Grundstückes eingetragen.
Das Grundbuch des Erbbauberechtigten, (Erbbaugrundbuch), ich weiß aktuell nicht wie - aber es sollte auch für einen Laien zu erkennen sein..
Sofern du also ein Haus kaufen willst, müsstest du das Erbbaugrundbuch vorliegen haben. Denn nur der dort eingetragene Eigentümer kann das Haus wirksam verkaufen.
Wieso vermutest du, dass dem so ist?
Glaube habe es jetzt noch 10 mal lesen verstanden.
die Grundschuldbestellungsurkunde ist ein Standard Schreiben der Bank.
Und dieses „ auch wenn es sich um Erbbauchrecht handelt „ meinen die damit .
wenn es sich tatsächlich um ein Erbbauchrecht handelt .
glaube sonst hätte die Bank mir gesagt , dass es sich um Erbbauchrecht handelt
Das sind Formulierungen mit denen einfach alles erschlagen werden soll. Dann muss man die Mustervorlagen nicht so oft bearbeiten ;) .
Aber wenn du dir unsicher bist: Erkundige dich beim Notar. Bei Kauf eines Hauses im Erbaurecht wäre ja auch die Laufzeit des Rechtes im Vertrag angesprochen, du müsstest nicht nur einen Kaufpreis, sondern auch einen Erbbauzins zahlen
Du kannst nur Einsicht nehmen, wenn du ein berechtigtes Interesse hast. Allein nur aus Neugierde geht das nicht.
Den Grundbuchauszug gibt es beim Grundbuchamt, dieses ist meist beim zuständigen Amtsgericht.
Das Erbbaurecht steht dort im Grundbuchauszug als Belastung in Abteilung II.
Das aktuelle Grundbuch haben wir ja
Ich habe deine Frage ergänzend beantwortet. Lies noch einmal meine Antwort, letzten Satz.
vielen Dank .
Und wo genau finde ich das ?
Sieht sehr kompliziert aus das Grundbuch
lg
Auf den Blättern muß oben Abteilung II stehen. Vielleicht hast du nur Abteilung I bei dir.
Das Grundbuch hat zum einen der Grundstücksbesitzer und zum anderen das Katasteramt, glaube ich...
Im normalen Grundbuch steht nichts mit Erbpacht.
Jetzt beim Kaufvertrag bzw. bei der Grundschuldbestellungsurkunde steht folgendes:
“im folgenden als zukünftige Eigentümer bezeichnet , auch wenn es sich beim Pfand objekt um ein Erbbauchrecht handlet bestellen zu Gunsten ......
und dann steht 2 Zeilen weiter folgendes:
soweit es sich um ein Erbbauchrecht Handelt , ist statt Grundbuch , Erbbauchgrundbuch und statt Eigentümer „ Erbbauberechtigter zu lesen ....
Und das irritiert mich ein bisschen
lg