was muss im Haus beim Verkauf bleiben ohne eine Ablösesumme?

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Was wurde im Kaufvertrag ( Entwurf ) vereinbart? Möbel gehören üblicherweise nicht zum Bestand eines Hauses.

Hallo alle mir Beistehenden,

erst einmal ganz herzlichen Dank für eure zahlreichen Beiträge.
Sehr interessant wie viele unterschiedliche Ansichten es gibt.

Zu unserer derzeitigen Situation ist zu sagen, dass wir
nun einige Dinge, die beim Verkauf inklusive sind,
festgelegt haben, und die in den Notarvertrag mit aufgenommen
werden. Alles andere, was gefällt, und eben so "schön dahin passt"
wird nur gegen eine Ablösesumme überlassen.
Mein Badmöbel, ja natürlich nur das, nicht Waschbecken und Armatur,
überlassen wir, da uns der Käufer auch mit dem Zeitpunkt unseres
Auszuges entgegen gekommen ist.

Nochmals allen herzlichen Dank

Es gibt kein Gesetz, das ist alles Verhandlungssache.

Der Käufer will das alles obendrein geschenkt haben, wie es aussieht.

Bei Versteigerungen spricht man oft davon, "wie alles steht und liegt".

Das trifft auf euch nicht zu.

Niemand kann euch zu solchen Gratisdreingaben zwingen.

Und wenn er das alles extra nicht geschenkt bekommt u. desw.zurücktritt, wäre das ein Problem?

Es ist nicht unbedingt üblich, dass Möbel im Haus verbleiben. Habt Ihr dazu vorher irgend etwas ausgemacht? Das muss nämlich auch im Kaufvertrag stehen.

Erklärt dem Käufer, dass er die Sachen nur bekommt, wenn er dafür bezahlt, ansonsten nehmt alles mit.

ist absprache bei so dingen

sag ihm, ist nicht, dann sucht ihr einen neuen käufer

wenn euer preis normal ist, findet ihr eher einen käufer, als er ein objekt

sag ihm, du nimmst alles mit oder er kann sich verpissen

oder er muss es bezahlen, ansonsten kein verkauf, tüss

er hat doch eh die kosten für den vertragsentwurf am popo

man schreibt so etwas in den notarvertrag