was muss im Haus beim Verkauf bleiben ohne eine Ablösesumme?
Gibt es eine Rechtsprechung, aus der man entnehmen kann, welche Einbaumöbel, Lampen etc. in einem Haus verbleiben müssen, wenn man verkaufen möchte. So verstehe ich nicht, dass unser Käufer verlangt, dass mein teures (€ 3455,64) maßangefertigtes Badmöbel, Spiegelschrank und Waschbeckenunterbau, ohne Waschbecken (V&B) und Armatur (Dornbracht), welches auch in unsere neue Wohnung passt im Haus verbleiben muss. Ein beweglicher Container soll auch drin bleiben, weil er zum Badmöbel gehöre. Ich habe meinen Schreiner um eine Copie des Badmöbels gefragt. Die Herstellung soll heute ca € 500,00 teurer sein. Auch zwei wunderschöne Einbau Kombis in zwei Gäste WCs sollen drin bleiben, obwohl ich im Keller beide ursprünglichen Waschbecken noch habe. Die Schränke in meinem begehbaren Kleiderschrank (Ankleide) soll ich auch unentgeltlich drin lassen, weil ich die ja sowieso nicht gebrauchen könne. Erwähnen möchte ich noch, dass der Makler uns leider nicht über derlei Dinge aufgeklärt hat und der Käufer zuvor den Kaufpreis des Hauses um die Maklergebühr gedrückt hatte.
6 Antworten
Was wurde im Kaufvertrag ( Entwurf ) vereinbart? Möbel gehören üblicherweise nicht zum Bestand eines Hauses.
Hallo alle mir Beistehenden,
erst einmal ganz herzlichen Dank für eure zahlreichen Beiträge.
Sehr interessant wie viele unterschiedliche Ansichten es gibt.
Zu unserer derzeitigen Situation ist zu sagen, dass wir
nun einige Dinge, die beim Verkauf inklusive sind,
festgelegt haben, und die in den Notarvertrag mit aufgenommen
werden. Alles andere, was gefällt, und eben so "schön dahin passt"
wird nur gegen eine Ablösesumme überlassen.
Mein Badmöbel, ja natürlich nur das, nicht Waschbecken und Armatur,
überlassen wir, da uns der Käufer auch mit dem Zeitpunkt unseres
Auszuges entgegen gekommen ist.
Nochmals allen herzlichen Dank
Es gibt kein Gesetz, das ist alles Verhandlungssache.
Der Käufer will das alles obendrein geschenkt haben, wie es aussieht.
Bei Versteigerungen spricht man oft davon, "wie alles steht und liegt".
Das trifft auf euch nicht zu.
Niemand kann euch zu solchen Gratisdreingaben zwingen.
Und wenn er das alles extra nicht geschenkt bekommt u. desw.zurücktritt, wäre das ein Problem?
Es ist nicht unbedingt üblich, dass Möbel im Haus verbleiben. Habt Ihr dazu vorher irgend etwas ausgemacht? Das muss nämlich auch im Kaufvertrag stehen.
Erklärt dem Käufer, dass er die Sachen nur bekommt, wenn er dafür bezahlt, ansonsten nehmt alles mit.
ist absprache bei so dingen
sag ihm, ist nicht, dann sucht ihr einen neuen käufer
wenn euer preis normal ist, findet ihr eher einen käufer, als er ein objekt
sag ihm, du nimmst alles mit oder er kann sich verpissen
oder er muss es bezahlen, ansonsten kein verkauf, tüss
er hat doch eh die kosten für den vertragsentwurf am popo
man schreibt so etwas in den notarvertrag