Was mache ich, wenn der Arbeitgeber nach gescheiterter Güteverhandlung auf einmal zahlt?
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat eine Woche nach gescheiterter Güteverhandlung am Arbeitsgericht auf einmal den ausstehenden Lohn, nicht aber die geforderten Verzugszinsen gezahlt.
Ich nehme an, dass ich dies dem Gericht melden muss.
Dennoch fehlen mir die geforderten Verzugszinsen und die Frage bleibt offen, wer die bisher entstandenen Gerichtskosten übernimmt.
Wie sollte ich vorgehen?
5 Antworten
Da dich deine Ex-Arbeitgeber offensichtlich um den dir zustehenden Lohn prellen wollte, und dich dazu getrieben hat, einen Arbeitsgerichtprozess anzustrengen, würde ich zumindest darauf bestehen, dass er die Gerichtskosten trägt. Hätte er gleich gezahlt, hättest du dir die Mühe sparen können.
Klage zurücknehmen und beantragen, dass die Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegt werden, falls überhaupt welche entstanden sind, da es ja noch nicht zur Kammerverhandlung gekommen ist usw...
Es sei denn, dass du unbedingt noch die Zinsen haben willst aber da musst du ja schon tausende Euro im Monat verdient haben, dass sich das noch lohnt...
Ihr Lieben - genau darum geht´s: ich musste extra klagen um mein Geld zu bekommen. Im Prozess selber wollte mein ehemaliger Arbeitgeber mir noch mit einer Schadensersatzklage drohen.
Der Richter hat sehr deutlich gemacht, dass meine Forderungen Bestand haben (sowohl Verzugszinsen, als auch die Hauptforderung). Nun geht es vor das Kammergericht, da der Arbeitgeber ja nicht zahlen wollte.
Sicherlich muss ich doch nun Schritte unternehmen und die Teilzahlung melden?
Lass es gut sein wie es ist ! Die Verzugszinsen sind sowieso nicht der Rede wert und führt nur zu weiteren Prozessen. Die Gerichtskosten musst du nicht zahlen...
Ich würde es einfach so lassen wie es ist.
Es werden nur mehr Verhandlungen folgen was einfach zu umstädnlich ist und sich auf Dauer nicht lohnt.